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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 3912.12.00.00.0 – Weichgemachtes Celluloseacetat

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

39Kapitel12Position12HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst weichgemachtes Celluloseacetat in Primärformen wie Granulat, Pulver, Lösungen oder Dispersionen. Nicht weich gemachtes Celluloseacetat gehört in die Unterposition 3912.11 und wird von dieser Zolltarifnummer nicht erfasst. Eine vZTA ordnet ein transparentes, hartes Granulat für 3D-Drucker als weichgemachtes Celluloseacetat in Primärformen ein.

Typische Waren:Celluloseacetatharz, weichgemachtWeichgemachtes CelluloseacetatCelluloseacetat-GranulatCelluloseacetatharz für 3D-Drucker

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3912.12.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionCellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
Celluloseacetate
Unterpositionnicht weich gemacht
Zolltarifnummerweich gemachtDiese Seite
UnterpositionCellulosenitrate (einschließlich Collodium)
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3912.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3912.12.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3912.12.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3912.12.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3912.12.00.00.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3912 Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit …
✓CelluloseacetateDie Ware muss aus Celluloseacetat bestehen. Sie muss zudem in Primärformen vorliegen, also als Flüssigkeit, Paste, Dispersion, Lösung, Block unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulat, Flocken oder ähnliche lose Form.
✓weich gemachtDas Celluloseacetat muss weichgemacht sein. Im vZTA-Beispiel DEBTI34441/24-1 wird die Ware als Celluloseacetatharz (weichgemacht) beschrieben und als weichgemachtes Celluloseacetat in Primärformen eingeordnet.
3912.12.00.00.0Weichgemachtes Celluloseacetat in Primärformen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3912.12.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3912.12.00

ZolltarifnummerWortlaut
3912.12.00.00.0weich gemacht

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3912.12.00 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI34441/24-1DeutschlandCelluloseacetatharz (weichgemacht) (zur Verwendung für 3D Drucker) Feststellungen an einem Warenmuster: Transparentes …14.11.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3912.12.00.00.0

€
3912.12.00.00.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3912.12.00.00.0

KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3912.12.00.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3912.11.00 bis 3912.12.00Celluloseacetate: Siehe die Erläuterungen zu Position 3912 des HS, Buchstabe B zweiter Absatz Ziffer 1.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3912.12.00

  1. 01.01.19723912.12.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „weich gemacht“
  2. 01.01.19723912.12.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „weich gemacht“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3912.12.00.00.0

Gehören Lösungen von Celluloseacetat in Lösemitteln zu Zolltarifnummer 3912.12.00.00.0?

Nein, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt, gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln nicht zu Kapitel 39, sondern zu Position 3208. Kollodium ist davon ausgenommen. Lösungen von Celluloseacetat mit höherem Lösemittelanteil fallen damit aus dieser Zolltarifnummer heraus.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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