Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8544.70.00.91.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE85
- PositionIsolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen8544
- UnterpositionKabel aus optischen Fasern854470
- TARICandere8544700091
- ZolltarifnummerKabel von mindestens 500 m Länge, bei denen alle optischen Fasern einzeln an einem oder beiden Enden mit betriebsbereiten Anschlussstücken versehen sind, ausgenommen Kabel mit Kunststoffisolierung für den Untersee-Einsatz, die einen Kupfer- oder Aluminiumleiter enthalten und in denen die Fasern in einem oder mehreren Metallmodulen enthalten sind
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glasfaser-patchkabel
Der HS-Code für Glasfaser-patchkabel lautet 8544.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8544.70.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8544.70.00.91. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8544.70.00.91.0.
Einreihung von Glasfaser-patchkabel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glasfaser-patchkabel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Auffangposition) | 8544.70.00.99.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungKabel aus optischen Monomode-Fasern ohne Anschlussstücke | 8544.70.00.10.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungoptische Fasern und Kabel aus optischen Fasern (Einzelfaser-Pigtails) | 9001.10.90.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Glasfaser-patchkabel (8544) ≠ andere (Auffangposition) (8544) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-patchkabel bleibt die Zolltarifnummer 8544.70.00.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glasfaser-patchkabel (8544) ≠ Kabel aus optischen Monomode-Fasern ohne Anschlussstücke (8544) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-patchkabel bleibt die Zolltarifnummer 8544.70.00.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glasfaser-patchkabel (8544) ≠ optische Fasern und Kabel aus optischen Fasern (Einzelfaser-Pigtails) (9001) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-patchkabel bleibt die Zolltarifnummer 8544.70.00.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungoptische Fasern und Kabel aus optischen Fasern (Einzelfaser-Pigtails) | 9001.10.90.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glasfaser-patchkabel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI50587/23-1 | Glasfaser-Patchkabel (Duplex, Multimode OM4, LC-Stecker, 2 m) → 8544.70.00.91.0 | 8544.70.00.91.0 |
| DEBTI50556/23-1 | LWL-Patchkabel (Duplex, Singlemode OS2, LC/UPC-Stecker, 1 m) → 8544.70.00.91.0 | 8544.70.00.91.0 |
| DEBTI50563/23-1 | LWL-Patchkabel (Multimode OM4, LC/UPC-Stecker, 2 m) → 8544.70.00.91.0 | 8544.70.00.91.0 |
| DEBTI50148/23-1 | Lichtwellenleiterkabel (12/24 Fasern, QSFP/MTP-Stecker) → 8544.70.00.91.0 | 8544.70.00.91.0 |
| DEBTI50134/23-1 | LC-to-LC Kabel (4 Fasern, Multimode, 30 m) → 8544.70.00.91.0 | 8544.70.00.91.0 |
| DEBTI50556/23-2 | LWL-Patchkabel (Singlemode OS2, LC/UPC, 1 m) → 8544.70.00.99.0 (Abgrenzung) | 8544.70.00.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Besondere Maßeinheit Einfuhr | Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
| Endgültiger Ausgleichszoll | Ein dauerhafter Strafzoll, der erhoben wird, um unfaire Subventionen im Herkunftsland auszugleichen. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Glasfaser-Patchkabel mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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