01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7318.15.52.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7318.156-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7318.15.528-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7318.15.52.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7318.15.52.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7318.15.52.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7318.15.52.90.0?
- ×Waren ohne Gewinde7318.21, 7318.22, 7318.23, 7318.24 und 1 weitere
- ×Schwellenschrauben7318.11.00.00.0
- ×andere Holzschrauben7318.12
- ×Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben7318.13
- ×gewindeformende Schrauben7318.14
- ×Muttern7318.16
- ×andere, also nicht: andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben7318.19
- ×zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen7318.15.20.00.0
- ×ohne Kopf7318.15.35, 7318.15.42, 7318.15.48
- ×mit Innensechskant7318.15.62, 7318.15.68
- ×mit Außensechskant7318.15.75, 7318.15.82, 7318.15.88
- ×andere, also nicht: mit Schlitz oder Kreuzschlitz7318.15.95
- ×andere, also nicht: aus nicht rostendem Stahl7318.15.58
- ×für bestimmte Luftfahrzeuge7318.15.52.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7318.15.52.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7318.15.52
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7318.15.52.10.0 | für bestimmte Luftfahrzeuge | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7318.15.52.90.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7318.15.52 eingereiht
22 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI9466/26-1Deutschland | Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte Schrauben mit Senkkopf mit Kreuzschlitz (Pozidriv), mit nicht … | 07.06.2029 |
| DEBTI5695/26-1Deutschland | Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte Schrauben mit Flachrundkopf mit Kreuzschlitz und einem bis zum … | 26.04.2029 |
| DEBTI7942/26-1Deutschland | Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte, sogenannte Nagelschrauben, mit Senkkopf mit Kreuzschlitz und … | 29.03.2029 |
| DEBTI6163/26-1Deutschland | Es handelt sich um Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit Linsenkopf mit Kreuzschlitz und mit einem bis zum Kopf … | 09.03.2029 |
| DEBTI17971/25-1Deutschland | Es handelt sich um aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Erzeugnisse, bestehend aus - jeweils einer aus … | 29.07.2028 |
| DEBTI60262/24-1Deutschland | Es handelt sich um Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus sehr kleinen Schrauben … | 05.05.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 7318.15.95 | 183 | Es handelt sich um Schrauben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einem gewölbten Rundkopf und einem zu einer Kugel ausgeformten Ansatzstück sowie mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen … |
| 7318.15.42 | 107 | Es handelt sich um Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), ohne Kopf, mit einem über die gesamte Länge (30 mm) reichenden Außengewinde (Größe M6) mit stumpfen Gewindeenden. Die Erzeugnisse … |
| 7318.15.58 | 55 | Es handelt sich um Schrauben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) in zwei verschiedenen Größen, jeweils mit Linsenkopf mit Kreuzschlitz und mit einem bis zum Kopf reichenden metrischen Gewinde (M5 … |
| 7318.15.48 | 49 | Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl), ohne Kopf, mit einem über die gesamte Länge reichenden, metrischen Gewinde (M8). Die … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7318.15.52.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7318.15.52.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7318.15.52.90.0
Anmerkungen (1)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 7318.15.52 bis 7318.15.95 | mit Kopf: Hierher gehören Schrauben, deren Kopf über den Gewindeschaft hinausragt. |
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2026/187423.07.2026 | Verzinkte Gewindestangen aus anderem als nicht rostendem Stahl mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa wurden in die Warennummer 7318.15.42 eingereiht. | 7318.15.42 |
| 2019/108220.06.2019 | Ein Einpressbolzen aus Stahl mit Gewindeschaft und rundem, flachem Kopf, der mit hydraulischer oder pneumatischer Presse an dünnen Metallblechen befestigt wird, wurde in die Warennummer 7318.15.95 eingereiht. | 7318.15.95 |
| 2016/175928.09.2016 | Ein Gewindeschaft aus verzinktem Stahl mit Kunststoffkopf, als Ständer für Möbel aufgemacht, wurde in die damalige Nummer 7318.15.90 eingereiht; heute gilt dafür 7318.15.95. | 7318.15.90heute 7318.15.95 |
| 553/201219.06.2012 | Eine Ware aus anderem als nicht rostendem Stahl ohne Gewinde mit Sechskantkopf wurde in die damalige Nummer 7318.15.89 eingereiht; heute gelten dafür 7318.15.82 und 7318.15.88. | 7318.15.89heute 7318.15.82, 7318.15.88 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-592/1715.11.2018 | Im Urteil C-592/17 wird die Kombinierte Nomenklatur für einen Artikel ausgelegt, der im Ausgangsverfahren in Rede stand. |
| C-272/1411.06.2015 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7318.15.52
- 01.01.20177318.15.52neu eingeführt · „aus nicht rostendem Stahl“ · aus 7318.15.10, aus 7318.15.51
- 01.07.20177318.15.52.10.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 7318.15.52
- 01.07.20177318.15.52.90.0neu eingeführt · aus 7318.15.52
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7318.15.52.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Schrauben aus nicht rostendem Stahl mit Kreuzschlitz unter 7318.15.52?
Schrauben mit Kopf, Schlitz oder Kreuzschlitz aus nicht rostendem Stahl gehören in die Zolltarifnummer 7318.15.52.90.0, wenn sie nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Für Schrauben dieser Art für bestimmte Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 7318.15.52.10.0.
Gilt bei der Einfuhr unter Zolltarifnummer 7318.15.52.90.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?
Ja, bei der Einfuhr von Schrauben aus nicht rostendem Stahl unter der Zolltarifnummer 7318.15.52.90.0 gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Dafür ist eine CBAM-Kontonummer anzugeben; hinzu kommen Angaben für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno und für eine Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile