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Zolltarifnummer 1302.14.00.00.0 – Pflanzenauszüge von Ephedra

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

13Kapitel02Position14HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die von Ephedra stammen. Auszüge von Opium gehören in 1302.11.00.00.0, solche von Süßholzwurzeln in 1302.12.00.00.0 und solche von Hopfen in die Unterposition 1302.13.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1302.14.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelSchellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
ZolltarifnummerOpium
Zolltarifnummervon Süßholzwurzeln
Unterpositionvon Hopfen
Zolltarifnummervon EphedraDiese Seite
Unterpositionandere
UnterpositionPektinstoffe, Pektinate und Pektate

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1302.146-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1302.14.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1302.14.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1302.14.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1302.14.00.00.0?

Kapitel 13 Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte … › 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe …
✓Pflanzensäfte und PflanzenauszügeDie Ware muss ein Pflanzensaft oder Pflanzenauszug sein. Man erkennt das an einem aus Pflanzen gewonnenen Saft oder Extrakt.
✓von EphedraDer Auszug muss von Ephedra stammen. Dafür muss die Pflanze, aus der er gewonnen wurde, Ephedra sein.
1302.14.00.00.0Pflanzenauszüge von Ephedra

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1302.14.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1302.14.00

ZolltarifnummerWortlaut
1302.14.00.00.0von Ephedra

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1302.14.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1302.14.00.00.0

€
1302.14.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €
1302.14.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €
1302.14.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1302.14.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1302.14.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 13, Anmerkung 1
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium. Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704); b) Malzextrakt (Position 1901); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938; f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203); ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33); k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
Wortlaut · Kapitel 13, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 1302.20 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-668/2007.04.20221. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 13 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1302.14.00

  1. 01.01.19881302.14.00neu eingeführt · „von Pyrethrum und rotenonhaltigen Wurzeln“
  2. 01.01.19881302.14.00.00.0neu eingeführt · „von Pyrethrum und rotenonhaltigen Wurzeln“
  3. 01.01.19901302.14.00wieder anmeldefähig · aus 1302.14.00
  4. 01.01.19901302.14.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 1302.14.00
  5. 01.01.20071302.14.00aufgehoben · aufgeteilt in 1302.19.80
  6. 01.01.20071302.14.00.00.0aufgehoben · aufgeteilt in 1302.19.80
  7. 01.01.20171302.14.00neu eingeführt · „von Ephedra“ · aus 1302.19.20
  8. 01.01.20171302.14.00.00.0neu eingeführt · „von Ephedra“ · aus 1302.19.20

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1302.14.00.00.0

Gilt ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Belarus unter 1302.14.00?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus fällt unter 1302.14.00 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155). Das gilt für die Zolltarifnummer 1302.14.00.00.0.

Gilt ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Russland unter 1302.14.00?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland fällt unter 1302.14.00 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155). Das gilt für die Zolltarifnummer 1302.14.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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