Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1302.39.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingebettet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelSCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE13
- PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert1302
- UnterpositionSchleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert130231
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Konjak
Der HS-Code für Konjak lautet 1302.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.39.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.39.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.39.00.00.0.
Einreihung von Konjak nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Konjak
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 | 1106.20.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitungen aus Mehl, ohne Kakao, kein Milchfett, <5% Zucker/Stärke | 1901.90.91.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPflanzliche Waren der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art | 1212.99.59.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Konjak (1302) ≠ Mehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 (1106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Konjak bleibt die Zolltarifnummer 1302.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Konjak (1302) ≠ Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, ohne Kakao, kein Milchfett, <5% Zucker/Stärke (1901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Konjak bleibt die Zolltarifnummer 1302.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Konjak (1302) ≠ Pflanzliche Waren der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art (1212) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Konjak bleibt die Zolltarifnummer 1302.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 | 1106.20.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitungen aus Mehl, ohne Kakao, kein Milchfett, <5% Zucker/Stärke | 1901.90.91.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPflanzliche Waren der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art | 1212.99.59.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Konjak (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI31780/22-1 | Konjac Gum - Verdickungsmittel aus Konjakwurzeln | 1302.39.00.00.0 |
| DE17545/17-1 | Konjakpulver - Glucomannan >90% als Schleim und Verdickungsstoff | 1302.39.00.00.0 |
| DE6420/09-1 | Konjak Mehl aus der Knolle - Schleim und Verdickungsstoff | 1302.39.00.00.0 |
| DE10472/16-1 | Konjakpulver - Glucomannan als Schleim- und Verdickungsstoff | 1302.39.00.00.0 |
| DE18575/15-1 | Konjac Gum - Glucomannan als Schleim und Verdickungsstoff | 1302.39.00.00.0 |
| DE19600/15-1 | Konjac Gum - Glucomannan >92% als Schleim und Verdickungsstoff | 1302.39.00.00.0 |
| DE4568/15-1 | Konjakpulver - Glucomannan >80% als Schleim und Verdickungsstoff | 1302.39.00.00.0 |
| DEBTI8558/22-1 | Konjak Gummi Pulver | 1302.39.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Konjak
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Konjak mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhranforderungen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.