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Zolltarifnummer 8544.42.90.20.0 – Feindrähtige PET- oder PVC-Kabel

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst flexible Kabel aus PET oder PVC, auch mit Anschlussstück, mit einer Spannung von nicht mehr als 250 V, einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, Einzeldrähten von nicht mehr als 0,1 mm Dicke und 0,8 mm Breite, einem Leiterabstand von nicht mehr als 0,5 mm und einem Pitch von nicht mehr als 1,25 mm. Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, einer Spannung von 1,25 V (± 0,25 V), Anschlussstücken mit Stiften im Abstand von 1 mm und einer äußeren Abschirmung, ausschließlich für Kommunikationsleitungen zwischen LCD, PDP oder OLED-Panels und Schaltkreisen zur Verarbeitung von Videosignalen, gehören in 8544.42.90.10.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8544.42.90.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionIsolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
8544.11 – 8544.19Wickeldrähte
UnterpositionKoaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter
UnterpositionZündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten Art
andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger
Unterpositionmit Anschlussstücken versehen
Zolltarifnummervon der für die Telekommunikation verwendeten Art
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerDatenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit - einer Spannung von 1,25 V (± 0,25V), - Anschlussstücken an …
ZolltarifnummerPET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit -einer Spannung von nicht mehr als 250 V, -einer Stromstärke von …Diese Seite
ZolltarifnummerSpeziell konzipierter Verbindungskasten für Solarstromsystem: -als 1-Teil-System mit einem Kunststoffgehäuse mit 1 oder mehr, jedoch nicht …
ZolltarifnummerVieradriges Anschlusskabel mit zwei Steckverbindern (Buchsen) zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und/oder Audio-System an …
ZolltarifnummerKabelbaum für die Übertragung von Signalen und/oder Strom -mit 26- oder 28-poligen Wire-to-Board-Steckverbindern in Crimptechnik, -durch …
ZolltarifnummerElektrische Leiter: - für eine Spannung von nicht mehr als 80 V, - mit einer Länge von nicht mehr als 120 cm, - mit Anschlussstücken, zur …
ZolltarifnummerKabelbaum oder Kabel für das Lenksystem: -mit einer Nennspannung von 12 V, -an beiden Enden mit Anschlüssen und/oder mit einem speziellen …
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
Unterpositionandere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1 000 V
UnterpositionKabel aus optischen Fasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8544.426-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8544.42.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8544.42.90.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8544.42.90.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8544.42.90.20.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch …
✓andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, also nicht: Wickeldrähte, Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter …Die Ware muss ein isolierter elektrischer Leiter für eine Spannung von 1 000 V oder weniger sein. Ist die Ware für mehr als 1 000 V ausgelegt, gehört sie nicht hierher.
✓mit Anschlussstücken versehenDie Ware ist mit Anschlussstücken versehen. Das erkennen Sie an den Steckverbindern an den Kabelenden.
✓andere, also nicht: von der für die Telekommunikation verwendeten ArtDie Ware ist nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art. Für die Ware bleibt die Einreihung, wenn sie nicht für Telekommunikation bestimmt ist.
✓PET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit -einer Spannung von nicht mehr als 250 V, -einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, -einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, -einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (±0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (±0,03 mm), -einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und -einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mmDie Ware ist ein PET- oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit einer Spannung von nicht mehr als 250 V, einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A und einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C. Die Einzeldrähte sind nicht mehr als 0,1 mm (±0,01 mm) dick und nicht mehr als 0,8 mm (±0,03 mm) breit, der Abstand zwischen den Leitern beträgt nicht mehr als 0,5 mm und der Pitch nicht mehr als 1,25 mm.
8544.42.90.20.0Feindrähtige flexible PET- oder PVC-Kabel

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8544.42.90.20.0?

