01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3910.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3910.00.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3910.00.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3910.00.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0?
- ×flüssiges Poly(methylhydrosiloxan) mit endständigen Trimethylsilylgruppen (CAS RN 63148-57-2) mit einer Reinheit von 99,9 GHT oder mehr3910.00.00.10.0
- ×Dimethyl-, Methyl(propyl(polypropylenoxid))siloxan (CAS RN 68957-00-6), trimethylsiloxy-terminiert3910.00.00.15.0
- ×Blockcopolymer aus Poly(methyl-3,3,3-trifluorpropylsiloxan) und Poly[methyl(vinyl)siloxan]3910.00.00.20.0
- ×Zubereitungen mit einem Gehalt an - 10 GHT oder mehr 2-Hydroxy-3-[3-[1,3,3,3-tetramethyl-1-[(trimethylsilyl)oxy] disiloxanyl] propoxy] …3910.00.00.25.0
- ×Zubereitungen mit einem Gehalt an - 30 GHT oder mehr α -Butyldimethylsilyl- ω -(3-methacryloxy-2-hydroxypropyloxy)propyldimethylsilyl-polydimethylsiloxan (CAS …3910.00.00.35.0
- ×Silikone der für die Herstellung von chirurgischen Dauerimplantaten verwendeten Art3910.00.00.40.0
- ×Dimethylsiloxan, hydroxyterminiertes Polymer mit einer Viskosität von 38 bis 100 mPa·s (CAS RN 70131-67-8)3910.00.00.45.0
- ×druckempfindlicher Silikonklebstoff in einem Copoly(Dimethylsiloxan/Diphenylsiloxan)-Harz enthaltendem Lösungsmittel3910.00.00.50.0
- ×Zubereitung mit einem Gehalt von - 55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT vinylterminiertem Polydimethylsiloxan (CAS RN 68083-19-2), - 30 GHT oder mehr …3910.00.00.55.0
- ×passivierender Silikonüberzug in Primärform, zum Kantenschutz sowie zum Schutz vor Kurzschlüssen in Halbleiterbauelementen3910.00.00.70.0
- ×Zweikomponentensilicon, mit einer Viskosität der Mischung von 3000 cPs oder mehr, jedoch nicht mehr als 6000 cPs (gemäß der Norm GB/T 2794) zur Verwendung als …3910.00.00.85.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3910.00.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3910.00.00.10.0 | flüssiges Poly(methylhydrosiloxan) mit endständigen Trimethylsilylgruppen (CAS RN 63148-57-2) mit einer Reinheit von 99,9 GHT oder mehr | Zollkontingent |
| 3910.00.00.15.0 | Dimethyl-, Methyl(propyl(polypropylenoxid))siloxan (CAS RN 68957-00-6), trimethylsiloxy-terminiert | Autonome Zollaussetzung |
| 3910.00.00.20.0 | Blockcopolymer aus Poly(methyl-3,3,3-trifluorpropylsiloxan) und Poly[methyl(vinyl)siloxan] | Autonome Zollaussetzung |
| 3910.00.00.25.0 | Zubereitungen mit einem Gehalt an - 10 GHT oder mehr 2-Hydroxy-3-[3-[1,3,3,3-tetramethyl-1-[(trimethylsilyl)oxy] disiloxanyl] propoxy] … | Autonome Zollaussetzung |
| 3910.00.00.35.0 | Zubereitungen mit einem Gehalt an - 30 GHT oder mehr α -Butyldimethylsilyl- ω … | Autonome Zollaussetzung |
| 3910.00.00.40.0 | Silikone der für die Herstellung von chirurgischen Dauerimplantaten verwendeten Art | Autonome Zollaussetzung |
| 3910.00.00.45.0 | Dimethylsiloxan, hydroxyterminiertes Polymer mit einer Viskosität von 38 bis 100 mPa·s (CAS RN 70131-67-8) | Autonome Zollaussetzung |
| 3910.00.00.50.0 | druckempfindlicher Silikonklebstoff in einem Copoly(Dimethylsiloxan/Diphenylsiloxan)-Harz enthaltendem Lösungsmittel | Autonome Zollaussetzung |
| 3910.00.00.55.0 | Zubereitung mit einem Gehalt von - 55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT vinylterminiertem Polydimethylsiloxan … | Autonome Zollaussetzung |
| 3910.00.00.70.0 | passivierender Silikonüberzug in Primärform, zum Kantenschutz sowie zum Schutz vor Kurzschlüssen in Halbleiterbauelementen | Autonome Zollaussetzung |
| 3910.00.00.85.0 | Zweikomponentensilicon, mit einer Viskosität der Mischung von 3000 cPs oder mehr, jedoch nicht mehr als 6000 cPs (gemäß der Norm GB/T 2794) … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 3910.00.00.90.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3910.00.00 eingereiht
17 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI5857/26-1Deutschland | POLYSILOXAN-THERMISCH LEITFÄHIGER VERGUSSKLEBSTOFF /VERWENDUNG FÜR ELEKTRONIK, Silikonverguß Es wurde kein Warenmuster … | 11.10.2029 |
| DEBTI45861/25-1Deutschland | Handelsübliches 2-Komponenten-Silikon; Teil A eines zweiteiligen aushärtenden Silikonvergussmaterials, das verwendet … | 05.02.2029 |
| DEBTI45860/25-1Deutschland | Handelsübliches 2-Komponenten Silikon; Teil B eines zweiteiligen aushärtenden Silikonvergussmaterials, welches … | 05.02.2029 |
| DEBTI17026/25-1Deutschland | Einkomponentiger Flüssigklebstoff mit niedrigem Elastitätsmodul, der speziell für die Spaltfüllung von Anzeigegeräten … | 21.07.2028 |
| DEBTI58774/24-1Deutschland | Zweikomponentiger Silikonkautschuk zur Verwendung als Spaltfüller für Kühlkörperanwendungen in der Elektroindustrie. … | 17.07.2028 |
| DEBTI20933/24-1Deutschland | Flüssiges, farbloses Gemisch von zyklischen Polysiloxanen, überwiegend Octamethylcyclotetrasiloxan … | 31.10.2027 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0?
