Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8424.89.70.00.0 ist in folgender Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionMechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate8424
- Unterpositionandere Apparate842482
- Unterpositionandere842489
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Beschichtungsmaschine
Der HS-Code für Beschichtungsmaschine lautet 8424.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8424.89.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8424.89.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8424.89.70.00.0.
Einreihung von Beschichtungsmaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung. Beschichtungsmaschinen fallen als mechanische Apparate zum Verspritzen oder Zerstäuben unter AV 1 (Wortlaut der Position 8424). Eine allgemeine Beschichtungsmaschine, die nicht ausschließlich für Leiterplatten (PCB) oder textile Substrate bestimmt ist, wird nach AV 6 der Unterposition 8424 89 zugewiesen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Beschichtungsmaschine
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungmechanische Apparate zum Verspritzen, ausschließlich/hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen | 8424.89.40.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen textilen Unterlagen | 8451.80.80.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungApparate für die Landwirtschaft oder den Gartenbau | 8424.82.00.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Beschichtungsmaschine (8424) ≠ mechanische Apparate zum Verspritzen, ausschließlich/hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen (8424) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beschichtungsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8424.89.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Beschichtungsmaschine (8424) ≠ Andere Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen textilen Unterlagen (8451) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beschichtungsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8424.89.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Beschichtungsmaschine (8424) ≠ Apparate für die Landwirtschaft oder den Gartenbau (8424) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beschichtungsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8424.89.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Beschichtungsmaschine (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI12727/18-1 | AF Coating System DAG BR167 BK - Lackieren, Trocknen und Stanzen von Kunststoffbauteilen | 8424.89.70.00.0 |
| DEBTI12726/18-1 | AF Coating System - Lackieren und Trocknen von Kunststoffbauteilen | 8424.89.70.00.0 |
| DEBTI51559/24-1 | Rolle zu Rolle Beschichtungsanlage für Lithium-Ionen-Batteriezellen | 8424.89.70.00.0 |
| DE751/17-1 | Schlagschutzbeschichtungsanlage für Radsatzwellen | 8424.89.70.00.0 |
| DEBTI9678/24-1 | Farbsprühgerät zum Aufbringen von Lackfarben | 8424.89.70.00.0 |
| DEBTI16460/23-1 | Farbsprühsystem für Lacke, Lasuren und Innenwandfarben | 8424.89.70.00.0 |
| DEBTI17476/24-1 | Fixiereinheit mit Sprühsystem für DTF-Film-Beschichtung | 8424.89.70.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner für Beschichtungsmaschinen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Beschichtungsmaschine in Sekunden.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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