  • ×Wickeldrähte8544.11, 8544.19.00.00.0
  • ×Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter8544.20
  • ×Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten Art8544.30
  • ×andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1 000 V8544.60
  • ×Kabel aus optischen Fasern8544.70
  • ×andere, also nicht: mit Anschlussstücken versehen8544.49
  • ×von der für die Telekommunikation verwendeten Art8544.42.10.00.0
  • ×Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit - einer Spannung von 1,25 V (± 0,25V), - Anschlussstücken an einem oder beiden …8544.42.90.10.0
  • ×Speziell konzipierter Verbindungskasten für Solarstromsystem: -als 1-Teil-System mit einem Kunststoffgehäuse mit 1 oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 Dioden und …8544.42.90.45.0
  • ×Vieradriges Anschlusskabel mit zwei Steckverbindern (Buchsen) zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und/oder Audio-System an einen USB-Anschluss …8544.42.90.50.0
  • ×Kabelbaum für die Übertragung von Signalen und/oder Strom -mit 26- oder 28-poligen Wire-to-Board-Steckverbindern in Crimptechnik, -durch Kautschuk-, Vinyl- oder …8544.42.90.55.0
  • ×Elektrische Leiter: - für eine Spannung von nicht mehr als 80 V, - mit einer Länge von nicht mehr als 120 cm, - mit Anschlussstücken, zur Verwendung bei der …8544.42.90.70.0
  • ×Kabelbaum oder Kabel für das Lenksystem: -mit einer Nennspannung von 12 V, -an beiden Enden mit Anschlüssen und/oder mit einem speziellen Adapter versehen, der …8544.42.90.75.0
  • ×andere, also nicht: PET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit -einer Spannung von nicht mehr als 250 V, -einer Stromstärke von nicht …8544.42.90.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8544.42.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8544.42.90.10.0Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit - einer Spannung von 1,25 V (± 0,25V), - Anschlussstücken an …Autonome Zollaussetzung
8544.42.90.20.0PET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit -einer Spannung von nicht mehr als 250 V, -einer Stromstärke von …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
8544.42.90.45.0Speziell konzipierter Verbindungskasten für Solarstromsystem: -als 1-Teil-System mit einem Kunststoffgehäuse mit 1 oder mehr, jedoch nicht …Autonome Zollaussetzung
8544.42.90.50.0Vieradriges Anschlusskabel mit zwei Steckverbindern (Buchsen) zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und/oder Audio-System an …Zollaussetzung bei Endverwendung
8544.42.90.55.0Kabelbaum für die Übertragung von Signalen und/oder Strom -mit 26- oder 28-poligen Wire-to-Board-Steckverbindern in Crimptechnik, -durch …Zollaussetzung bei Endverwendung
8544.42.90.70.0Elektrische Leiter: - für eine Spannung von nicht mehr als 80 V, - mit einer Länge von nicht mehr als 120 cm, - mit Anschlussstücken, zur …Zollaussetzung bei Endverwendung
8544.42.90.75.0Kabelbaum oder Kabel für das Lenksystem: -mit einer Nennspannung von 12 V, -an beiden Enden mit Anschlüssen und/oder mit einem speziellen …Zollaussetzung bei Endverwendung
8544.42.90.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8544.42.90 eingereiht

809 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland557
Frankreich106
Polen32
Tschechien21
Niederlande20
Schweden17
vZTAWareGültig bis
DEBTI37988/26-1DeutschlandIsoliertes elektrisches Kabel, sog. "Ladekabel mit Stand", siehe Abbildung in der Anlage, in Form einer …11.10.2029
DEBTI24816/26-1DeutschlandIsoliertes elektrisches Kabel, in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus - vier unterschiedlich …04.10.2029
DEBTI29231/26-1DeutschlandIsoliertes elektrisches Kabel, sog. "Audio-Adapterkabel", siehe Abbildung in der Anlage, - mit einer Länge von ca. 150 …04.10.2029
DEBTI37225/26-1DeutschlandIsoliertes elektrisches Kabel, siehe Abbildung in der Anlage, - bestehend aus zwei einzeln isolierten, elektrischen …04.10.2029
DEBTI9155/26-1DeutschlandKabelset, in verschiedenen Ausführungen, bestehend aus einem y-förmig verzweigten Kabel mit einer Länge von ca. 15 cm …04.10.2029
DEBTI35129/26-1DeutschlandIsoliertes elektrisches Kabel, - bestehend aus einem 2-adrigen Kabel mit einer Länge von ca. 15 m, an einem Ende mit …28.09.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8544.42.1078Isoliertes elektrisches Kabel, - mit einer Länge von ca. 30 m, - bestehend aus acht paarweise miteinander verdrillten Einzelleitern (sog. "twisted pair") in einem gemeinsamen Kabelmantel, geschirmt …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8544.42.90.20.0

