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gültig seit 01.01.2017ab 01.01.2027: entfällt

Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0 – Sonstige PET-Polymere, Copolymere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0 erfasst Poly(ethylenterephthalat) in Primärformen mit einer Viskositätszahl unter 78 ml/g sowie PET-Copolymere, die nicht zu den beiden Copolymeren der Warennummer 3907.69.00 gehören. PET mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gehört in die Unterposition 3907.61, die beiden Copolymere in 3907.69.00.10.0 und 3907.69.00.20.0. Typische Waren sind Petg, glasfaserverstärktes, UV-stabilisiertes oder flammwidriges PET.

Typische Waren:PetgGlasfaserverstärktes PETUV-stabilisiertes PETFlammwidriges PET

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPolyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
ZolltarifnummerPolyacetale
UnterpositionEpoxidharze
UnterpositionPolycarbonate
ZolltarifnummerAlkydharze
Poly(ethylenterephthalat)
Unterpositionmit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr
Unterpositionandere
ZolltarifnummerCopolymer aus Terephthalsäure und Isophthalsäure mit Ethylenglykol, Butan-1,4-diol und Hexan-1,6-diol
ZolltarifnummerCopolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHT
ZolltarifnummeranderesDiese Seite
ZolltarifnummerPoly(milchsäure)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3907.696-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3907.69.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3907.69.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3907.69.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3907 Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in …
✓Poly(ethylenterephthalat)Die Ware ist Poly(ethylenterephthalat). Bei Copolymeren müssen die PET-Monomereinheiten gewichtsmäßig vorherrschen, sonst gehören sie zu den anderen Polyestern.
✓andere, also nicht: mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehrDie Ware ist PET mit einer Viskositätszahl unter 78 ml/g. PET mit 78 ml/g oder mehr fällt bereits in die davorstehende Unterposition.
✓anderesDie Ware ist ein PET-Polymer oder Copolymer, das nicht eines der beiden davor genannten Copolymere ist. Ein Copolymer, in dem die PET-Monomereinheiten gewichtsmäßig vorherrschen, bleibt in dieser Warennummer.
3907.69.00.90.0Sonstige PET-Polymere und Copolymere

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3907.69.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3907.69.00.10.0Copolymer aus Terephthalsäure und Isophthalsäure mit Ethylenglykol, Butan-1,4-diol und Hexan-1,6-diolAutonome Zollaussetzung
3907.69.00.20.0Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHTZollkontingent
3907.69.00.90.0anderesdiese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3907.69.00 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Tschechien1
Deutschland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI2764/26-1DeutschlandHalbkristallines, spritzgegossenes PET (Polyethylenterephthalat). Das PET ist mit Glasfasern oder einer Kombination mit …19.07.2029
CZBTI47/101257/2025-300000-ZI/01TschechienFlocken aus Polyethylenterephthalat (PET) (5-12 mm) als Rohstoff für die weitere Herstellung von Kunststoffwaren (in …12.10.2028

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0

€
3907.69.00.90.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0

KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3907.61.00 bis 3907.69.00Poly(ethylenterephthalat) Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3901.10.10 und 3901.10.90, erster Absatz, gelten sinngemäß. Hierher gehören auch Copolymere aus Polycarbonat und Poly(ethylenterephthalat), sofern das Poly(ethylenterephthalat) vorherrscht (siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des Kapitels 39 des HS, Buchstabe B Ziffer 1 sechster Absatz). Hierher gehören auch Copolymere aus …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-234/8107.10.1982DIE BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SIND DAHIN AUSZULEGEN , DASS DAS ERZEUGNIS CORIAN , DAS ZU UNGEFÄHR 66 % SEINES GEWICHTS AUS ALUMINIUMHYDROXID , ZU UNGEFÄHR 33 % AUS POLYMETHYLMETHACRYLAT UND ZU EINEM SEHR GERINGEN PROZENTSATZ AUS KATALYTISCHEN …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 3907.69.00

Änderung ab 01.01.2027Gilt bis 31.12.2026. Ab 01.01.2027 entfällt die Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0; Nachfolger sind 3907.69.10.00.0, 3907.69.90.10.0 (Copolymer aus Terephthalsäure und Isophthalsäure mit Ethylenglykol, Butan-1,4-diol und Hexan-1,6-diol), 3907.69.90.20.0 (Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHT), 3907.69.90.90.0 (anderes). Grundlage ist der Tarifbaum ab diesem Tag im EU-TARIC.
  1. 01.01.20173907.69.00neu eingeführt · aus 3907.60.00, aus 3907.60.80
  2. 01.01.20173907.69.00.10.0neu eingeführt · „Copolymer aus Terephthalsäure und Isophthalsäure mit Ethylenglykol, Butan-1,4-diol und Hexan-1,6-diol“ · aus 3907.20.11, 3907.60.20, 3907.60.80, 3907.99.90 (17 Unterteilungen)
  3. 01.01.20173907.69.00.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 3907.20.11, 3907.60.20, 3907.60.80, 3907.99.90 (17 Unterteilungen)
  4. 01.07.20253907.69.00.20.0neu eingeführt · „Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHT“ · aus 3907.61.00
  5. 01.01.20273907.69.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 3907.69.10, 3907.69.90
  6. 01.01.20273907.69.00.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 3907.69.10, 3907.69.90
  7. 01.01.20273907.69.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 3907.69.10, 3907.69.90

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0

Gehören Lösungen von PET in flüchtigen Lösemitteln unter 3907.69.00?

Nein, Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln gehören nicht hierher, wenn der Lösemittelanteil 50 GHT der Lösung übersteigt. Solche Lösungen gehören in Position 3208.

Welche Zolltarifnummer gilt für PET-Copolymere mit Cyclohexandimethanol unter 3907.69.00?

Copolymere aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol mit mehr als 10 GHT Cyclohexandimethanol gehören in die Zolltarifnummer 3907.69.00.20.0. Copolymere aus Terephthalsäure und Isophthalsäure mit Ethylenglykol, Butan-1,4-diol und Hexan-1,6-diol gehören in 3907.69.00.10.0.

Wann wurde die Unterteilung unter 3907.69.00 zuletzt geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 3907.69.00 wurde zuletzt am 01.07.2025 geändert. Vorher wurde sie am 01.01.2022, am 01.01.2019 und am 01.01.2018 geändert.

Welche Zolltarifnummer gilt für Petg unter 3907.69.00?

Petg ist in der Zolltarifnummer 3907.69.00.90.0 eingereiht, sofern es keines der beiden Copolymere aus den anderen Zolltarifnummern der Warennummer ist.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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