Zum Hauptinhalt springen

Warennummer 1302.20.90 – Andere Pektinstoffe, Pektinate und Pektate

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 1302.20.90 erfasst Pektinstoffe, Pektinate und Pektate der Unterposition 1302.20 aus Position 1302, die nicht trocken sind. Trockene Waren gehören in die Warennummer 1302.20.10. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem zugesetzten Zucker; Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, gehören dagegen grundsätzlich in Kapitel 17.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Pektat zu HS-Code 1302.20?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1302.20.90?

Die Zolltarifnummern unterscheiden sich zuerst nach dem zugesetzten Zucker: Bei weniger als 5 GHT gehören Pektate in 1302.20.90.11.0 und andere Waren in 1302.20.90.20.0. Bei 5 GHT oder mehr gehören Pektate mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts in 1302.20.90.61.0 und andere Waren mit diesem Gehalt in 1302.20.90.69.0. Bei 5 GHT oder mehr ohne diesen Gehalt an Rohr- oder Rübenzucker gehören Pektate in 1302.20.90.91.0 und andere Waren ohne diesen Gehalt in 1302.20.90.99.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelSchellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
UnterpositionPektinstoffe, Pektinate und Pektate
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von weniger als 5 GHT
ZolltarifnummerPektate
11,2 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
11,2 % · 1 vZTA
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker 5 GHT oder mehr
mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
ZolltarifnummerPektate
11,2 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
11,2 % · 1 vZTA
andere
ZolltarifnummerPektate
11,2 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
11,2 % · 1 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1302.20.90

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1302.20.90

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 13, Anmerkung 1
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium. Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704); b) Malzextrakt (Position 1901); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938; f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203); ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33); k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
Wortlaut · Kapitel 13, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 1302.20 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1302.20.10 bis 1302.20.90Pektinstoffe, Pektinate und Pektate: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt B aufgeführten Erzeugnisse.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-668/2007.04.20221. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1302.20.90

Welche Zolltarifnummer gilt für Pektate unter der Warennummer 1302.20.90?

Pektate mit weniger als 5 GHT zugesetztem Zucker gehören in 1302.20.90.11.0 und Pektate mit 5 GHT oder mehr zugesetztem Zucker in 1302.20.90.91.0, ausgenommen solche mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts. Pektate mit 5 GHT oder mehr und diesem Rohr- oder Rübenzuckergehalt gehören in 1302.20.90.61.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →