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Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0 – Andere Früchte mit Zucker, bis 1 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Sie erfasst Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Alkohol, mit einem Zuckergehalt über 9 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger. Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke, gehören in 2008.99.67.91.0, Feigen in 2008.99.67.95.0. Bananenchips, Guacamole und Orangenmarmelade gehören ebenfalls in diese Zolltarifnummer.

Typische Waren:BananenchipsGuacamoleOrangenmarmelade

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2008.11 – 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19
ZolltarifnummerPalmherzen
UnterpositionMoosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea)
UnterpositionMischungen
Unterpositionandere
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
ZolltarifnummerIngwer
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerFlocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke
ZolltarifnummerFeigen
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.99.678-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.99.67.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.99.67.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19, also nicht: Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander …Die Ware ist eine Zubereitung aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen. Mischungen gehören nicht hierher, sie sind in der gesonderten Unterposition 2008.97 erfasst.
✓andere, also nicht: Palmherzen, Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea), MischungenDie Ware ist eine Zubereitung aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, etwa aus Bananen.
✓ohne Zusatz von AlkoholDie Ware ist ohne Zusatz von Alkohol hergestellt.
✓mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDie Ware ist mit Zucker gesüßt. Ihr Zuckergehalt liegt bei anderen Früchten über 9 GHT, bei Ananas und Weintrauben über 13 GHT, und der Inhalt der unmittelbaren Umschließung wiegt 1 kg oder weniger.
✓andere, also nicht: Ingwer, tropische FrüchteDie Ware besteht aus Früchten oder Pflanzenteilen, die im Sinne der Anmerkung zu Kapitel 20 keine tropischen Früchte sind.
✓andere, also nicht: Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke, Feigen
2008.99.67.99.0Früchte mit Zucker, bis 1 kg

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.99.67

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2008.99.67.91.0Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke–
2008.99.67.95.0FeigenEinfuhrkontrolle
2008.99.67.99.0anderediese SeiteLebens- und Futtermittelkontrolle

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.99.67 eingereiht

34 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland11
Frankreich9
Spanien6
Dänemark5
Italien1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI20639/26-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kohlenhydratgel für Sportler auf der Grundlage von Bananenpüree mit …17.08.2029
DEBTI12992/26-1DeutschlandAntragsangaben: Orangenmarmelade Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: ca. 1 x 1 cm große Orangenschalenstücke …12.07.2029
DEBTI7610/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Riegel aus Frucht und Getreide, in Aufmachung für den Einzelverkauf …03.08.2028
DEBTI7603/25-1DeutschlandRiegel aus Frucht und Getreide, in Aufmachung für den Einzelverkauf (Schlauchfolie mit einem Inhalt von 25 g). …03.08.2028
DEBTI7612/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Riegel aus Frucht und Getreide, in Aufmachung für den Einzelverkauf …03.08.2028
DEBTI28345/24-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Acaifruchtpüree, mit Zusatz von Guarana, tiefgefroren. Zuckergehalt i. S. …17.07.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.99.9934Antragsangaben: getrocknete, geschnittene und gesalzene Braunalgen der Art Undaria pinnatifida (Wakame), die zur menschlichen Ernährung bestimmt sind. Die Algen sind zu 1 kg in Kunststoffbeuteln …
2008.99.6326Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Kohlenhydratgel für Sportler auf der Grundlage von Mangopüree mit Maltodextrin und Fructose und einem Verhältnis von Glucose zu Fructose von 1:0,8. …
2008.99.4917Acaifruchtpüree, mit Zusatz von Guarana, in Portionen, tiefgefroren. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs. 1 Kap 20: mehr als 9 GHT. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer …
2008.99.487Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Mangopüree, pasteurisiert, nicht gefroren. Aufmachung: in 25 kg-Beuteln (aseptisch verpackt). Alkohol: nicht enthalten. Zusatz von Zucker i.S.d. ZAnm 3, 2. …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0

€
2008.99.67.99.0Drittlandszoll20,8 %2.080 €846 €2.926 €
2008.99.67.99.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll70,8 %7.080 €1.196 €8.276 €
2008.99.67.99.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll70,8 %7.080 €1.196 €8.276 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 20,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202618,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)17,3 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
1967/200501.12.2005Grüne, gemahlene Avocadopülpe (Guacamole) in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger wurde in die Warennummer 2008.99.67 eingereiht.2008.99.67
627/200304.04.2003Getrocknete Datteln mit Marzipanfüllung wurden in die damalige Warennummer 2008.99.68 eingereiht, heute gilt dafür 2008.99.67.2008.99.68heute 2008.99.67

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.99.67

  1. 01.01.20042008.99.67neu eingeführt · aus 2008.99.53, aus 2008.99.55, aus 2008.99.68
  2. 01.01.20042008.99.67.91.0neu eingeführt · „Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke“ · aus 2008.99.53, 2008.99.55, 2008.99.68 (7 Unterteilungen)
  3. 01.01.20042008.99.67.99.0neu eingeführt · aus 2008.99.53, 2008.99.55, 2008.99.68 (7 Unterteilungen)
  4. 17.04.20122008.99.67.95.0neu eingeführt · „Feigen“ · aus 2008.99.28, 2008.99.34, 2008.99.37, 2008.99.40
  5. 01.01.20152008.99.67.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
  6. 01.01.20152008.99.67.95.0Stellung im Tarifbaum geändert
  7. 01.01.20152008.99.67.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0

Gehören Fruchtgelees in Form von Zuckerwaren zur Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0?

Nein, Fruchtgelees, Fruchtpasten und dragierte Mandeln in Form von Zuckerwaren gehören nicht in die Positionen 2007 und 2008, sondern in die Position 1704. Auch Schokoladewaren dieser Art fallen nach Position 1806 nicht unter die Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0.

Welche Zolltarifnummer gilt für Feigen unter 2008.99.67?

Für Feigen gilt die Zolltarifnummer 2008.99.67.95.0 und nicht 2008.99.67.99.0. Die Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0 gilt für die übrigen Erzeugnisse der Warennummer 2008.99.67, die weder Flocken und Pulver noch Feigen sind.

Welche Zolltarifnummer gilt für Guacamole unter 2008.99.67?

Für Guacamole gilt die Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0, sofern sie in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger angeboten wird. Die Verordnung 1967/2005 ordnet sie in die Warennummer 2008.99.67 ein.

Gilt für Waren aus Belarus unter 2008.99.67.99.0 ein Zusatzzoll?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für die Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Waren aus Russland unter 2008.99.67.99.0 ein Zusatzzoll?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für die Zolltarifnummer 2008.99.67.99.0 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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