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gültig seit 01.07.2021Dual-Use

Zolltarifnummer 3905.91.00.50.0 – Wässrige Vinylpyrrolidon-Copolymere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst wässrige Lösungen eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon, N,N-Dimethylaminopropyl-methacrylamid und 3-(Methacryloylamino)propyllauryldimethylammoniumchlorid mit 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Copolymer und nicht mehr als 1 GHT Konservierungsstoffen. Wässrige Lösungen mit 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT eines Copolymers aus Vinylcaprolactam, Vinylpyrrolidon, N,N-Dimethylaminopropyl-methacrylamid und 3-(Methacryloylamino)propyllauryldimethylammoniumchlorid sowie 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 GHT Ethanol gehören in die Zolltarifnummer 3905.91.00.70.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3905.91.00.50.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPolymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen
UnterpositionPoly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend
andere
UnterpositionCopolymere
Zolltarifnummerzum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerCopolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem …
ZolltarifnummerWässrige Lösung eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon und N,N-Dimethylaminopropylmethacrylamidsulfat (CAS RN 175893-71-7) mit einem …
ZolltarifnummerWasserlösliches Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (CAS RN 26221-27-2) mit einem Anteil der Ethylenmonomereinheit von nicht mehr als 38 GHT
ZolltarifnummerWässrige Lösung mit einem Gehalt von: -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon …Diese Seite
ZolltarifnummerCopolymer aus Vinylpyrrolidon, Vinylcaprolactam und Dimethylaminoethylmethacrylat (CAS RN 102972-64-5), in fester Form oder als wässrige …
ZolltarifnummerWässrige Lösung mit einem Gehalt von: -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT, eines Copolymers aus Vinylcaprolactam …
ZolltarifnummerCopolymer aus Vinylpyrrolidon, Acrylsäure und Dodecylmethacrylat (CAS RN 83120-95-0)
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3905.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3905.91.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3905.91.00.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3905.91.00.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3905.91.00.50.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3905 Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester …
✓andere, also nicht: Poly(vinylacetat), Vinylacetat-Copolymere, Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltendDie Ware ist ein Vinylpolymer in Primärform, das nicht zu den übrigen Vinylacetat- und Vinylalkoholpolymeren der Unterteilung gehört.
✓CopolymereDie Ware ist ein Copolymer: Keine einzelne Monomereinheit trägt 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt bei.
✓Wässrige Lösung mit einem Gehalt von: -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon, N,N-Dimethylaminopropyl-methacrylamid und 3-(Methacryloylamino)propyllauryldimethylammoniumchlorid (CAS RN 306769-73-3), -nicht mehr als 1 GHT an KonservierungsstoffenDie Ware ist eine wässrige Lösung, in der das Copolymer aus Vinylpyrrolidon, N,N-Dimethylaminopropyl-methacrylamid und dem Ammoniumchlorid 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT ausmacht und höchstens 1 GHT Konservierungsstoffe enthalten sind.
3905.91.00.50.0Wässrige Copolymer-Lösungen mit Konservierungsstoffen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3905.91.00.50.0?

  • ×Poly(vinylacetat)3905.12.00.00.0, 3905.19
  • ×Vinylacetat-Copolymere3905.21.00.00.0, 3905.29
  • ×Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend3905.30
  • ×andere, also nicht: Copolymere3905.99
  • ×zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge3905.91.00.10.0
  • ×Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem Copolymergehalt von …3905.91.00.25.0
  • ×Wässrige Lösung eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon und N,N-Dimethylaminopropylmethacrylamidsulfat (CAS RN 175893-71-7) mit einem Copolymergehalt von 8 GHT …3905.91.00.35.0
  • ×Wasserlösliches Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (CAS RN 26221-27-2) mit einem Anteil der Ethylenmonomereinheit von nicht mehr als 38 GHT3905.91.00.40.0
  • ×Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Vinylcaprolactam und Dimethylaminoethylmethacrylat (CAS RN 102972-64-5), in fester Form oder als wässrige Lösung, mit einem …3905.91.00.60.0
  • ×Wässrige Lösung mit einem Gehalt von: -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT, eines Copolymers aus Vinylcaprolactam, Vinylpyrrolidon …3905.91.00.70.0
  • ×Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Acrylsäure und Dodecylmethacrylat (CAS RN 83120-95-0)3905.91.00.80.0
  • ×andere, also nicht: Wässrige Lösung mit einem Gehalt von: -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon …3905.91.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3905.91.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3905.91.00.10.0zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
3905.91.00.25.0Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem …Autonome Zollaussetzung
3905.91.00.35.0Wässrige Lösung eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon und N,N-Dimethylaminopropylmethacrylamidsulfat (CAS RN 175893-71-7) mit einem …Autonome Zollaussetzung
3905.91.00.40.0Wasserlösliches Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (CAS RN 26221-27-2) mit einem Anteil der Ethylenmonomereinheit von nicht mehr als 38 GHTAutonome Zollaussetzung
3905.91.00.50.0Wässrige Lösung mit einem Gehalt von: -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
3905.91.00.60.0Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Vinylcaprolactam und Dimethylaminoethylmethacrylat (CAS RN 102972-64-5), in fester Form oder als wässrige …Autonome Zollaussetzung
3905.91.00.70.0Wässrige Lösung mit einem Gehalt von: -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT, eines Copolymers aus Vinylcaprolactam …Autonome Zollaussetzung
3905.91.00.80.0Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Acrylsäure und Dodecylmethacrylat (CAS RN 83120-95-0)Autonome Zollaussetzung
3905.91.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3905.91.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3905.91.00.50.0

