Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 5911.90.99.90.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingegliedert:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelGETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN59
- PositionErzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel5911
- Unterpositionandere591190
- Kombinierte Nomenklaturandere59119091
- Kombinierte Nomenklaturandere59119099
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Staubsaugerbeutel
Der HS-Code für Staubsaugerbeutel lautet 5911.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5911.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5911.90.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5911.90.99.90.0.
Einreihung von Staubsaugerbeutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Staubsaugerbeuteln erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich sind AV 1 und AV 6. Die Position 5911 erfasst Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, die in Anmerkung 7 zu Kapitel 59 definiert sind. Staubsaugerbeutel aus Vliesstoff erfüllen diese Definition, da sie als Filterelemente in technischen Geräten dienen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Staubsaugerbeutel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier oder Vliesen aus Zellstofffasern | 4819.30.00.00.0 | 6 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSäcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr | 4819.30.00.00.0 | 6 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitStaubsauger - Teile - andere | 8508.70.00.90.0 | 6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Staubsaugerbeutel (5911) ≠ Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier oder Vliesen aus Zellstofffasern (4819) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Staubsaugerbeutel bleibt die Zolltarifnummer 5911.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Staubsaugerbeutel (5911) ≠ Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr (4819) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Staubsaugerbeutel bleibt die Zolltarifnummer 5911.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Staubsaugerbeutel (5911) ≠ Staubsauger - Teile - andere (8508) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Staubsaugerbeutel bleibt die Zolltarifnummer 5911.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere mögliche Einreihungen, die jedoch nicht zutreffen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier oder Vliesen aus Zellstofffasern | 4819.30.00.00.0 | 6 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSäcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr | 4819.30.00.00.0 | 6 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitStaubsauger - Teile - andere | 8508.70.00.90.0 | 6 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Staubsaugerbeutel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI49405/18-1 | Staubsaugerbeutel aus punktuell thermisch verfestigtem Vliesstoff, mit Kunststoff-Anschlussstück | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI11373/22-1 | Staubsaugerbeutel, vierlagig, Vliesstoffe, Anschlussstück aus Papier | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI29464/22-1 | Staubsaugerbeutel, mehrlagig, Vliesstoffe, mit Kohlenstoffgranulat | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI29464/22-2 | Staubsaugerbeutel, mehrlagig, Vliesstoffe, ca. 25,5x10 cm | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI5144/21-1 | Staubsaugerbeutel, trapezförmig, fünflagig, Vliesstoffe | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI29464/22-3 | Staubsaugerbeutel, mehrlagig, Vliesstoffe, ca. 25x7 cm | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI16506/23-1 | Filtertüten aus Vlies, vierlagig, für Staubsauger | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI4486/25-1 | Ersatz-Beutel 10er Set, dreilagig, Vliesstoffe | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI7363/24-1 | Staubsaugerbeutel, zweilagig, Papier (Holzhalbstoff), Bodenbreite ca. 48 cm | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI16564/20-1 | Staubsaugerbeutel, doppelt gelegtes Papier, für Nass-Trockensauger | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI17898/23-1 | Staubsaugerbeutel, zweilagig Papier, Bodenbreite ca. 80 cm | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI7382/19-1 | Staubsaugerbeutel, zweilagig Papier, Bodenbreite ca. 80 cm | 5911.90.99.90.0 |
| DE20992/17-1 | Einweg-Beutel für Nass- und Trockensauger, Papier | 5911.90.99.90.0 |
| DEK/1130/08-1 | Staubsaugerbeutel, Papier aus chemischem Halbstoff aus Holz | 5911.90.99.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6 % | Drittlandszoll |
| USA | 6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Staubsaugerbeutel
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Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Staubsaugerbeutel
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