Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0 ist im Zolltarif in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelSCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE13
- PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert1302
- UnterpositionSchleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert130231
- ZolltarifnummerAgar-Agar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Agar-Agar
Der HS-Code für Agar-Agar lautet 1302.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.31.00.00.0.
Einreihung von Agar-Agar nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Agar-Agar folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Agar-Agar
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert - andere | 1302.39.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGelatine und ihre Derivate | 3503.00.10.00.1 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Lebensmittelzubereitungen | 2106.90.92.85.9 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Agar-Agar (1302) ≠ Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert - andere (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Agar-Agar bleibt die Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Agar-Agar (1302) ≠ Gelatine und ihre Derivate (3503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Agar-Agar bleibt die Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Agar-Agar (1302) ≠ Andere Lebensmittelzubereitungen (2106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Agar-Agar bleibt die Zolltarifnummer 1302.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Prüfen Sie auch diese Alternative, falls Ihr Produkt abweicht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGelatine und ihre Derivate | 3503.00.10.00.1 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Lebensmittelzubereitungen | 2106.90.92.85.9 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Agar-Agar (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE24581/16-1 | Agar-Agar, pflanzliches Geliermittel | 1302.31.00.00.0 |
| DEBTI42590/21-1 | Agar-Agar, pflanzliches Geliermittel | 1302.31.00.00.0 |
| DEBTI58884/24-1 | Agar-Agar (E406), pflanzliches Geliermittel | 1302.31.00.00.0 |
| DEBTI31297/23-1 | Tortenguss auf Agar-Agar-Basis | 1302.31.00.00.0 |
| DEHH/52/07-1 | Agar (Agar-agar; Gum agar) | 1302.31.00.00.0 |
| DE2885/13-1 | Schleim und Verdickungsstoff von Pflanzen (Agar-Agar) | 1302.31.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Agar-Agar
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Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
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