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gültig seit 01.07.2018

Zolltarifnummer 3909.20.00.10.0 – Polymermischungen aus Melaminharz

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Polymermischungen mit einem Gehalt an Melaminharz von 60 GHT bis 75 GHT, Siliciumdioxid von 15 GHT bis 25 GHT, Cellulose von 5 GHT bis 15 GHT und Phenolharz von 1 GHT bis 15 GHT. Alle übrigen Waren dieser Warennummer, zu denen Melaminharze und Mischungen mit anderer Zusammensetzung zählen, gehören in 3909.20.00.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3909.20.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in Primärformen
ZolltarifnummerHarnstoffharze; Thioharnstoffharze
UnterpositionMelaminharze
ZolltarifnummerPolymermischung mit einem Gehalt an - Melaminharz (CAS RN 9003-08-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT - Siliciumdioxid …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerPhenolharze
UnterpositionPolyurethane

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3909.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3909.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3909.20.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3909.20.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3909.20.00.10.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3909 Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in …
✓MelaminharzeDie Ware muss ein Melaminharz in Primärform sein oder eine Mischung, die Melaminharz enthält. Erzeugnisse aus Harzen dieser Gruppe, die kein Melaminharz sind, gehören nicht hierher.
✓Polymermischung mit einem Gehalt an - Melaminharz (CAS RN 9003-08-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT - Siliciumdioxid (CAS RN 14808-60-7 oder 60676-86-0) von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT - Cellulose (CAS RN 9004-34-6) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT und - Phenolharz (CAS RN 25917-04-8) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHTDie Mischung muss alle vier Bestandteile enthalten: Melaminharz, Siliciumdioxid, Cellulose und Phenolharz. Prüfen Sie an den Anteilen der Mischung, dass jeder Bestandteil innerhalb der genannten Grenzen liegt; fehlt ein Bestandteil oder liegt ein Anteil außerhalb, fällt die Ware in die andere Zeile dieser Warennummer.
3909.20.00.10.0Melaminharz-Polymermischung mit Phenolharz

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3909.20.00.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3909.20.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3909.20.00.10.0Polymermischung mit einem Gehalt an - Melaminharz (CAS RN 9003-08-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT - Siliciumdioxid …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
3909.20.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3909.20.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3909.20.00.10.0

€
3909.20.00.10.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3909.20.00.10.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3909.20.00.10.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3909.20.00.10.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3909.20.00.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3909.20.00.10.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3909.20.00

  1. 01.01.19723909.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Melaminharze“
  2. 01.07.20183909.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3909.20.00
  3. 01.07.20183909.20.00.10.0neu eingeführt · „Polymermischung mit einem Gehalt an - Melaminharz (CAS RN 9003-08-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT - Siliciumdioxid …“ · aus 3909.20.00
  4. 01.07.20183909.20.00.90.0neu eingeführt · aus 3909.20.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3909.20.00.10.0

Schließt Kapitel 39, Anmerkung 2 Polymermischungen mit Melaminharz unter 3909.20.00.10.0 aus?

Nein, ausgeschlossen werden nach dieser Anmerkung nur Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt; sie gehören in die Position 3208. Die Polymermischung unter 3909.20.00.10.0 fällt nur dann nicht hierher, wenn sie in diesem Zustand als Lösung vorliegt.

Welche Nummer gilt für Melaminharz-Polymermischungen unter der Warennummer 3909.20.00?

Unter der Warennummer 3909.20.00 gilt 3909.20.00.10.0 für Polymermischungen mit einem Gehalt an Melaminharz von 60 GHT bis 75 GHT, Siliciumdioxid von 15 GHT bis 25 GHT, Cellulose von 5 GHT bis 15 GHT und Phenolharz von 1 GHT bis 15 GHT. Alle übrigen Waren dieser Warennummer gehören in 3909.20.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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