Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0 – Agar-Agar, Schleim von Pflanzen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

13Kapitel02Position31HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Agar-Agar, einen Schleim und Verdickungsstoff von Pflanzen, auch modifiziert. Schleime aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen gehören in die Unterposition 1302.32. Eine vZTA in der EBTI-Datenbank betrifft Agar-Agar als pflanzliches Geliermittel in 30-g-Tüten.

Typische Waren:Agar-AgarPflanzliches Geliermittel

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelSchellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
UnterpositionPektinstoffe, Pektinate und Pektate
Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
ZolltarifnummerAgar-AgarDiese Seite
UnterpositionSchleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1302.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1302.31.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1302.31.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1302.31.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0?

Kapitel 13 Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte … › 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe …
✓Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziertDie Ware muss ein Schleim oder Verdickungsstoff von Pflanzen sein. Quillt sie in kaltem Wasser oder löst sie sich in heißem Wasser auf, sind die Kriterien der HS-Erläuterungen, Abschnitt C erster Absatz erfüllt.
✓Agar-AgarDie Ware muss Agar-Agar sein. Für Agar-Agar verweisen die HS-Erläuterungen auf Abschnitt C Ziffer 1.
1302.31.00.00.0Agar-Agar

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1302.31.00

ZolltarifnummerWortlaut
1302.31.00.00.0Agar-Agar

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1302.31.00 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI58884/24-1DeutschlandZusammensetzung: Agar-Agar (E406). Verwendung: pflanzliches Geliermittel. Verpackungseinheit: 30-g-Tüte. Eine …26.01.2028

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0

€
1302.31.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €
1302.31.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €
1302.31.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 13, Anmerkung 1
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium. Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704); b) Malzextrakt (Position 1901); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938; f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203); ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33); k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
Wortlaut · Kapitel 13, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 1302.20 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
1302.31.00 bis 1302.39.00Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Quillt eine Ware in kaltem Wasser oder löst sie sich in heißem Wasser auf, sind die Kriterien der Erläuterung zu Position 1302 des HS, Abschnitt C erster Absatz erfüllt.
1302.31.00Agar-Agar: Siehe die Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt C Ziffer 1.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-668/2007.04.20221. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 13 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1302.31.00

  1. 01.01.19721302.31.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Agar-Agar“
  2. 01.01.19721302.31.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Agar-Agar“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Agar-Agar aus Belarus unter Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Agar-Agar unter 1302.31.00?

Agar-Agar gehört in die Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0. Die Nummer trägt die Bezeichnung Agar-Agar und steht unter Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →