01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8431.39.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8431.396-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8431.39.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8431.39.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8431.39.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8431.39.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8431.39.00.90.0?
- ×von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 84258431.10.00.00.0
- ×von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 84278431.20
- ×von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 84308431.41, 8431.42.00.00.0, 8431.43, 8431.49
- ×von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen8431.31.00.00.0
- ×vormontierte oder montagefertige Bauteile von selbstfahrender Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, ausgenommen einzelne, gesondert gestellte …8431.39.00.10.0
- ×bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von höchstens 3 000 mm für …8431.39.00.15.0, 8431.39.00.22.0, 8431.39.00.27.0, 8431.39.00.39.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8431.39.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8431.39.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8431.39.00.10.0 | vormontierte oder montagefertige Bauteile von selbstfahrender Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, ausgenommen einzelne … | Antidumpingzoll, Ausgleichszoll |
| 8431.39.00.15.0 | Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne … | – |
| 8431.39.00.22.0 | andere | Antidumpingzoll |
| 8431.39.00.27.0 | Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne … | – |
| 8431.39.00.39.0 | andere | Antidumpingzoll |
| 8431.39.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8431.39.00 eingereiht
147 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI29908/26-1Deutschland | Stahlrohr (Abbildung siehe Anlage) – nach technischer Zeichnung spezifisch gefertigtes, längliches Hohlerzeugnis aus … | 23.08.2029 |
| DEBTI26178/26-1Deutschland | Schutzabdeckung für Förderanlage (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes gewölbtes … | 26.07.2029 |
| DEBTI20498/26-1Deutschland | Spannstation Stahlbau (Abbildung siehe Anlage) - speziell den Einbauanforderungen angepasste Baugruppe im Wesentlichen … | 19.07.2029 |
| DEBTI25516/26-1Deutschland | Wabengliederband (Abbildung siehe Anlage) - aus einem maßhaltig nach technischer Zeichnung gefertigten … | 16.07.2029 |
| DEBTI17767/26-1Deutschland | Hubgestell (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines maßhaltig nach Werkzeichnung gefertigten, verwendungsspezifisch … | 21.06.2029 |
| DEBTI17883/26-1Deutschland | Bandbrücke - speziell den Einbauanforderungen angepasstes Modul in Form eines Gerüsts aus Seitenteil … | 15.06.2029 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8431.39.00.90.0?
9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 8431.39.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8431.39.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8431.39.00.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8431.39.00.90.0
Anmerkungen (2)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8431.39.00
- 01.01.19728431.39.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19888431.39.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8431.39.10, 8431.39.90
- 01.01.20118431.39.00wieder anmeldefähig · aus 8431.39.10, 8431.39.70
- 13.11.20238431.39.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8431.39.00
- 13.11.20238431.39.00.10.0neu eingeführt · „vormontierte oder montagefertige Bauteile von selbstfahrender Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, ausgenommen einzelne …“ · aus 8431.39.00
- 13.11.20238431.39.00.90.0neu eingeführt · aus 8431.39.00
- 21.10.20258431.39.00.15.0neu eingeführt · „Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …“ · aus 8431.39.00
- 21.10.20258431.39.00.22.0neu eingeführt · aus 8431.39.00
- 21.10.20258431.39.00.27.0neu eingeführt · „Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …“ · aus 8431.39.00
- 21.10.20258431.39.00.39.0neu eingeführt · aus 8431.39.00
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8431.39.00.90.0
Gehören Stahlplatten für Förderbänder in die Zolltarifnummer 8431.39.00.90.0?
Nein. Bestimmte Stahlplatten für Förderbänder mit einer Länge von höchstens 3 000 mm gehören nicht hierher, sondern in 8431.39.00.15.0, 8431.39.00.22.0, 8431.39.00.27.0 oder 8431.39.00.39.0. Kettenplatten aus Stahl mit mehr als 380 mm Länge, mehr als 140 mm Höhe und mehr als 118 kg Gewicht, ohne Kettenstege jeglicher Form mit einer Abmessung von 1 mm oder mehr, gehören in 8431.39.00.15.0, wenn sie nicht zusammengesetzt sind, und in 8431.39.00.27.0, wenn sie zusammengebaut sind.
Welche Änderungen gab es bei der Zolltarifnummer 8431.39.00.90.0?
Am 01.01.2011 wurden Waren aus den Warennummern 8431.39.10 und 8431.39.70 hierher übernommen. Am 01.01.2017 wurden Waren nach 9620.00.00, 9620.00.91 und 9620.00.99 verschoben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen