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C006 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0
Anmerkungen (5)
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 3910.00.00
- 01.01.19723910.00.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Silicone in Primärformen“
- 01.07.19963910.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3910.00.00
- 01.07.19963910.00.00.10.0neu eingeführt · „3-[(2-Aminoethyl)amino]propyl(methyl)cyclosiloxan“ · aus 3910.00.00
- 01.07.19963910.00.00.90.0neu eingeführt · aus 3910.00.00
- 01.01.19993910.00.00.20.0neu eingeführt · „Blockcopolymer aus Poly(methyl-3,3,3-trifluorpropylsiloxan) und Poly[methyl(vinyl)siloxan]“
- 01.01.20073910.00.00.40.0neu eingeführt · „biokompatible Silikone zur Herstellung von chirurgischen Dauerimplantaten“
- 01.01.20083910.00.00.50.0neu eingeführt · „druckempfindlicher Silikonklebstoff in einem Copoly(Dimethylsiloxan/Diphenylsiloxan)-Harz enthaltendem Lösungsmittel“
- 01.01.20093910.00.00.10.0aufgehoben
- 01.01.20143910.00.00.70.0neu eingeführt · „passivierender Silikonüberzug in Primärform, zum Kantenschutz sowie zum Schutz vor Kurzschlüssen in Halbleiterbauelementen“
- 01.07.20143910.00.00.40.0Wortlaut geändert · „Silikone der für die Herstellung von chirurgischen Dauerimplantaten verwendeten Art“ · vorher „biokompatible Silikone zur Herstellung von chirurgischen Dauerimplantaten“
- 01.07.20163910.00.00.15.0neu eingeführt · „Dimethyl-, Methyl(propyl(polypropylenoxid))siloxan (CAS RN 68957-00-6), trimethylsiloxy-terminiert“
- 01.01.20173910.00.00.25.0neu eingeführt · „Zubereitungen mit einem Gehalt an - 10 GHT oder mehr 2-Hydroxy-3-[3-[1,3,3,3-tetramethyl-1-[(trimethylsilyl)oxy] disiloxanyl] propoxy] …“
- 01.01.20173910.00.00.35.0neu eingeführt · „Zubereitungen mit einem Gehalt an - 30 GHT oder mehr α -Butyldimethylsilyl- ω …“
- 01.07.20173910.00.00.45.0neu eingeführt · „Dimethylsiloxan, hydroxyterminiertes Polymer mit einer Viskosität von 38 bis 45 mPa·s (CAS RN 70131-67-8)“ · aus 3910.00.00
- 01.07.20173910.00.00.55.0neu eingeführt · „Zubereitung mit einem Gehalt von - 55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT vinylterminiertem Polydimethylsiloxan …“ · aus 3910.00.00
- 01.01.20213910.00.00.45.0Wortlaut geändert · „Dimethylsiloxan, hydroxyterminiertes Polymer mit einer Viskosität von 38 bis 100 mPa·s (CAS RN 70131-67-8)“ · vorher „Dimethylsiloxan, hydroxyterminiertes Polymer mit einer Viskosität von 38 bis 45 mPa·s (CAS RN 70131-67-8)“
- 01.07.20223910.00.00.10.0neu eingeführt · „flüssiges Poly(methylhydrosiloxan) mit endständigen Trimethylsilylgruppen (CAS RN 63148-57-2) mit einer Reinheit von 99,9 GHT oder mehr“
- 01.07.20243910.00.00.85.0neu eingeführt · „Zweikomponentensilicon, mit einer Viskosität der Mischung von 3000 cPs oder mehr, jedoch nicht mehr als 6000 cPs (gemäß der Norm GB/T 2794) …“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Silicone in Primärformen unter 3910.00.00, die nicht in den übrigen Zeilen genannt sind?
Für Silicone in Primärformen, die keiner der übrigen Ausführungen der Warennummer 3910.00.00 entsprechen, gilt die Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0 („andere“). Die übrigen Ausführungen haben eigene Zolltarifnummern, zum Beispiel 3910.00.00.85.0 für Zweikomponentensilicone für Solarpaneele.
Gehören Silikonlösungen in flüchtigen Lösemitteln unter 3910.00.00.90.0?
Nein, nicht wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt. Nach Kapitel 39, Anmerkung 2 Buchstabe e gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln dann nicht zu diesem Kapitel, sondern fallen unter Position 3208.
Welche Zolltarifnummer gilt für Silikonkautschuk unter 3910.00.00?
Für Silikonkautschuk ist auf dieser Seite die Zolltarifnummer 3910.00.00.90.0 genannt. Sie gilt, wenn der Silikonkautschuk keiner der übrigen Ausführungen der Warennummer entspricht.
Wurde die Unterteilung der Nummer 3910.00.00.90.0 zuletzt geändert?
Ja. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde zuletzt am 01.01.2026 geändert, davor am 08.01.2025.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen



