01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8473.21.90.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8473.216-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8473.21.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8473.21.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8473.21.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8473.21.90.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8473.21.90.00.0?
- ×Teile und Zubehör, für Maschinen der Position 84718473.30
- ×Teile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 84728473.40
- ×Teile und Zubehör, gleichermaßen für die Verwendung mit Maschinen, Apparaten oder Geräten der Positionen 8470 bis 8472 bestimmt8473.50
- ×andere, also nicht: für elektronische Rechenmaschinen und Geräte der Unterposition 8470.10, 8470.21 oder 8470.298473.29
- ×zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)8473.21.10.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8473.21.90.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8473.21.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8473.21.90.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8473.21.90 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8473.21.90.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8473.21.90.00.0
Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8473.21.90.00.0
Anmerkungen (2)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Urteile des EuGH (5)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
| C-250/0526.10.2006 | Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 ist dahin … |
| C-405/1411.06.2015 | 1. Nr. 2 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur war während des Geltungszeitraums der Verordnung, also vom 22. März bis zum 22. Dezember 2009 … |
| C-173/0818.06.2009 | Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung ist dahin … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8473.21.90
- 01.01.19928473.21.90neu eingeführt · aus 8473.21.00
- 01.01.19928473.21.90.00.0neu eingeführt · aus 8473.21.00
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile