01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 1302.19?
Die Zolltarifnummer 1302.19.05.00.0 erfasst Vanille-Oleoresin und trennt es von allen anderen Waren dieser Unterposition. Die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 erfasst alle übrigen Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge dieser Unterposition, zu denen etwa Rosmarin-, Ginseng-, Ingwer-, Mariendistel- und Algenextrakt gehören.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1302.19
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 1302.19?
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 1302.19. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1302.19
Anmerkungen (3)
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium. Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704); b) Malzextrakt (Position 1901); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938; f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203); ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33); k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 1302.20 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-668/2007.04.2022 | Das Urteil C-668/20 legt die Kombinierte Nomenklatur für eine Ware mit etwa 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand aus, die einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % hat. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 1302.19
Welche Zolltarifnummer gilt für Vanille-Oleoresin unter HS-Code 1302.19?
Vanille-Oleoresin gehört in die Zolltarifnummer 1302.19.05.00.0, alle anderen Waren unter 1302.19 in die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0. Ein Vanilleextrakt fällt nur dann unter 1302.19.05.00.0, wenn es sich um Vanille-Oleoresin handelt; andernfalls gilt 1302.19.70.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile







