Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie des Zolltarifs ab:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelKERAMISCHE WAREN69
- PositionAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände6912
- Kombinierte NomenklaturGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch69120021
- Kombinierte Nomenklaturaus Steingut oder feinen Erden69120025
- ZolltarifnummerGeschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Tablett
Der HS-Code für Keramik-Tablett lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.25. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.25.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.25.10.0.
Einreihung von Keramik-Tablett nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Keramik-Tabletts erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitelvorschriften) sowie AV 3 b, wenn das Tablett aus mehreren Materialien besteht. Kapitel 69, Anmerkung 1 schließt feuerfeste Keramik aus.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Tablett
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSteinzeug-Variante: Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steinzeug | 6912.00.23.10.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungAndere-Keramik-Variante: Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik | 6912.00.29.10.0 | 9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Keramik-Tablett (6912) ≠ Steinzeug-Variante: Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steinzeug (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Tablett bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramik-Tablett (6912) ≠ Andere-Keramik-Variante: Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Tablett bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Tablett (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI17163/24-1 | Anderes keramisches Geschirr, sog. Tablett – lasiertes, grünes, rechteckiges Tablett mit erhöhtem Rand, aus Steingut | 6912.00.25.10.0 |
| DEBTI48788/24-1 | Anderes keramisches Geschirr, sog. Dekotablett auf Fuß – glasiertes Dekotablett, aus Steingut | 6912.00.25.10.0 |
| DEBTI42888/19-1 | Keramisches Geschirr, sog. Tablett – rechteckiges Tablett, aus Steinzeug | 6912.00.25.10.0 |
| DEBTI42039/22-1 | Anderes keramisches Geschirr, sog. Snack & Dip Schalen Set mit Tablett – aus anderer Keramik | 6912.00.25.10.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Einfuhrkosten berechnen
Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie schnell die anfallenden Einfuhrabgaben für Ihr Keramik-Tablett: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Antidumpingzoll. Geben Sie Ihren Warenwert ein und wählen Sie das Ursprungsland.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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