01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7318.15.35.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7318.156-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7318.15.358-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7318.15.35.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7318.15.35.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7318.15.35.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7318.15.35.10.0?
- ×Waren ohne Gewinde7318.21, 7318.22, 7318.23, 7318.24 und 1 weitere
- ×Schwellenschrauben7318.11.00.00.0
- ×andere Holzschrauben7318.12
- ×Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben7318.13
- ×gewindeformende Schrauben7318.14
- ×Muttern7318.16
- ×andere, also nicht: andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben7318.19
- ×zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen7318.15.20.00.0
- ×mit Kopf7318.15.52, 7318.15.58, 7318.15.62, 7318.15.68 und 4 weitere
- ×andere, mit einer Zugfestigkeit von7318.15.42, 7318.15.48
- ×andere, also nicht: für bestimmte Luftfahrzeuge7318.15.35.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7318.15.35.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7318.15.35
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7318.15.35.10.0 | für bestimmte Luftfahrzeugediese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7318.15.35.90.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7318.15.35 eingereiht
38 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI25354/26-1Deutschland | Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, ohne Kopf, mit einem über die gesamte … | 20.08.2029 |
| DEBTI19527/26-1Deutschland | Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, die zu einem Ende hin mit einem … | 23.07.2029 |
| DEBTI9484/26-1Deutschland | Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, ohne Kopf, mit einem über die gesamte … | 19.07.2029 |
| DEBTI35861/25-1Deutschland | Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, in verschiedenen Größen, ohne Kopf, die … | 12.07.2029 |
| DEBTI4619/26-1Deutschland | Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte, hohlzylindrische Erzeugnisse mit einem über die gesamte Länge … | 23.04.2029 |
| DEBTI50306/25-1Deutschland | Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, ohne Kopf, die über ihre gesamte Länge … | 15.01.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 7318.15.95 | 183 | Es handelt sich um Schrauben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einem gewölbten Rundkopf und einem zu einer Kugel ausgeformten Ansatzstück sowie mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen … |
| 7318.15.42 | 107 | Es handelt sich um Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), ohne Kopf, mit einem über die gesamte Länge (30 mm) reichenden Außengewinde (Größe M6) mit stumpfen Gewindeenden. Die Erzeugnisse … |
| 7318.15.58 | 55 | Es handelt sich um Schrauben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) in zwei verschiedenen Größen, jeweils mit Linsenkopf mit Kreuzschlitz und mit einem bis zum Kopf reichenden metrischen Gewinde (M5 … |
| 7318.15.48 | 49 | Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl), ohne Kopf, mit einem über die gesamte Länge reichenden, metrischen Gewinde (M8). Die … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7318.15.35.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7318.15.35.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7318.15.35.10.0
Anmerkungen (1)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 7318.15.35 bis 7318.15.48 | ohne Kopf Hierher gehören Waren mit Innen- oder Außenschraubenantrieb, z. B. mit einem sternförmigen Innen- oder Außensechsrund, jedoch ohne über den Gewindeschaft hinausragenden Kopf. Hierher gehören Waren, die beispielhaft folgende Form haben: [Abbildung] |
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2026/187423.07.2026 | Verzinkte Gewindestangen aus anderem als nicht rostendem Stahl, ohne Kopf oder Vertiefung und mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa, werden in die Warennummer 7318.15.42 eingereiht. | 7318.15.42 |
| 2019/108220.06.2019 | Einpressbolzen aus Stahl mit Gewindeschaft und rundem, flachem Kopf mit Rändelung werden in die Warennummer 7318.15.95 eingereiht. | 7318.15.95 |
| 2016/175928.09.2016 | Eine Ware aus verzinktem Stahl mit metrischem Gewindeschaft und Kopf aus Kunststoff, als Ständer für Möbel aufgemacht, wurde in die damalige Warennummer 7318.15.90 eingereiht; heute gehört sie in 7318.15.95. | 7318.15.90heute 7318.15.95 |
| 553/201219.06.2012 | Eine Ware aus anderem als nicht rostendem Stahl ohne Gewinde mit Sechskantkopf wurde in die damalige Warennummer 7318.15.89 eingereiht; heute gehört sie in die Warennummern 7318.15.82 und 7318.15.88. | 7318.15.89heute 7318.15.82, 7318.15.88 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-592/1715.11.2018 | Der EuGH hat die Kombinierte Nomenklatur für die Einreihung eines Artikels ausgelegt, der im Ausgangsverfahren strittig war. |
| C-272/1411.06.2015 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7318.15.35
- 01.01.20177318.15.35neu eingeführt · „aus nicht rostendem Stahl“ · aus 7318.15.10, aus 7318.15.30
- 01.07.20177318.15.35.10.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 7318.15.35
- 01.07.20177318.15.35.90.0neu eingeführt · aus 7318.15.35
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7318.15.35.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Gewindebolzen ohne Kopf für Luftfahrzeuge unter 7318.15.35?
Für Waren, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gilt 7318.15.35.10.0, alle übrigen Waren dieser Warennummer gehören in 7318.15.35.90.0. Voraussetzung für die Warennummer 7318.15.35 ist, dass die Ware aus nicht rostendem Stahl und ohne Kopf ist.
Gilt für 7318.15.35.10.0 bei der Einfuhr der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?
Ja, bei der Einfuhr gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Als Unterlage ist die CBAM-Kontonummer (Y128) vorgesehen, daneben der Code Y134 für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno und der Code Y135 für eine Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile