01Ausführungen
Welche Zolltarifnummer haben Ladekabel?
Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.
- 01 · HS-Code8544.426-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8544.42.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8544.42.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8544.42.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
Zolltarifnummer finden
Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre Ladekabel?
Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Abgrenzung
Häufige Verwechslungen bei Ladekabeln
| Verwechslung | Richtig | Grund |
|---|---|---|
| Kabel mit Anschlussstücken für eine höhere SpannungZolltarifnummer Kabel | Position 8544 | Die Unterposition 8544.42 erfasst nur andere elektrische Leiter für eine Spannung von 1 000 V oder weniger. Für andere Spannungen ist sie deshalb nicht einschlägig, die Position 8544 bleibt der Oberbegriff. |
| Ladekabel aus optischen Fasern | Position 8544 | Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern gehören ebenfalls zur Position 8544. Die Unterposition 8544.42 erfasst jedoch nur Leiter für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, deshalb passt sie auf optische Fasern nicht. |
03vZTA
So hat der Zoll Ladekabel eingereiht (vZTA)
Gültige vZTA je Nummer
| vZTA | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| DEBTI37988/26-1Deutschland · bis 11.10.2029 | Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Ladekabel mit Stand", siehe Abbildung in der Anlage, in Form einer … | 8544.42.90 |
| DEBTI24816/26-1Deutschland · bis 04.10.2029 | Isoliertes elektrisches Kabel, in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus - vier unterschiedlich … | 8544.42.90 |
9 vZTA nennen „Ladekabel“, verteilt auf 5 Nummern
Die häufigsten. Dunkel: Nummern aus den Ausführungen oben.
04Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Ladekabel
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenz: 0 % mit Ursprungsnachweis für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, neu seit 2026: Armenien, Mercosur, USA.
05Maßnahmen
Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr von Ladekabeln
06Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Ladekabeln
Anmerkungen (1)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Einreihungsverordnungen (6)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2020/170210.11.2020 | Ein Kabelaufrollsystem mit Kabel und Stecker bis 1 000 V für den Einbau in einen Staubsauger wurde in die Warennummer 8544.42.90 eingereiht. | 8544.42.90 |
| 2018/178515.11.2018 | Stack-Kabel mit Anschlussstücken an beiden Enden für 1 000 V oder weniger wurden in die Warennummer 8544.42.10 eingereiht. | 8544.42.10 |
| 2015/231508.12.2015 | Eine PV-Junction-Box mit Kabeln mit Anschlussstücken für Spannungen bis 1 000 V wurde in die Warennummer 8544.42.90 eingereiht. | 8544.42.90 |
| 1112/201223.11.2012 | Ein USB-Kabel von 1 m Länge mit USB-Anschlussstücken an beiden Enden wurde in die Warennummer 8544.42.90 eingereiht. | 8544.42.90 |
| 727/201006.08.2010 | Ein elektrisches Verlängerungskabel mit fünf Steckdosen, Schalter und Sicherung wurde in die Warennummer 8544.42.90 eingereiht. | 8544.42.90 |
| 1142/200813.11.2008 | Ein etwa 250 cm langes Kabel, das nur mit einem Videospielgerät der Position 9504 verwendet wird, wurde in die Warennummer 8544.42.90 eingereiht. | 8544.42.90 |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-168/2327.06.2024 | 1. Die Unterposition 8544.70.00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 254/2000 des Rates vom 31. Januar 2000 und … |
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die Verordnung (EG) Nr. 2031/2001 der … |
| C-138/1816.05.2019 | Der Gerichtshof legt die Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 zu Teilen und Zubehör aus. |
07Ähnliche Waren
Ähnliche und verwechselte Waren
Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
USB-Kabel – 8544.42.90.90.0
Verlängerungskabel – 8544.42.90.90.0
Kabelbaum – 8544.30.00.89.0
Steckdosenleiste – 8544.42.90.90.0
Stromkabel – 8544.42.90.90.0
Kabel mit Anschlussstück – 8544.42.90.90.0
Adapterkabel – 8544.42.90.90.0
Datenkabel – 8544.42.90.90.0
Netzwerkkabel – 8544.42.10.00.0
USB-C-Kabel – 8544.42.90.90.0
Glasfaserkabel – 8544.70.00.99.0
Kabel – 8544.49.95.90.0
HDMI-Kabel – 8544.42.90.90.0
Motorkabel – 8544.42.90.90.0
PVC-Kabel – 8544.49.95.90.0
Optisches Kabel – 8544.70.00.99.0Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile