01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1302.20.90.69.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1302.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1302.20.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1302.20.90.6910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1302.20.90.69.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1302.20.90.69.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1302.20.90.69.0?
- ×Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge1302.11.00.00.0, 1302.12.00.00.0, 1302.13, 1302.14.00.00.0 und 1 weitere
- ×Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert1302.31.00.00.0, 1302.32, 1302.39.00.00.0
- ×trocken1302.20.10
- ×mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von weniger als 5 GHT1302.20.90.11.0, 1302.20.90.20.0
- ×andere, also nicht: mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts1302.20.90.91.0, 1302.20.90.99.0
- ×Pektate1302.20.90.61.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1302.20.90.69.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1302.20.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1302.20.90.11.0 | Pektate | Zollunion |
| 1302.20.90.20.0 | andere | – |
| 1302.20.90.61.0 | Pektate | Präferenzzollkontingent, Zollunion |
| 1302.20.90.69.0 | anderediese Seite | Präferenzzollkontingent |
| 1302.20.90.91.0 | Pektate | Zollunion |
| 1302.20.90.99.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1302.20.90 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ITBTIIT922104-2024-BTI0035Italien | Aloe Vera Saft. Das Produkt wird in der Originalverpackung für den Einzelverkauf angeboten, bestehend aus einer braunen … | 01.05.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1302.20.10 | 2 | PE186_Apfelpektin (Mono) Pflanzliches Geliermittel Apfelpektin (E440) Aufmachung: 11 g Feststellungen an einem Warenmuster: Hellbraunes, feines Pulver; Geruch: neutral; Geschmack: schwach säuerlich. … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1302.20.90.69.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8300 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 11,2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 9,8 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 7,7 % |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 10,9 % |
| Neuseeland | 2,8 % |
| Südafrika | 7,4 % |
| Tunesien | 8,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1302.20.90.69.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1302.20.90.69.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium. Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704); b) Malzextrakt (Position 1901); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938; f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203); ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33); k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 1302.20 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1302.20.10 bis 1302.20.90 | Pektinstoffe, Pektinate und Pektate: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt B aufgeführten Erzeugnisse. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-668/2007.04.2022 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 13 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1302.20.90
- 01.01.19721302.20.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19881302.20.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1302.20.90
- 01.01.19881302.20.90.20.0neu eingeführt · „Pektinate“ · aus 1302.20.90
- 01.01.19881302.20.90.91.0neu eingeführt · „von Äpfeln, Birnen und Quitten“ · aus 1302.20.90
- 01.01.19881302.20.90.99.0neu eingeführt · aus 1302.20.90
- 01.01.19941302.20.90.11.0neu eingeführt · „Pektate“ · aus 1302.20.90
- 01.01.19941302.20.90.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 1302.20.90
- 01.01.19941302.20.90.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19941302.20.90.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19981302.20.90.20.0neu eingeführt · aus 1302.20.90
- 01.01.19981302.20.90.91.0aufgehoben · aufgeteilt in 1302.20.90
- 01.01.19981302.20.90.99.0aufgehoben · aufgeteilt in 1302.20.90
- 21.09.20171302.20.90.61.0neu eingeführt · „Pektate“ · aus 1302.20.90
- 21.09.20171302.20.90.69.0neu eingeführt · aus 1302.20.90
- 21.09.20171302.20.90.91.0neu eingeführt · „Pektate“ · aus 1302.20.90
- 21.09.20171302.20.90.99.0neu eingeführt · aus 1302.20.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1302.20.90.69.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Pektinwaren mit 5 GHT oder mehr Zucker, davon 65 % oder mehr Rohr- oder Rübenzucker?
Für Pektinwaren mit 5 GHT oder mehr zugesetztem Zucker, davon 65 % oder mehr Rohr- oder Rübenzucker, die keine Pektate sind, gilt 1302.20.90.69.0.
Gilt für 1302.20.90.69.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?
Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile