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gültig seit 01.01.2010 (schon 1994–1996)

Zolltarifnummer 3907.99.10.00.0 – Naphthalinpolyester in Primärformen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat) in Primärformen, einen Polyester der Position 3907. Thermoplastische Flüssigkristallcopolymere auf Basis aromatischer Polyester gehören in 3907.99.05.00.0, die übrigen Waren dieser Gruppe in die Warennummer 3907.99.80.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3907.99.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPolyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
ZolltarifnummerPolyacetale
3907.21 – 3907.29andere Polyether
UnterpositionEpoxidharze
UnterpositionPolycarbonate
ZolltarifnummerAlkydharze
3907.61 – 3907.69Poly(ethylenterephthalat)
ZolltarifnummerPoly(milchsäure)
andere Polyester
Unterpositionungesättigt
Unterpositionandere
ZolltarifnummerThermoplastische Flüssigkristallcopolymere auf Basis aromatischer Polyester
ZolltarifnummerPoly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)Diese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3907.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3907.99.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3907.99.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3907.99.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3907.99.10.00.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3907 Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in …
✓andere Polyester, also nicht: Polyacetale, andere Polyether, Epoxidharze, Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat), Poly(milchsäure)Die Ware muss ein Polyester in Primärformen sein, der keiner der anderen in Position 3907 genannten Gruppen angehört.
✓andere, also nicht: ungesättigtPolyester, die nicht ungesättigt sind, bleiben in dieser Gruppe. Die Ware ist also ein gesättigter Polyester.
✓Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)Die Ware muss genau Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat) sein. Den Stoff erkennen Sie an seinem chemischen Namen.
3907.99.10.00.0Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat) in Primärformen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3907.99.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3907.99.10

ZolltarifnummerWortlaut
3907.99.10.00.0Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3907.99.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3907.99.8028Kompostierbares, austernweißes oder hellgelbes-beiges Granulat aus einem Copolyester aus 1,4-Butandiol, Adipinsäure und Terephthalsäure. Das Granulat wird zur Herstellung von Frischhaltefolien für …
3907.99.051

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3907.99.10.00.0

€
3907.99.10.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3907.99.10.00.0

KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3907.99.10.00.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1214/9107.05.1991Gesättigtes Polyester als Granulat oder wäßrige Dispersion als Schlichtemittel in der Textilindustrie wurde in die Warennummer 3907.99.00 eingereiht.3907.99.00

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-234/8107.10.1982DIE BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SIND DAHIN AUSZULEGEN , DASS DAS ERZEUGNIS CORIAN , DAS ZU UNGEFÄHR 66 % SEINES GEWICHTS AUS ALUMINIUMHYDROXID , ZU UNGEFÄHR 33 % AUS POLYMETHYLMETHACRYLAT UND ZU EINEM SEHR GERINGEN PROZENTSATZ AUS KATALYTISCHEN …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3907.99.10

  1. 01.01.19943907.99.10neu eingeführt · „mit einer Hydroxylzahl von 100 oder weniger“
  2. 01.01.19943907.99.10.00.0neu eingeführt · „mit einer Hydroxylzahl von 100 oder weniger“
  3. 01.01.19973907.99.10aufgehoben · nach 3907.99.11, nach 3907.99.19
  4. 01.01.19973907.99.10.00.0aufgehoben
  5. 01.01.20103907.99.10neu eingeführt · „Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)“ · aus 3907.99.11, 3907.99.19, 3907.99.91, 3907.99.98 (9 Unterteilungen)
  6. 01.01.20103907.99.10.00.0neu eingeführt · „Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)“ · aus 3907.99.11, 3907.99.19, 3907.99.91, 3907.99.98 (9 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3907.99.10.00.0

Gehört eine Lösung von Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat) in einem flüchtigen Lösemittel zur Warennummer 3907.99.10?

Nein, sobald der Lösemittelanteil 50 GHT der Lösung übersteigt. Solche Lösungen gehören nicht zu Kapitel 39, sondern zur Position 3208.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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