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gültig seit 01.01.1972CBAM

Zolltarifnummer 7318.15.20.00.0 – Schrauben für Bahn-Oberbaumaterial

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Schrauben und Bolzen mit Gewinde, die Oberbaumaterial für Bahnen befestigen, etwa Klemmschrauben für Metallträger und Laschenschrauben zur Verbindung von Schienen. Andere Schrauben und Bolzen mit Gewinde, die nicht für Oberbaumaterial bestimmt sind, gehören in 7318.15.35 bis 7318.15.95; Schwellenschrauben, Holzschrauben und andere Unterarten der Position 7318 gehören in ihre eigenen Unternummern. Typische Waren sind Stahlschrauben mit Halbrundkopf und Vierkantschrauben mit Gewinde.

Typische Waren:Stahlschrauben mit HalbrundkopfVierkantschrauben mit Gewinde

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7318.15.20.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionSchrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
Waren mit Gewinde
ZolltarifnummerSchwellenschrauben
Unterpositionandere Holzschrauben
UnterpositionSchraubhaken, Ring- und Ösenschrauben
Unterpositiongewindeformende Schrauben
Unterpositionandere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben
Zolltarifnummerzum Befestigen von Oberbaumaterial für BahnenDiese Seite
UnterpositionMuttern
Unterpositionandere
7318.21 – 7318.29Waren ohne Gewinde

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7318.156-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7318.15.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7318.15.20.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7318.15.20.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7318.15.20.00.0?

Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl › 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben …
✓Waren mit GewindeDie Ware hat ein Gewinde, etwa einen Gewindeschaft.
✓andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben, also nicht: Schwellenschrauben, andere Holzschrauben, Schraubhaken, Ring- …Die Ware ist eine Schraube oder ein Bolzen, auch mit dazugehöriger Mutter oder Unterlegscheibe. Erkennbar ist das an Kopf und Gewindeschaft.
✓zum Befestigen von Oberbaumaterial für BahnenDie Schraube dient zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen, etwa von Schienenelementen oder Metallträgern. Laschenschrauben verbinden Schienen untereinander.
7318.15.20.00.0Schrauben für Bahn-Oberbaumaterial

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7318.15.20.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 7318.15.20

ZolltarifnummerWortlaut
7318.15.20.00.0zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7318.15.20 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland1
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI52694/23-1DeutschlandEs handelt sich um Schrauben aus Stahl, mit halbrundem Kopf und mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde. …18.02.2027
FRBTIFR-BTI-2025-06372FrankreichSchraube mit Vierkantkopf, Gewinde, aus Stahl, bestimmt zur Befestigung einer halben Zwischenlage für …02.11.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7318.15.95183Es handelt sich um Schrauben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einem gewölbten Rundkopf und einem zu einer Kugel ausgeformten Ansatzstück sowie mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen …
7318.15.42107Es handelt sich um Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), ohne Kopf, mit einem über die gesamte Länge (30 mm) reichenden Außengewinde (Größe M6) mit stumpfen Gewindeenden. Die Erzeugnisse …
7318.15.5855Es handelt sich um Schrauben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) in zwei verschiedenen Größen, jeweils mit Linsenkopf mit Kreuzschlitz und mit einem bis zum Kopf reichenden metrischen Gewinde (M5 …
7318.15.4849Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl), ohne Kopf, mit einem über die gesamte Länge reichenden, metrischen Gewinde (M8). Die …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7318.15.20.00.0

€
7318.15.20.00.0Drittlandszoll3,7 %370 €1.970 €2.340 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7318.15.20.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7318.15.20.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7318.15.20zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen: Hierher gehören insbesondere: 1. Klemmschrauben, die im Allgemeinen einen viereckigen oder trapezförmigen Kopf mit oder ohne Vierkantansatz haben. Diese Schrauben werden für Metallträger verwendet; 2. Laschenschrauben, die im Allgemeinen einen viereckigen oder halbrunden Kopf und einen ovalen Ansatz haben. Die Schrauben dienen zur Verbindung der Schienen untereinander …

Einreihungsverordnungen (4)

VerordnungWareDamals
2026/187423.07.2026Verzinkte Gewindestangen aus anderem als nicht rostendem Stahl mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa gehören in die Warennummer 7318.15.42.7318.15.42
2019/108220.06.2019Einpressbolzen aus Stahl, die mit einer Presse an Metallblechen geringer Dicke befestigt werden, gehören in die Warennummer 7318.15.95.7318.15.95
2016/175928.09.2016Eine Ware aus verzinktem Stahl mit Gewindeschaft und Kunststoffkopf wurde in die damalige Nummer 7318.15.90 eingereiht; heute gehört sie in die Warennummer 7318.15.95.7318.15.90heute 7318.15.95
553/201219.06.2012Eine Ware aus anderem als nicht rostendem Stahl ohne Gewinde mit Sechskantkopf und einer Zugfestigkeit von 1 040 MPa wurde in die damalige Nummer 7318.15.89 eingereiht; heute gehört sie in die Warennummer 7318.15.82 oder 7318.15.88.7318.15.89heute 7318.15.82, 7318.15.88

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-592/1715.11.2018Das Urteil C-592/17 legt die Kombinierte Nomenklatur für die Einreihung eines Artikels aus.
C-272/1411.06.2015Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7318.15.20

  1. 01.01.19727318.15.20gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen“
  2. 01.01.19727318.15.20.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen“
  3. 01.01.19887318.15.20Stellung im Tarifbaum geändert
  4. 01.01.19887318.15.20.00.0Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.01.20177318.15.20Stellung im Tarifbaum geändert · Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert, nach 7318.15.62
  6. 01.01.20177318.15.20.00.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7318.15.20.00.0

Gilt bei der Einfuhr unter 7318.15.20.00.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr unter 7318.15.20.00.0 aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Als Unterlagen gelten die CBAM-Kontonummer (Y128), für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno Y134 und für Befreiungen Y135.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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