Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer von Favipiravir gliedert sich wie folgt in die Nomenklatur ein.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelPHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE30
- PositionArzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf3004
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Favipiravir
Der HS-Code für Favipiravir lautet 3004.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3004.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3004.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3004.90.00.00.0.
Einreihung von Favipiravir nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Favipiravir in die Position 3004 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV 1) und der AV für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AVE 1). Als dosiertes Arzneimittel in Aufmachung für den Einzelverkauf (Faltschachtel mit Tabletten) ist es nach AV 1 nach dem Wortlaut der Position 3004 einzureihen. Da Favipiravir nicht unter die spezifischen Unterpositionen 3004.10 (Penicilline), 3004.20 (Antibiotika), 3004.3 (Hormone), 3004.4 (Alkaloide), 3004.50 (Vitamine) oder 3004.60 (Malariamittel) fällt, verbleibt es in der Unterposition 3004.90 (andere). Nach AVE 1 sind die hergestellten Tabletten ebenso als Arzneiware in Kapitel 30 einzureihen und nicht als chemischer Reinstoff in Kapitel 29.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Favipiravir
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Das Arzneimittel enthält Penicillin als Wirkstoff.Penicilline oder ihre Derivate | 3004.10.00.00.0 | 0 % |
| Das Arzneimittel enthält Antibiotika wie Cephalosporine, Makrolide etc.Andere Antibiotika enthaltend | 3004.20.00.00.0 | 0 % |
| Das Arzneimittel ist ein Virostatikum ohne Penicillin, Antibiotikum, Hormon, Alkaloid, Vitamin oder Malariamittel.andere (Favipiravir) | 3004.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Favipiravir (3004) ≠ Nucleinsäuren und andere heterocyclische Verbindungen (2934) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Favipiravir bleibt die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Andere Kapitel oder Positionen sind nur bei abweichender Warenbeschaffenheit möglich, etwa als Reinstoff (Kapitel 29) oder als nicht dosierte Arzneiware.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitNucleinsäuren und andere heterocyclische Verbindungen | 2934.99.90.59.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Favipiravir (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI25627/18-1 | Arzneiware; Virostatikum (Filmtabletten) – bestätigt Einreihung in 3004.90 | 3004.90.00.00.0 |
| DEBTI19650/19-1 | Arzneiware; Virostatikum mit Darunavir (Filmtabletten) – bestätigt Einreihung in 3004.90 | 3004.90.00.00.0 |
| DEBTI24037/17-1 | Arzneiware; Virostatikum (Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil) – bestätigt Einreihung in 3004.90 | 3004.90.00.00.0 |
| DEBTI53236/18-1 | Arzneiware; Tabletten (Nevirapin) – bestätigt Einreihung in 3004.90 | 3004.90.00.00.0 |
| DEBTI24057/17-1 | Arzneiware; Filmtabletten (Entecavir) – bestätigt Einreihung in 3004.90 | 3004.90.00.00.0 |
| DEBTI26507/20-1 | Antiretrovirales Kombinationsmedikament (Tabletten) – bestätigt Einreihung in 3004.90 | 3004.90.00.00.0 |
| DE4918/17-1 | Antiretrovirales Kombinationsmedikament (Tabletten) – bestätigt Einreihung in 3004.90 | 3004.90.00.00.0 |
| DEBTI4952/23-1 | Arzneiware; Retardtabletten (Nevirapin) – bestätigt Einreihung in 3004.90 | 3004.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Favipiravir-Tabletten mit unserem Einfuhrabgaben-Rechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
Weitere Produkte aus Medizintechnik
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