€
8544.42.90.20.0Drittlandszoll3,3 %330 €1.963 €2.293 €
8544.42.90.20.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7016Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7060Honduras0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt 3,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8544.42.90.20.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 8544.42.90.20.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8544.42.90.20.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8544.42.90.20.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8544.42.90.20.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …

Einreihungsverordnungen (6)

VerordnungWareNummer
2020/170210.11.2020Ein Kabelaufrollsystem mit Kabel, Anschlussstück am einen Ende und federbetriebenem Kabelaufroller aus Kunststoff für den Einbau in einen Staubsauger wurde in die Warennummer 8544.42.90 eingereiht.8544.42.90
2018/178515.11.2018Isolierte Stack-Kabel mit 32 Einzelleitern, die Switches mit Stacks in Telekommunikationsnetzwerken verbinden, wurden in die Warennummer 8544.42.10 eingereiht.8544.42.10
2015/231508.12.2015Eine PV-Junction-Box mit Kunststoffgehäuse, vier Metallklemmen, Dioden und Kabeln mit Anschlussstücken wurde in die Warennummer 8544.42.90 eingereiht.8544.42.90
1112/201223.11.2012Ein isoliertes USB-Kabel mit 1 m Länge, verdrillten Drähten und USB-Anschlussstücken an beiden Enden wurde in die Warennummer 8544.42.90 eingereiht.8544.42.90
727/201006.08.2010Ein elektrisches Verlängerungskabel mit etwa 2 m Kabel, Stecker, Kunststoffgehäuse mit fünf Steckdosen, Schalter und Sicherung wurde in die Warennummer 8544.42.90 eingereiht.8544.42.90
1142/200813.11.2008Ein etwa 250 cm langes Kabel, das ausschließlich mit einem Videospielgerät der Position 9504 verwendet wird, wurde in die Warennummer 8544.42.90 eingereiht.8544.42.90

