Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8473.40.80.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionTeile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt8473
- UnterpositionTeile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 8472847340
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geldautomat-Teil
Der HS-Code für Geldautomat-Teil lautet 8473.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8473.40.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8473.40.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8473.40.80.00.0.
Einreihung von Geldautomat-Teil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Geldautomat-Teilen erfolgt nach AV 1, AV 3a und AV 6. Maßgeblich ist die objektive Beschaffenheit der Ware (Material, Funktion, Verwendungszweck). Da es sich um erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geldautomaten bestimmte Teile handelt, ist die Position 8473 einschlägig.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geldautomat-Teil
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTeile von Geldwechselautomaten – nicht anwendbar, da Geldautomaten (ATMs) unter Position 8472 fallen, nicht unter 8476 | 8476.90.10.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungzusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) – nur bei elektronischen Baugruppen, nicht für mechanische Teile | 8473.40.10.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Büromaschinen – für komplette Geräte, nicht für Teile | 8472.90.80.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Geldautomat-Teil (8473) ≠ Teile von Geldwechselautomaten – nicht anwendbar, da Geldautomaten (ATMs) unter Position 8472 fallen, nicht unter 8476 (8476) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geldautomat-Teil bleibt die Zolltarifnummer 8473.40.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geldautomat-Teil (8473) ≠ zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) – nur bei elektronischen Baugruppen, nicht für mechanische Teile (8473) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geldautomat-Teil bleibt die Zolltarifnummer 8473.40.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geldautomat-Teil (8473) ≠ andere Büromaschinen – für komplette Geräte, nicht für Teile (8472) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geldautomat-Teil bleibt die Zolltarifnummer 8473.40.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geldautomat-Teil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE23465/12-1 | Doppelabzugseinheit mit MDMS für Bankautomaten | 8473.40.80.00.0 |
| DE22397/12-1 | Sammeltransport für Bankautomaten | 8473.40.80.00.0 |
| DE4499/12-1 | Karteneinzug (Blende) für Bankautomaten | 8473.40.80.00.0 |
| DEM/774/08-1 | Tastaturmatte für Bankautomaten | 8473.40.80.00.0 |
| DEM/726/08-1 | Tastaturmatte aus Silikon für Bankautomaten | 8473.40.80.00.0 |
| DEM/725/08-1 | Tastaturmatte aus Silikonkautschuk für Bankautomaten | 8473.40.80.00.0 |
| DEM/729/08-1 | Tastaturmatte für Bankautomaten | 8473.40.80.00.0 |
| DEM/728/08-1 | Tastaturmatte für Bankautomaten | 8473.40.80.00.0 |
| DEM/724/08-1 | Tastaturmatte für Bankautomaten | 8473.40.80.00.0 |
| DEBTI44704/21-1 | Ausgabemodul für Banknotenbearbeitungsmaschine | 8473.40.80.00.0 |
| DEBTI5118/21-1 | Ausgabemodul für Banknotenbearbeitungsmaschine | 8473.40.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Geldautomat-Teil
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Geldautomat-Teil. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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