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gültig seit 01.01.2017Dual-Use

Zolltarifnummer 8466.93.40.00.0 – Teile für Schaltungsherstellung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Teile und Zubehör einzeln aufgeführter Maschinen aus den Positionen 8456 bis 8461, die von einer Art sind, die ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung gedruckter Schaltungen oder von Baugruppen gedruckter Schaltungen, für Teile der Position 8517 oder für Teile von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendet wird. Teile für Maschinen der Warennummer 8456.50.00 gehören in die Zolltarifnummer 8466.93.50.00.0, Teile für sonstige Maschinen in 8466.93.60.00.0. In vZTA dieser Nummer wurden Maschinenbetten aus Stahlwerkstoff mit annähernd U-förmigem Querschnitt eingereiht.

Typische Waren:MaschinenbettenMaschinenkomponenten aus Stahlwerkstoff

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8466.93.40.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8466.93.40.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionTeile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende …
UnterpositionWerkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe
UnterpositionWerkstückhalter
ZolltarifnummerTeilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen
andere
Unterpositionfür Maschinen der Position 8464
Unterpositionfür Maschinen der Position 8465
Unterpositionfür Maschinen der Positionen 8456 bis 8461
ZolltarifnummerTeile und Zubehör von Maschinen der Unterpositionen 8456.11.10, 8456.12.10, 8456.20, 8456.30, 8457.10, 8458.91, 8459.21.00, 8459.61 oder 8461.50 von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen oder von Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 …Diese Seite
Zolltarifnummerfür Maschinen der Position 8462 oder 8463

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8466.936-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8466.93.408-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8466.93.40.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8466.93.40.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8466.93.40.00.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8466 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder …
✓andere, also nicht: Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Werkstückhalter, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für MaschinenDie Ware ist ein Teil oder Zubehör für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 und fällt nicht unter die gesondert genannten Gruppen dieser Position. Sie erkennen das an der Bestimmung für Maschinen dieser Positionen.
✓für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461Die Ware ist erkennbar für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 bestimmt. Teile für Maschinen der Positionen 8462 bis 8465 gehören nicht in diese Zolltarifnummer.
✓Teile und Zubehör von Maschinen der Unterpositionen 8456.11.10, 8456.12.10, 8456.20, 8456.30, 8457.10, 8458.91, 8459.21.00, 8459.61 oder 8461.50 von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen oder von Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten ArtDie Ware ist von einer Art, die ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung gedruckter Schaltungen oder von Baugruppen gedruckter Schaltungen, für Teile der Position 8517 oder für Teile von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendet wird. Auf Verlangen der Zollstelle legen Sie Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge oder Fotografien vor, aus denen die Verwendung hervorgeht.
8466.93.40.00.0Maschinenteile zur Herstellung gedruckter Schaltungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8466.93.40.00.0?

  • ×Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe8466.10
  • ×Werkstückhalter8466.20
  • ×Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen8466.30.00.00.0
  • ×für Maschinen der Position 84648466.91
  • ×für Maschinen der Position 84658466.92
  • ×für Maschinen der Position 8462 oder 84638466.94.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Teile und Zubehör von Maschinen der Unterpositionen 8456.11.10, 8456.12.10, 8456.20, 8456.30, 8457.10, 8458.91, 8459.21.00, 8459.61 oder …8466.93.50.00.0, 8466.93.60.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8466.93.40

ZolltarifnummerWortlaut
8466.93.40.00.0Teile und Zubehör von Maschinen der Unterpositionen 8456.11.10, 8456.12.10, 8456.20, 8456.30, 8457.10, 8458.91, 8459.21.00, 8459.61 oder …

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8466.93.40 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI9291/25-1DeutschlandMaschinenbett (Abbildung siehe Anlage) - in Form einer maßhaltig nach Werkzeichung gefertigten Maschinenkomponente aus …25.05.2028
DEBTI8398/24-1DeutschlandMaschinenbett (Abbildung siehe Anlage) - in Form einer maßhaltig nach Werkzeichung gefertigten Maschinenkomponente aus …09.05.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8466.93.6026Brenntischstreifen - ein nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus unlegiertem Baustahl mit nahezu rechteckiger Grundfläche und mit einseitig gezackter bzw. wellenförmiger Kontur, - dient …
8466.93.504Adapter (Abbildung siehe Anlage). - Zylindrisches Bauteil mit mittiger konischer Bohrung und einem 3/4" Außengewinde sowie rechteckiger Basisplatte mit zwei symmetrischen Bohrungen, mit einer …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8466.93.40.00.0

€
8466.93.40.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8466.93.40.00.0

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 2B008 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8466.93.40.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-336/1119.07.2012Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren Fassungen, die sich aus den Verordnungen (EG) Nrn. 1789/2003 der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8466.93.40

  1. 01.01.20178466.93.40neu eingeführt · „Teile und Zubehör von Maschinen der Unterpositionen 8456.11.10, 8456.12.10, 8456.20, 8456.30, 8457.10, 8458.91, 8459.21.00, 8459.61 oder …“ · aus 8466.93.30, 8466.93.70
  2. 01.01.20178466.93.40.00.0neu eingeführt · „Teile und Zubehör von Maschinen der Unterpositionen 8456.11.10, 8456.12.10, 8456.20, 8456.30, 8457.10, 8458.91, 8459.21.00, 8459.61 oder …“ · aus 8466.93.30, 8466.93.70

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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