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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzungDual-Use

HS-Code 8479.89 – Andere Maschinen und mechanische Geräte

HS-Code · 6-stellig

In die Unterposition 8479.89 gehören Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion aus Kapitel 84, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind und in keine andere Unterposition der Position 8479 fallen. Industrieroboter gehören dagegen in die Unterposition 8479.50 und Verdunstungsluftkühler in die Unterposition 8479.60. Welche Nummer darunter gilt, richtet sich nach der Art der Maschine, etwa nach Grubenausbau, Zentralschmiersystemen oder Bestückungsautomaten für Baugruppen gedruckter Schaltungen.

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Welche Zolltarifnummer gilt für Ihr Gerät?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8479.89?

Die Zolltarifnummer 8479.89.30.00.0 erfasst schreitenden hydraulischen Grubenausbau und die Zolltarifnummer 8479.89.60.00.0 Zentralschmiersysteme. Elektronische Bestückungsautomaten von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art fallen unter die Zolltarifnummer 8479.89.70.00.0. Unter der Warennummer 8479.89.97 stehen weitere Zolltarifnummern für die übrigen Maschinen dieser Unterposition.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionMaschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
andere Maschinen, Apparate und Geräte
UnterpositionandereDiese Seite
Zolltarifnummerschreitender hydraulischer Grubenausbau
1,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerZentralschmiersysteme
1,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerelektronische Bestückungsautomaten von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art
0 % · 2 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
1,7 % · 966 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8479.89

KontrolleF-Gase · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Gilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Libyen, Myanmar, Simbabwe, Syrien, VenezuelaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 8479.89?

68 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 8479.89. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8479.89

Anmerkungen (9)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Weitere 7 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 8
8. Maschinen mit vielseitiger Verwendungsmöglichkeit gehören, wenn nichts anderes bestimmt ist und vorbehaltlich der Anmerkung 2 zu Kapitel 84 und der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI, zu der Position, die ihrem Hauptverwendungszweck entspricht. Besteht eine derartige Position nicht oder ist der Hauptverwendungszweck nicht feststellbar, sind sie der Position 8479 zuzuweisen. Zu Position 8479 gehören jedoch stets Maschinen, die aus beliebigen Stoffen Bindfäden, Seile, Taue oder Kabel herstellen (z. B. Litzenschlagmaschinen, Seilschlagmaschinen und Kabelmaschinen).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Einreihungsverordnungen (5)

VerordnungWareDamals
2019/64415.04.2019Liquid Handler zur genauen Übertragung von Flüssigkeitstropfen mit Vorrichtungen für Mikroplatten wurden in die Warennummer 8479.89.97 eingereiht.8479.89.97
2015/225502.12.2015Flache zylinderförmige Vibrationsmotoren mit eingebautem Gleichstrommotor für Tablets und Mobiltelefone wurden in die Warennummer 8479.89.97 eingereiht.8479.89.97
1200/201118.11.2011Handbetriebene mechanische Apparate zur Abgabe einer Flüssigkeit in einen Behälter für titrimetrische Untersuchungen (Digitaltitratoren) wurden in die Warennummer 8479.89.97 eingereiht.8479.89.97
315/201130.03.2011Vibrationsplattformen mit Stahlplattform, Mittelsäule und Steuerkonsole wurden in die Warennummer 8479.89.97 eingereiht.8479.89.97
1400/200110.07.2001Flüssigseifenspender aus unedlem Metall mit einer mittels Druckknopf zu betätigenden Kolbenpumpe wurden in die damalige Nummer 8479.89.98 eingereiht, heute in die Warennummer 8479.89.97.8479.89.98heute 8479.89.97

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 8479.89

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 8479.89 gilt für elektronische Bestückungsautomaten?

Elektronische Bestückungsautomaten gehören in die Zolltarifnummer 8479.89.70.00.0, wenn sie ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendet werden. Bestückungsautomaten anderer Art fallen unter die Warennummer 8479.89.97.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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