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gültig seit 21.10.2025

Zolltarifnummer 8431.39.00.15.0 – Stahlkettenplatten für Förderbänder

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Kettenplatten aus Stahl für Förderbänder, die nicht zusammengebaut gestellt werden, mehr als 380 mm lang, mehr als 140 mm hoch und mehr als 118 kg schwer sind und ohne Kettenstege jeglicher Form mit einer Abmessung von 1 mm oder mehr sind. Nicht zusammengebaute Kettenplatten ohne diese Merkmale gehören in 8431.39.00.22.0, zusammengebaute Kettenplatten mit diesen Merkmalen in 8431.39.00.27.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8431.39.00.15.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionTeile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt
Zolltarifnummervon Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425
Unterpositionvon Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427
von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8428
Zolltarifnummervon Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen
Unterpositionandere
Zolltarifnummervormontierte oder montagefertige Bauteile von selbstfahrender Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, ausgenommen einzelne …
bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von höchstens 3 000 mm für Förderbänder.
Nicht zusammengesetzt
ZolltarifnummerKettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8431.396-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8431.39.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8431.39.00.1510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8431.39.00.15.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8431.39.00.15.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich …
✓von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8428Die Kettenplatten sind erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte bestimmt, wie sie in der Gruppe der Teile für Maschinen genannt sind. Den Verwendungszweck erkennen Sie an der Maschine, für die die Platten gebaut sind.
✓andere, also nicht: von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder RolltreppenDie Kettenplatten sind für andere Maschinen bestimmt als Personenaufzüge, Lastenaufzüge oder Rolltreppen.
✓bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von höchstens 3 000 mm für Förderbänder.Die Ware ist eine bestimmte Art von Stahlplatte für Förderbänder mit einer Länge von höchstens 3 000 mm. Die Platten können mit daran befestigten Gummiauflagen versehen oder zu einer Laufkette zusammengesetzt sein.
✓Nicht zusammengesetztDie Kettenplatten werden nicht zusammengebaut gestellt.
✓Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne Kettenstege jeglicher Form mit einer Abmessung von 1 mm oder mehrDie Kettenplatten bestehen aus Stahl und sind mehr als 380 mm lang, mehr als 140 mm hoch und mehr als 118 kg schwer. Sie haben keine Kettenstege jeglicher Form mit einer Abmessung von 1 mm oder mehr.
8431.39.00.15.0Nicht zusammengesetzte Stahl-Kettenplatten für Förderbänder

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8431.39.00.15.0?

  • ×von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 84258431.10.00.00.0
  • ×von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 84278431.20
  • ×von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 84308431.41, 8431.42.00.00.0, 8431.43, 8431.49
  • ×von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen8431.31.00.00.0
  • ×vormontierte oder montagefertige Bauteile von selbstfahrender Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, ausgenommen einzelne, gesondert gestellte …8431.39.00.10.0
  • ×andere, also nicht: bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von …8431.39.00.90.0
  • ×zusammengebaut8431.39.00.27.0, 8431.39.00.39.0
  • ×andere, also nicht: Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …8431.39.00.22.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8431.39.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8431.39.00.10.0vormontierte oder montagefertige Bauteile von selbstfahrender Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, ausgenommen einzelne …Antidumpingzoll, Ausgleichszoll
8431.39.00.15.0Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …diese Seite–
8431.39.00.22.0andereAntidumpingzoll
8431.39.00.27.0Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …–
8431.39.00.39.0andereAntidumpingzoll
8431.39.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8431.39.00 eingereiht

147 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland122
Polen6
Österreich4
Italien4
Tschechien3
Frankreich3
vZTAWareGültig bis
DEBTI29908/26-1DeutschlandStahlrohr (Abbildung siehe Anlage) – nach technischer Zeichnung spezifisch gefertigtes, längliches Hohlerzeugnis aus …23.08.2029
DEBTI26178/26-1DeutschlandSchutzabdeckung für Förderanlage (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes gewölbtes …26.07.2029
DEBTI20498/26-1DeutschlandSpannstation Stahlbau (Abbildung siehe Anlage) - speziell den Einbauanforderungen angepasste Baugruppe im Wesentlichen …19.07.2029
DEBTI25516/26-1DeutschlandWabengliederband (Abbildung siehe Anlage) - aus einem maßhaltig nach technischer Zeichnung gefertigten …16.07.2029
DEBTI17767/26-1DeutschlandHubgestell (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines maßhaltig nach Werkzeichnung gefertigten, verwendungsspezifisch …21.06.2029
DEBTI17883/26-1DeutschlandBandbrücke - speziell den Einbauanforderungen angepasstes Modul in Form eines Gerüsts aus Seitenteil …15.06.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8431.39.00.15.0

€
8431.39.00.15.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8431.39.00.15.0

KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8431.39.00.15.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8431.39.00

  1. 01.01.19728431.39.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19888431.39.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8431.39.10, 8431.39.90
  3. 01.01.20118431.39.00wieder anmeldefähig · aus 8431.39.10, 8431.39.70
  4. 13.11.20238431.39.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8431.39.00
  5. 13.11.20238431.39.00.10.0neu eingeführt · „vormontierte oder montagefertige Bauteile von selbstfahrender Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, ausgenommen einzelne …“ · aus 8431.39.00
  6. 13.11.20238431.39.00.90.0neu eingeführt · aus 8431.39.00
  7. 21.10.20258431.39.00.15.0neu eingeführt · „Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …“ · aus 8431.39.00
  8. 21.10.20258431.39.00.22.0neu eingeführt · aus 8431.39.00
  9. 21.10.20258431.39.00.27.0neu eingeführt · „Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …“ · aus 8431.39.00
  10. 21.10.20258431.39.00.39.0neu eingeführt · aus 8431.39.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8431.39.00.15.0

Welche Zolltarifnummer gilt für nicht zusammengesetzte Stahl-Kettenplatten unter der Warennummer 8431.39.00?

Nicht zusammengesetzte Stahl-Kettenplatten für Förderbänder, mehr als 380 mm lang, mehr als 140 mm hoch, mehr als 118 kg schwer und ohne Kettenstege ab 1 mm Abmessung, gehören in Zolltarifnummer 8431.39.00.15.0. Andere nicht zusammengesetzte Kettenplatten gehören in 8431.39.00.22.0.

Wurde die Zolltarifnummer 8431.39.00.15.0 zuletzt geändert?

Ja, bei der Warennummer 8431.39.00 wurde die Unterteilung zuletzt am 21.10.2025 geändert. Davor gab es Änderungen am 23.04.2025, 23.08.2024 und 13.11.2023.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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