Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8409.91.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionTeile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt8409
- Unterpositionandere840991
- Unterpositionerkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung bestimmt840991
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Motorblock
Der HS-Code für Motorblock lautet 8409.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8409.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8409.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8409.91.00.90.0.
Einreihung von Motorblock nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Motorblocks folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt den Vorrang der Position 8409 (Teile für Motoren). AV 3 b) greift, wenn die Ware als Teil erkennbar ist. Die Unterposition 8409 91 wird durch den Verwendungszweck (Fremdzündung) bestimmt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Motorblock
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunganderer (Auffangposition für Selbstzündungs-/Dieselmotoren-Teile) | 8409.99.00.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungKurbelgehäuse für 4-Zylinder-Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung, aus einer ADC12-Aluminiumlegierung, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren | 8409.91.00.38.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Motorblock (8409) ≠ anderer (Auffangposition für Selbstzündungs-/Dieselmotoren-Teile) (8409) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Motorblock bleibt die Zolltarifnummer 8409.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Motorblock (8409) ≠ Kurbelgehäuse für 4-Zylinder-Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung, aus einer ADC12-Aluminiumlegierung, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren (8409) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Motorblock bleibt die Zolltarifnummer 8409.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Motorblock (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2239/12-1 | Kurbelgehäuse für 8-Zylinder-V-Dieselmotor | 8409.91.00.90.0 |
| DE2237/12-1 | Kurbelgehäuse für 4-Zylinder-Reihen-Dieselmotor | 8409.91.00.90.0 |
| DE24224/16-1 | Gehäusedeckel für Kurbelgehäuse (Fremdzündung) | 8409.91.00.90.0 |
| DEBTI57546/19-2 | Gehäuse für Motorblock (Benzinmotor) | 8409.91.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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