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gültig seit 01.01.1972Dual-Use

Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0 – Übrige Petroleumharze, Polyterpene

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene in Primärformen, die nicht unter die beiden anderen Ausführungen dieser Warennummer fallen. Nicht-hydrierte Kohlenwasserstoffharze, die durch Polymerisation von mehr als 75 GHT cycloaliphatischen C5- bis C10-Alkenen und mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 25 GHT aromatischen Alkenen entstehen und eine Jodzahl von mehr als 120 sowie eine Gardner-Farbzahl von mehr als 10 beim reinen Erzeugnis oder von mehr als 8 bei 50-Volumenprozent-Lösung in Toluol aufweisen, gehören dagegen in die Zolltarifnummer 3911.10.00.81.0. Typische Waren sind Petroleumharze, Kohlenwasserstoffharze, C9-Kohlenwasserstoffharze und hydrierte Erdölharze in Primärform.

Typische Waren:PetroleumharzeKohlenwasserstoffharzeC9-KohlenwasserstoffharzeErdölharzeHydrierte Erdölharze

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPetroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
UnterpositionPetroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene
Zolltarifnummerzum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge
Zolltarifnummernicht-hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von mehr als 75GHT cycloaliphatischen C5- bis C10-Alkenen und mehr …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerPoly(1,3-phenylenmethylphosphonat)
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3911.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3911.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3911.10.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3911.10.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3911 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene …
✓Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und PolyterpenePrüfen Sie, ob die Ware ein Petroleumharz, Cumaronharz, Indenharz, Cumaron-Inden-Harz oder Polyterpen in Primärform ist. Polyterpene zählen nur, wenn Terpenmonomere 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymeranteil beitragen, und die Harze müssen durch chemische Synthese hergestellt sein.
✓andere, also nicht: zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge, nicht-hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von mehr …Die Ware ist ein Harz dieser Gruppe, das für andere Zwecke bestimmt ist oder andere Kennwerte hat als die beiden Ausführungen davor.
3911.10.00.90.0Übrige Petroleumharze und Polyterpene

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0?

  • ×Poly(1,3-phenylenmethylphosphonat)3911.20.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene3911.90
  • ×zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge3911.10.00.10.0
  • ×nicht-hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von mehr als 75GHT cycloaliphatischen C5- bis C10-Alkenen und mehr als 10GHT, jedoch …3911.10.00.81.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3911.10.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3911.10.00.10.0zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
3911.10.00.81.0nicht-hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von mehr als 75GHT cycloaliphatischen C5- bis C10-Alkenen und mehr …Autonome Zollaussetzung
3911.10.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3911.10.00 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Rumänien3
Tschechien2
Deutschland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI50341/25-1DeutschlandC9 Kohlenwasserstoffharz, ein thermoplastisches, niedrig molekulares Harz, gewonnen aus einer C9-Fraktion, in …15.02.2029
ROBTI2026-005541RumänienNach den vom Antragsteller übermittelten Informationen handelt es sich bei dem Erzeugnis um ein Erdölharz in …06.07.2029
ROBTI2026-005544RumänienNach den vom Antragsteller übermittelten Informationen handelt es sich bei dem Erzeugnis um ein Erdölharz in …06.07.2029
ROBTI2026-005545RumänienNach den vom Antragsteller übermittelten Informationen handelt es sich bei dem Erzeugnis um ein Erdölharz in …06.07.2029
CZBTI31/187112/2024-580000-04/01TschechienGemäß den bereitgestellten Daten handelt es sich um ein hydriertes Erdölharz. Verwendungszweck: für industrielle Zwecke …11.08.2027
CZBTI34/055438/2024-580000-04/01TschechienGemäß den deklarierten Angaben handelt es sich um ein Erdöl-Kohlenwasserstoffharz (> 99,8 %) mit zugesetztem …18.03.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0

€
3911.10.00.90.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3911.10.00.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C008 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3911.10.00Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene Polyterpene im Sinne dieser Unterposition sind nur Polymere und Polymergemische, in denen ein oder mehrere Terpenmonomere 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymeranteil beitragen.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 3911.10.00

  1. 01.01.19723911.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene“
  2. 01.01.19723911.10.00.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge“
  3. 01.01.19723911.10.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  4. 01.01.20093911.10.00.81.0neu eingeführt · „nicht hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von C5- zu C10-Alkenen, Cyclopentadien und Dicyclopentadien, mit …“
  5. 01.07.20093911.10.00.81.0Wortlaut geändert · „nicht hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von C5- zu C10-Alkenen, Cyclopentadien und Dicyclopentadien, mit …“ · vorher „nicht hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von C5- zu C10-Alkenen, Cyclopentadien und Dicyclopentadien, mit Gardner Farbzahl von mehr als 10 beim reinen Erzeugnis oder mit Gardner Farbzahl von mehr als 8 bei 50 Vol.- %-Lösung in Toluol (nach ASTM D6166)“
  6. 01.01.20143911.10.00.81.0Wortlaut geändert · „nicht-hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von mehr als 75GHT cycloaliphatischen C5- bis C10-Alkenen und mehr …“ · vorher „nicht hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von C5- zu C10-Alkenen, Cyclopentadien und Dicyclopentadien, mit Gardner Farbzahl von mehr als 10 beim reinen Erzeugnis oder mit Gardner Farbzahl von mehr als 8 bei 50 Vol.-%-Lösung in Toluol (nach ASTM D6166)“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Harze zum Befüllen der Hohlräume bestimmter Luftfahrzeuge innerhalb der Warennummer 3911.10.00?

Harze zum Befüllen der Hohlräume bestimmter Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 3911.10.00.10.0. Die Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0 gilt für Ausführungen, die nicht unter 3911.10.00.10.0 oder 3911.10.00.81.0 fallen.

Gehört Petroleumharz in die Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0?

Ja, Petroleumharz gehört in die Zolltarifnummer 3911.10.00.90.0, wenn es nicht zum Befüllen der Hohlräume bestimmter Luftfahrzeuge bestimmt ist und kein nicht-hydriertes Kohlenwasserstoffharz mit einer Jodzahl von mehr als 120 und einer Gardner-Farbzahl von mehr als 10 beim reinen Erzeugnis oder mehr als 8 bei 50-Volumenprozent-Lösung in Toluol ist. Prüfen Sie zuerst, ob das Harz nach 3911.10.00.81.0 eingereiht werden muss.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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