Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige zolltarifliche Hierarchie für Wasser-Becher zeigt den Weg von der übergeordneten Warenklasse bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelGLAS UND GLASWAREN70
- PositionGlaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)7013
- Unterpositionandere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik701333
- Unterpositionandere701337
- Kombinierte Nomenklaturandere70133751
- Kombinierte Nomenklaturmechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)70133791
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wasser-Becher
Der HS-Code für Wasser-Becher lautet 7013.37 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.37.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.37.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.37.99.00.0.
Einreihung von Wasser-Becher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Wasser-Bechers in die Position 7013 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie der AV 6 für die Unterpositionen auf KN- und TARIC-Ebene.
AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen erfolgt. Kapitel 70 umfasst Glas und Glaswaren. Die Position 7013 erfasst ausdrücklich Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, wozu Trinkgläser wie Wasser-Becher zählen. Die Ausnahme für Glaskeramik (Unterposition 7013 33) ist bei einem typischen Wasser-Becher aus Kalknatronglas nicht einschlägig.
AV 6 führt die Einreihung auf die Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC fort. Der Ausschluss von Trinkgläsern mit Stiel (HS-Unterposition 7013 22) sowie von vorgespannten Gläsern und Bleikristall grenzt den verbleibenden Code auf mechanisch gefertigte Standardgläser ein. Die Codenummer 7013.37.99.00.0 ist die am tiefsten unterteilte, zutreffende Einreihung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wasser-Becher
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGlaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, andere, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) | 7013.49.99.00.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungKeramischer Haushaltsartikel (Geschirr) aus Steinzeug | 6912.00.23.10.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungHaushaltsartikel aus Kunststoff, Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere | 3924.10.00.90.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungHaushaltsartikel aus nicht rostendem Stahl, andere | 7323.93.00.90.0 | 11 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Wasser-Becher (7013) ≠ Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, andere, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wasser-Becher bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wasser-Becher (7013) ≠ Keramischer Haushaltsartikel (Geschirr) aus Steinzeug (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wasser-Becher bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wasser-Becher (7013) ≠ Haushaltsartikel aus Kunststoff, Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wasser-Becher bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den materialabhängigen Alternativen innerhalb von Kapitel 70 können auch andere Kapitel in Betracht kommen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKeramischer Haushaltsartikel (Geschirr) aus Steinzeug | 6912.00.23.10.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungHaushaltsartikel aus Kunststoff, Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere | 3924.10.00.90.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungHaushaltsartikel aus nicht rostendem Stahl, andere | 7323.93.00.90.0 | 11 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Wasser-Becher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE19884/12-1 | Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Glasbecher CLEAR AQUA, Klarglas, Art. 0986, konisch geformtes Trinkglas, aus klarem, gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas | 7013.37.99.00.0 |
| DEBTI12323/23-3 | Glasware zur Verwendung bei Tisch (Becher), Trinkglas ohne Stiel, nicht aus vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt, weder geschliffen noch anders bearbeitet | 7013.37.99.00.0 |
| DE5198/12-1 | Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Glastasse, becherförmiges Trinkglas mit Henkel, aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas | 7013.37.99.00.0 |
| DEBTI16773/21-1 | Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas 4er Set, becherförmig ohne Stiel, aus gewöhnlichem Glas, mechanisch gefertigt | 7013.37.99.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
11 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 11 % | Drittlandszoll |
| USA | 11 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 11 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 11 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Wasser-Becher mit dem Zollrechner. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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