€
3905.91.00.50.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3905.91.00.50.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3905.91.00.50.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3905.91.00.50.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3905.91.00.50.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C009 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3905.91.00.50.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3905.91.00

  1. 01.01.19963905.91.00neu eingeführt · „Copolymere“ · aus 3905.90.00
  2. 01.01.19963905.91.00.10.0neu eingeführt · „zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 3905.11.00, 3905.20.00, 3905.90.00 (8 Unterteilungen)
  3. 01.01.19963905.91.00.90.0neu eingeführt · aus 3905.11.00, 3905.20.00, 3905.90.00 (8 Unterteilungen)
  4. 01.07.19963905.91.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 3905.91.00
  5. 01.01.20093905.91.00.90.0neu eingeführt · aus 3905.91.00
  6. 01.01.20183905.91.00.40.0neu eingeführt · „Wasserlösliches Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (CAS RN 26221-27-2) mit einem Anteil der Ethylenmonomereinheit von nicht mehr als 38 GHT“ · aus 3905.91.00
  7. 01.07.20213905.91.00.50.0neu eingeführt · „Wässrige Lösung mit einem Gehalt von: -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon …“
  8. 01.07.20213905.91.00.60.0neu eingeführt · „Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Vinylcaprolactam und Dimethylaminoethylmethacrylat (CAS RN 102972-64-5), in fester Form oder als wässrige …“
  9. 01.07.20213905.91.00.70.0neu eingeführt · „Wässrige Lösung mit einem Gehalt von: -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT, eines Copolymers aus Vinylcaprolactam …“
  10. 01.07.20213905.91.00.80.0neu eingeführt · „Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Acrylsäure und Dodecylmethacrylat (CAS RN 83120-95-0)“
  11. 01.01.20233905.91.00.25.0neu eingeführt · „Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem …“
  12. 01.01.20233905.91.00.35.0neu eingeführt · „Wässrige Lösung eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon und N,N-Dimethylaminopropylmethacrylamidsulfat (CAS RN 175893-71-7) mit einem …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3905.91.00.50.0

Gehört eine Copolymer-Lösung in einem flüchtigen organischen Lösemittel unter 3905.91.00.50.0?

Nicht, wenn der Anteil des Lösemittels mehr als 50 GHT der Lösung ausmacht: Dann gehören solche Lösungen nach Kapitel 39, Anmerkung 2 e nicht hierher, sondern zur Position 3208. Die Zolltarifnummer 3905.91.00.50.0 erfasst nur wässrige Lösungen mit 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Copolymer und höchstens 1 GHT Konservierungsstoffen.

Welche Zolltarifnummer gilt für wässrige Copolymer-Lösungen unter 3905.91.00?

Die Zolltarifnummer 3905.91.00.50.0 gilt für wässrige Lösungen mit 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon, N,N-Dimethylaminopropyl-methacrylamid und 3-(Methacryloylamino)propyllauryldimethylammoniumchlorid und nicht mehr als 1 GHT Konservierungsstoffen. Andere Lösungen der Warennummer 3905.91.00 haben eigene Zolltarifnummern.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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