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-168/2327.06.20241. Die Unterposition 8544.70.00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …
C-138/1816.05.2019Das Urteil C-138/18 legt die Wendung „Teile“ in Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur aus.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8544.42.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 2.
  1. 01.01.20078544.42.90neu eingeführt · aus 8 Vorgängern
  2. 01.07.20098544.42.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8544.42.90
  3. 01.07.20098544.42.90.10.0neu eingeführt · „Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit - einer Spannung von 1,25 V (± 0,25V), - Anschlussstücken an …“ · aus 8544.42.90
  4. 01.07.20098544.42.90.90.0neu eingeführt · aus 8544.42.90
  5. 01.01.20118544.42.90.10.0Wortlaut geändert · „Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit • einer Spannung von 1,25 V (± 0,25V), • Anschlussstücken an …“ · vorher „Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit - einer Spannung von 1,25 V (± 0,25V), - Anschlussstücken an einem oder beiden Enden, von denen zumindest eines Anschlussstifte mit einem Abstand (pitch) von 1 mm enthält, - einer äußeren Abschirmung, ausschließlich zur Verwendung für Kommunikationsleitungen zwischen LCD, PDP oder OLED-Panels und Schaltkreisen zur Verarbeitung von Videosignalen“
  6. 01.01.20138544.42.90.10.0Wortlaut geändert · „Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit • einer Spannung von 1,25 V (± 0,25V), • Anschlussstücken an …“ · vorher „Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit • einer Spannung von 1,25 V (± 0,25V), • Anschlussstücken an einem oder beiden Enden, von denen zumindest eines Anschlussstifte mit einem Abstand (pitch) von 0,5 mm enthält, • einer äußeren Abschirmung, ausschließlich zur Verwendung für Kommunikationsleitungen zwischen LCD-Panels und Schaltkreisen zur Verarbeitung von Videosignalen“
  7. 01.01.20138544.42.90.20.0neu eingeführt · „mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit: • einer Spannung von nicht mehr als 60 V, • einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, • einer …“ · aus 8544.20.00, 8544.49.95
  8. 01.01.20148544.42.90.10.0Wortlaut geändert · „Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit - einer Spannung von 1,25 V (± 0,25V), - Anschlussstücken an …“ · vorher „Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit • einer Spannung von 1,25 V (± 0,25V), • Anschlussstücken an einem oder beiden Enden, von denen zumindest eines Anschlussstifte mit einem Abstand (pitch) von 1 mm enthält, • einer äußeren Abschirmung, ausschließlich zur Verwendung für Kommunikationsleitungen zwischen LCD, PDP oder OLED-Panels und Schaltkreisen zur Verarbeitung von Videosignalen“
  9. 01.01.20148544.42.90.20.0Wortlaut geändert · „mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit: - einer Spannung von nicht mehr als 60 V, - einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, - einer …“ · vorher „mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit: • einer Spannung von nicht mehr als 60 V, • einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, • einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, • einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm) • einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und • einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm“
  10. 01.01.20158544.42.90.20.0Wortlaut geändert · „Mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit: - einer Spannung von nicht mehr als 60 V, - einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, - einer …“ · vorher „mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit: - einer Spannung von nicht mehr als 60 V, - einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, - einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, - einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm), - einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und - einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm“
  11. 01.01.20168544.42.90.50.0neu eingeführt · „Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei …“ · aus 8544.30.00
  12. 01.07.20168544.42.90.70.0neu eingeführt · „Elektrische Leiter: - für eine Spannung von nicht mehr als 80 V, - mit einer Länge von nicht mehr als 120 cm, - mit Anschlussstücken, zur …“
  13. 01.07.20208544.42.90.50.0Wortlaut geändert · „Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei …“ · vorher „Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei Steckverbindern (Buchsen) von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art“
  14. 01.01.20248544.42.90.20.0Wortlaut geändert · „PET oder PVC-isoliertes flexibles Kabel, auch mit Anschlussstück, mit -einer Spannung von nicht mehr als 250 V, -einer Stromstärke von …“ · vorher „Mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit: - einer Spannung von nicht mehr als 60 V, - einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A, - einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C, - einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm) - einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und - einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm“
  15. 01.01.20248544.42.90.45.0neu eingeführt · „Speziell konzipierter Verbindungskasten für Solarstromsystem: -als 1-Teil-System mit einem Kunststoffgehäuse mit 1 oder mehr, jedoch nicht …“ · aus 8544.49.95, 8544.60.10
  16. 01.07.20258544.42.90.55.0neu eingeführt · „Kabelbaum für die Übertragung von Signalen und/oder Strom -mit 26- oder 28-poligen Wire-to-Board-Steckverbindern in Crimptechnik, -durch …“
  17. 01.01.20268544.42.90.50.0Wortlaut geändert · „Vieradriges Anschlusskabel mit zwei Steckverbindern (Buchsen) zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und/oder Audio-System an …“ · vorher „Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei Steckverbindern (Buchsen), zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“
  18. 01.07.20268544.42.90.75.0neu eingeführt · „Kabelbaum oder Kabel für das Lenksystem: -mit einer Nennspannung von 12 V, -an beiden Enden mit Anschlüssen und/oder mit einem speziellen …“ · aus 8544.42.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8544.42.90.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für flexible PET- oder PVC-Kabel unter 8544.42.90?

Flexible PET- oder PVC-isolierte Kabel mit nicht mehr als 250 V, nicht mehr als 1 A und nicht mehr als 105 °C Wärmebeständigkeit gehören in 8544.42.90.20.0, wenn auch Drahtdicke, Drahtbreite, Leiterabstand und Pitch innerhalb der Grenzen bleiben. Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, einer Spannung von 1,25 V (± 0,25 V), Anschlussstücken mit Stiften im Abstand von 1 mm, einer äußeren Abschirmung und ausschließlicher Verwendung für Kommunikationsleitungen zwischen LCD, PDP oder OLED-Panels und Schaltkreisen zur Verarbeitung von Videosignalen, gehören in 8544.42.90.10.0.

Wurde die Unterteilung unter 8544.42.90 seit 2025 geändert?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 8544.42.90 wurde zum 04.01.2025, zum 01.07.2025 und zum 01.07.2026 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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