01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3911.10.00.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3911.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3911.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3911.10.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3911.10.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3911.10.00.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3911.10.00.10.0?
- ×Poly(1,3-phenylenmethylphosphonat)3911.20.00.00.0
- ×andere, also nicht: Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene3911.90
- ×nicht-hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von mehr als 75GHT cycloaliphatischen C5- bis C10-Alkenen und mehr als 10GHT, jedoch …3911.10.00.81.0
- ×andere, also nicht: zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge3911.10.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3911.10.00.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3911.10.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3911.10.00.10.0 | zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeugediese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 3911.10.00.81.0 | nicht-hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von mehr als 75GHT cycloaliphatischen C5- bis C10-Alkenen und mehr … | Autonome Zollaussetzung |
| 3911.10.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3911.10.00 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI50341/25-1Deutschland | C9 Kohlenwasserstoffharz, ein thermoplastisches, niedrig molekulares Harz, gewonnen aus einer C9-Fraktion, in … | 15.02.2029 |
| ROBTI2026-005541Rumänien | Nach den vom Antragsteller übermittelten Informationen handelt es sich bei dem Erzeugnis um ein Erdölharz in … | 06.07.2029 |
| ROBTI2026-005544Rumänien | Nach den vom Antragsteller übermittelten Informationen handelt es sich bei dem Erzeugnis um ein Erdölharz in … | 06.07.2029 |
| ROBTI2026-005545Rumänien | Nach den vom Antragsteller übermittelten Informationen handelt es sich bei dem Erzeugnis um ein Erdölharz in … | 06.07.2029 |
| CZBTI31/187112/2024-580000-04/01Tschechien | Gemäß den bereitgestellten Daten handelt es sich um ein hydriertes Erdölharz. Verwendungszweck: für industrielle Zwecke … | 11.08.2027 |
| CZBTI34/055438/2024-580000-04/01Tschechien | Gemäß den deklarierten Angaben handelt es sich um ein Erdöl-Kohlenwasserstoffharz (> 99,8 %) mit zugesetztem … | 18.03.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3911.10.00.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3911.10.00.10.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C008 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3911.10.00.10.0
Anmerkungen (5)
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3911.10.00 | Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene Polyterpene im Sinne dieser Unterposition sind nur Polymere und Polymergemische, in denen ein oder mehrere Terpenmonomere 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymeranteil beitragen. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3911.10.00
- 01.01.19723911.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene“
- 01.01.19723911.10.00.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge“
- 01.01.19723911.10.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.20093911.10.00.81.0neu eingeführt · „nicht hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von C5- zu C10-Alkenen, Cyclopentadien und Dicyclopentadien, mit …“
- 01.07.20093911.10.00.81.0Wortlaut geändert · „nicht hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von C5- zu C10-Alkenen, Cyclopentadien und Dicyclopentadien, mit …“ · vorher „nicht hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von C5- zu C10-Alkenen, Cyclopentadien und Dicyclopentadien, mit Gardner Farbzahl von mehr als 10 beim reinen Erzeugnis oder mit Gardner Farbzahl von mehr als 8 bei 50 Vol.- %-Lösung in Toluol (nach ASTM D6166)“
- 01.01.20143911.10.00.81.0Wortlaut geändert · „nicht-hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von mehr als 75GHT cycloaliphatischen C5- bis C10-Alkenen und mehr …“ · vorher „nicht hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von C5- zu C10-Alkenen, Cyclopentadien und Dicyclopentadien, mit Gardner Farbzahl von mehr als 10 beim reinen Erzeugnis oder mit Gardner Farbzahl von mehr als 8 bei 50 Vol.-%-Lösung in Toluol (nach ASTM D6166)“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3911.10.00.10.0
Gehören Lösungen von Harzen wie unter 3911.10.00.10.0 in flüchtigen Lösemitteln zu dieser Zolltarifnummer?
Nein. Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln gehören nicht zu Kapitel 39, wenn der Lösemittelanteil 50 GHT der Lösung übersteigt, sondern in Position 3208. Solche Lösungen fallen daher nicht unter 3911.10.00.10.0.
Welche Zolltarifnummer gilt für Harze zum Befüllen der Hohlräume bestimmter Luftfahrzeuge unter 3911.10.00?
Harze, die zum Befüllen der Hohlräume bestimmter Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 3911.10.00.10.0. Andere Harze der Warennummer 3911.10.00 gehören in 3911.10.00.81.0 für nicht-hydrierte Kohlenwasserstoffharze mit Jodzahl von mehr als 120 und Gardner-Farbzahl von mehr als 10 beim reinen Erzeugnis oder mehr als 8 bei 50-Volumenprozent-Lösung in Toluol, sonst in 3911.10.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission