Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 5911.90.99.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelGETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN59
- PositionErzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel5911
- Unterpositionandere591190
- Kombinierte Nomenklaturandere59119091
- Kombinierte Nomenklaturandere59119099
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Filterbeutel
Der HS-Code für Filterbeutel lautet 5911.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5911.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5911.90.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5911.90.99.90.0.
Einreihung von Filterbeutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Filterbeutel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFiltertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren | 5911.40.00.00.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungVliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, weder bestrichen noch überzogen | 5603.12.90.90.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungMaschinen und Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten | 8421.29.80.00.0 | 6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Filterbeutel (5911) ≠ Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren (5911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Filterbeutel bleibt die Zolltarifnummer 5911.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Filterbeutel (5911) ≠ Vliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, weder bestrichen noch überzogen (5603) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Filterbeutel bleibt die Zolltarifnummer 5911.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Filterbeutel (5911) ≠ Maschinen und Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten (8421) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Filterbeutel bleibt die Zolltarifnummer 5911.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, weder bestrichen noch überzogen | 5603.12.90.90.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungMaschinen und Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten | 8421.29.80.00.0 | 6 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Filterbeutel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI49405/18-1 | Staubsaugerbeutel, aus punktuell thermisch verfestigtem Vliesstoff, mit Anschlussstück und Stabilisierungsschiene aus Kunststoff | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI16506/23-1 | Filtertüten aus Vlies, vierlagig, mit Anschlussstück aus Papier, heißversiegelt | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI5144/21-1 | Staubsaugerbeutel, trapezförmig, fünflagig, meltblown-Zwischenlagen, Anschlussstück Kunststoff | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI11373/22-1 | Staubsaugerbeutel, quaderförmig, vierlagig, Anschlussstück aus Papier, heißversiegelt | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI29464/22-1 | Staubsaugerbeutel, mehrlagig mit Kohlenstoffgranulat, Anschlussstück Kunststoff | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI59308/19-1 | Warenzusammenstellung mit Staubsaugerbeuteln | 5911.90.99.90.0 |
| DEBTI47918/21-1 | Vliesstoff (Rollenware) zur Herstellung von Staubfilterbeuteln – abgegrenzt als Halbzeug unter 5603 | 5603.12.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6 % | Drittlandszoll |
| USA | 6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Filter & Separation
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