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gültig seit 01.01.2023

Zolltarifnummer 3911.90.11.90.0 – Polysulfon-Formen, andere Zusätze

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen) in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, die nicht unter die Zeile mit einem Gehalt an Zusätzen von nicht mehr als 20 GHT fallen. Dasselbe Polymer mit einem Gehalt an Zusätzen von nicht mehr als 20 GHT gehört in die Zolltarifnummer 3911.90.11.10.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3911.90.11.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPetroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
UnterpositionPetroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene
ZolltarifnummerPoly(1,3-phenylenmethylphosphonat)
Unterpositionandere
Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert
Kombinierte NomenklaturPoly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel
ZolltarifnummerPoly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen) (CAS RN 25135-51-7 und CAS RN 25154-01-2) in Formen …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerPoly(thio-1,4-phenylen)
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3911.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3911.90.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3911.90.11.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3911.90.11.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3911.90.11.90.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3911 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene …
✓andere, also nicht: Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene, Poly(1,3-phenylenmethylphosphonat)Die Ware ist ein anderes Erzeugnis der Position 3911 in Primärformen, das nicht ausdrücklich als Petroleumharz, Cumaronharz, Indenharz, Polyterpen oder Poly(1,3-phenylenmethylphosphonat) genannt ist. Für sie bleibt die Unterposition 3911.90 mit ihren weiteren Unterteilungen.
✓Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziertDie Ware ist ein Kondensationspolymerisations- oder Umlagerungspolymerisationserzeugnis, auch chemisch modifiziert. Bei chemisch modifizierten Polymeren, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden, richtet sich die Einreihung nach dem nicht modifizierten Polymer; das gilt nicht für Pfropfcopolymere.
✓Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem KapitelDas Polymer Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen) liegt in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel vor.
✓andere, also nicht: Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen) (CAS RN 25135-51-7 und CAS RN 25154-01-2) in Formen im …Das Polymer liegt in diesen Formen mit einem Gehalt an Zusätzen vor, der nicht unter die Zeile mit einem Gehalt an Zusätzen von nicht mehr als 20 GHT fällt.
3911.90.11.90.0Polysulfon-Formen, andere Zusatzgehalte

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3911.90.11.90.0?

  • ×Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene3911.10
  • ×Poly(1,3-phenylenmethylphosphonat)3911.20.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert3911.90.92.00.0, 3911.90.99
  • ×Poly(thio-1,4-phenylen)3911.90.13.00.0
  • ×andere, also nicht: Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem …3911.90.19
  • ×Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen) (CAS RN 25135-51-7 und CAS RN 25154-01-2) in Formen im Sinne der Anmerkung …3911.90.11.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3911.90.11

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3911.90.11.10.0Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen) (CAS RN 25135-51-7 und CAS RN 25154-01-2) in Formen …Zollkontingent
3911.90.11.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3911.90.11 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3911.90.9913Polymergemisch aus verschiedenen Copolymeren Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Es lagen vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung des Granulats vor. Nach den Informationen überwiegt …
3911.90.197Polymeric Carbodiimide Es handelt sich um einen Antihydrolysestabilisator für Kunststoffe. Feststellungen an einem Warenmuster: Leicht gelbliches, sehr feines Pulver. Das Pulver stellt sich als …
3911.90.132Bei der Ware handelt es sich um kohlefaserverstärktes Polyphenylensulfid (PPS) in Primärform (Granulat). Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch ein Datenblatt beschrieben. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3911.90.11.90.0

€
3911.90.11.90.0Drittlandszoll3,5 %350 €1.967 €2.317 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3911.90.11.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3911.90.11.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, Belarus, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3911.90.11.90.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3911.90.11 bis 3911.90.19Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 3911 des HS, erster Absatz Ziffern 2 bis 5, genannten Erzeugnisse.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
1260/8908.05.1989Eine Lösung eines Triazinderivats aus Hexamethylendiisocyanat mit blockierten Isocyanatgruppen in einem flüchtigen organischen Lösemittel wurde in die damalige Warennummer 3911.90.90 eingereiht, heute in die Warennummern 3911.90.92 und 3911.90.99.3911.90.90heute 3911.90.99, 3911.90.92

Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3911.90.11

  1. 01.01.19973911.90.11neu eingeführt · „Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem …“ · aus 3911.90.10, 3911.90.90 (14 Unterteilungen)
  2. 01.01.20233911.90.11unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3911.90.11
  3. 01.01.20233911.90.11.10.0neu eingeführt · „Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen) (CAS RN 25135-51-7 und CAS RN 25154-01-2) in Formen …“ · aus 3911.90.11
  4. 01.01.20233911.90.11.90.0neu eingeführt · aus 3911.90.11

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3911.90.11.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Polysulfon-Polymer in Formen unter 3911.90.11?

Für Polysulfon-Polymer in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel gilt die Zolltarifnummer 3911.90.11.10.0, wenn der Gehalt an Zusätzen nicht mehr als 20 GHT beträgt. Sonst gilt die Zeile „andere“ der Warennummer 3911.90.11 mit der Zolltarifnummer 3911.90.11.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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