Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Malzextrakt ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN19
- PositionMalzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen1901
- Unterpositionandere190190
- Kombinierte NomenklaturMalzextrakt19019011
- Zolltarifnummeranderer
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Malzextrakt
Der HS-Code für Malzextrakt lautet 1901.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.90.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.90.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.90.19.00.0.
Einreihung von Malzextrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Malzextrakt
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMalzextrakt mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr (Pulverform) | 1901.90.11.00.0 | 5,1 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMalzextrakt mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr | 1901.90.11.00.0 | 5,1 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMalz, nicht geröstet, in Form von Mehl | 1107.10.91.00.0 | 5,1 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMalz, geröstet | 1107.20.00.00.0 | 5,1 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Malzextrakt (1901) ≠ Malzextrakt mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr (Pulverform) (1901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Malzextrakt bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Malzextrakt (1901) ≠ Malzextrakt mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr (1901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Malzextrakt bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Malzextrakt (1901) ≠ Malz, nicht geröstet, in Form von Mehl (1107) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Malzextrakt bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMalz, nicht geröstet, in Form von Mehl | 1107.10.91.00.0 | 5,1 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMalz, geröstet | 1107.20.00.00.0 | 5,1 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Malzextrakt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI1531/24-1 | Gerstenmalzmehl (Backmalz) – eingereiht in 1107.10.91.00.0 | 1901.90.19.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,1 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,1 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0,6 % | EVFTA |
| Thailand | 5,1 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Malzextrakt
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Malzextrakt: Zollsatz (5,1 %), Einfuhrumsatzsteuer (7 %) und ggf. Präferenzzollsätze. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Trockenmassegehalt ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Waren aus dem Bereich Lebensmittelzubereitungen mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.