Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelVERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN21
- PositionZubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf2103
- Unterpositionandere210390
- Kombinierte Nomenklaturandere21039090
- TARICandere2103909081
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sojabohnen-Paste
Der HS-Code für Sojabohnen-Paste lautet 2103.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2103.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2103.90.90.89. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2103.90.90.89.0.
Einreihung von Sojabohnen-Paste nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Sojabohnen-Paste, die durch Fermentation von Sojabohnen mit Salz und gegebenenfalls Getreide (Reis, Gerste) hergestellt wird, dient als Würz- und Geschmacksgrundlage in der asiatischen Küche. Sie fällt als zusammengesetztes Würzmittel unter die Position 2103 und wird mangels spezifischerer Unterposition in den Code 2103.90.90.89.0 eingereiht. Die Einfuhr unterliegt lebensmittelrechtlichen Kontrollen, insbesondere hinsichtlich GVO, Bio-Zertifizierung und Tierbestandteilen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sojabohnen-Paste
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSojasoße | 2103.10.00.00.0 | 7,7 % |
| Alternative Einreihungandere, Tomaten enthaltend | 2103.90.90.11.0 | 7,7 % |
| Alternative Einreihungandere, mit Mononatriumglutamat >= 50 GHT | 2103.90.90.81.0 | 7,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sojabohnen-Paste (2103) ≠ Sojasoße (2103) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojabohnen-Paste bleibt die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sojabohnen-Paste (2103) ≠ andere, Tomaten enthaltend (2103) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojabohnen-Paste bleibt die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sojabohnen-Paste (2103) ≠ andere, mit Mononatriumglutamat >= 50 GHT (2103) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojabohnen-Paste bleibt die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sojabohnen-Paste (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI32425/20-1 | Misopaste aus Reis und Sojabohnen | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI3218/21-1 | Sojabohnenpaste, dunkel | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI3215/21-1 | Sojabohnenpaste, hell | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI12375/24-1 | Sojabohnenpaste, dunkel | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI12367/24-1 | Sojabohnenpaste, hell | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI3342/21-1 | Sojabohnenpaste, hell (20 kg) | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI12272/24-1 | Sojabohnenpaste, hell (20 kg) | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI43245/22-1 | Würzmittel, Miso aus Gerste und Sojabohnen | 2103.90.90.89.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
7,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 7,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 7,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse | Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie mit dem Einfuhrabgaben-Rechner die voraussichtlichen Zollkosten für Ihre Sojabohnen-Paste. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und ggf. weitere Angaben ein.
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