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gültig seit 19.12.2025

Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0 – Bohr- und Tiefbohrteile, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430.41 oder 8430.49, ausgenommen vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane. Solche Bauteile gehören in die Zolltarifnummer 8431.43.00.11.0. Typische Waren sind Bohrrohre, Stabilisatoren für Bohrstränge, Bohrgestänge, Schwerstangen und Bohrstangen mit Kupplungen.

Typische Waren:BohrrohreStabilisatoren für BohrsträngeBohrgestängeSchwerstangenBohrstangen mit Kupplungen

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionTeile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt
Zolltarifnummervon Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425
Unterpositionvon Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427
von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430
UnterpositionEimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen
ZolltarifnummerPlanierschilde für Planiermaschinen (Bulldozer oder Angledozer)
UnterpositionTeile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430.41 oder 8430.49
ZolltarifnummerBestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8431.436-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8431.43.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8431.43.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8431.43.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich …
✓von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430Die Ware muss erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte bestimmt sein, die in der übergeordneten Position genannt sind. Dies zeigt der Verwendungszweck in Ihrer Anmeldung.
✓Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430.41 oder 8430.49Die Ware muss ein Teil von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten sein. Bohrrohre und Bohrgestänge, die in den Bohrstrang eines Tiefbohrgeräts eingebaut werden, sind typische Beispiele.
✓andere, also nicht: Bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue MobilkraneFür diese Zolltarifnummer bleiben Teile, die kein vormontiertes oder montagefertiges Bauteil für neue Mobilkrane sind.
8431.43.00.90.0Bohr- und Tiefbohrteile, ohne Mobilkranbauteile

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0?

  • ×von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 84258431.10.00.00.0
  • ×von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 84278431.20
  • ×von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 84288431.31.00.00.0, 8431.39
  • ×Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen8431.41
  • ×Planierschilde für Planiermaschinen (Bulldozer oder Angledozer)8431.42.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430.41 oder 8430.498431.49
  • ×Bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane8431.43.00.11.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8431.43.00

ZolltarifnummerWortlaut
8431.43.00.11.0Bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane
8431.43.00.90.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8431.43.00 eingereiht

29 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Polen17
Deutschland5
Österreich3
Italien3
Finnland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI2008/25-1DeutschlandServicepaket für Bohrhämmer (Abbildung siehe Anlage) – bestehend aus einem Einsteckende (mit oder ohne Spülung) …10.08.2028
DEBTI39663/23-1DeutschlandStabilisator - in Form eines zylindrischen Erzeugnisses aus unedlem Metall mit einem spiralbohrererartigen Segment im …20.12.2026
DEBTI39661/23-1DeutschlandBohrgestänge - in Form eines zylindrischen Erzeugnisses aus unedlem Metall mit einer speziellen Verdickung im …17.12.2026
DEBTI39659/23-1DeutschlandSchwerstangen -in Form eines speziellen zylindrischen Erzeugnisses aus unedlem Metall mit Anschlussadapter, -zum Einbau …17.12.2026
DEBTI32940/23-1DeutschlandBohrstangen und Kupplungen für Erd- bzw. Tiefbohrgeräte (Abbildung siehe Anlage) - aus stangenförmigen Vorrichtungen …12.11.2026
PLBTIWIT-2026-001024PolenBohrgestänge für Maschinen zum Ausführen gesteuerter Horizontalbohrungen. Aus Stahl mit im Wesentlichen kreisförmigem …23.09.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0

€
8431.43.00.90.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0

KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 8431.43.00

  1. 01.01.19728431.43.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430.41 oder 8430.49“
  2. 19.12.20258431.43.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8431.43.00
  3. 19.12.20258431.43.00.11.0neu eingeführt · „Bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane“ · aus 8431.43.00
  4. 19.12.20258431.43.00.90.0neu eingeführt · aus 8431.43.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Bohrrohre unter 8431.43.00?

Bohrrohre als Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430.41 oder 8430.49 gehören in 8431.43.00.90.0, wenn sie keine vormontierten oder montagefertigen Bauteile für neue Mobilkrane sind. Solche Bauteile gehören in 8431.43.00.11.0.

Wurde die Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0 geändert?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde am 19.12.2025 geändert.

Gehört Bohrrohr in die Zolltarifnummer 8431.43.00.90.0?

Ja, für Bohrrohr ist diese Zolltarifnummer angegeben, wenn es ein Teil von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430.41 oder 8430.49 ist und kein vormontiertes oder montagefertiges Bauteil für neue Mobilkrane.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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