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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 3912.11.00.90.0 – Celluloseacetate, nicht weich

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Celluloseacetat in Primärformen, das nicht weich gemacht ist. Celluloseacetat in Form von Flocken gehört in die Zolltarifnummer 3912.11.00.20.0, Cellulosetriacetat in 3912.11.00.30.0 und Cellulosediacetat-Pulver in 3912.11.00.40.0. Weich gemachtes Celluloseacetat gehört in die Zolltarifnummer 3912.12.00.00.0.

Typische Waren:Zelluloseacetat

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 3912.11.00.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3912.11.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionCellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
Celluloseacetate
Unterpositionnicht weich gemacht
ZolltarifnummerCelluloseacetat in Form von Flocken
ZolltarifnummerCellulosetriacetat (CAS RN 9012-09-3)
ZolltarifnummerCellulosediacetat-Pulver
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummerweich gemacht
UnterpositionCellulosenitrate (einschließlich Collodium)
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3912.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3912.11.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3912.11.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3912.11.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3912.11.00.90.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3912 Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit …
✓CelluloseacetateDie Ware muss Celluloseacetat sein.
✓nicht weich gemachtDie Ware darf nicht weich gemacht sein. Weich gemachtes Celluloseacetat fällt nicht unter diese Zolltarifnummer.
✓andere, also nicht: Celluloseacetat in Form von Flocken, Cellulosetriacetat (CAS RN 9012-09-3), Cellulosediacetat-PulverFür die Ware bleibt Celluloseacetat in Primärform, das weder in Form von Flocken noch als Cellulosetriacetat oder Cellulosediacetat-Pulver vorliegt. Primärformen sind unter anderem Pulver, Granulate und Flocken sowie Blöcke und Krümel.
3912.11.00.90.0Andere Celluloseacetate, nicht weich gemacht

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3912.11.00.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3912.11.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3912.11.00.20.0Celluloseacetat in Form von FlockenZollkontingent
3912.11.00.30.0Cellulosetriacetat (CAS RN 9012-09-3)Autonome Zollaussetzung
3912.11.00.40.0Cellulosediacetat-PulverAutonome Zollaussetzung
3912.11.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3912.11.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3912.11.00.90.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 3912.11.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3912.11.00.90.0

€
3912.11.00.90.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3912.11.00.90.0

KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3912.11.00.90.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3912.11.00 bis 3912.12.00Celluloseacetate: Siehe die Erläuterungen zu Position 3912 des HS, Buchstabe B zweiter Absatz Ziffer 1.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 3912.11.00

  1. 01.01.19723912.11.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „nicht weich gemacht“
  2. 01.01.19723912.11.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 01.01.20083912.11.00.20.0neu eingeführt · „Celluloseacetat in Form von Flocken, zur Verwendung beim Herstellen von Kabeln aus Filamenten aus Celluloseacetat“
  4. 01.01.20103912.11.00.20.0Wortlaut geändert · „Celluloseacetat in Form von Flocken“ · vorher „Celluloseacetat in Form von Flocken, zur Verwendung beim Herstellen von Kabeln aus Filamenten aus Celluloseacetat“
  5. 01.01.20113912.11.00.30.0neu eingeführt · „Cellulosetriacetat“
  6. 01.01.20113912.11.00.40.0neu eingeführt · „Cellulosediacetat-Pulver“
  7. 01.01.20143912.11.00.30.0Wortlaut geändert · „Cellulosetriacetat (CAS RN 9012-09-3)“ · vorher „Cellulosetriacetat“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3912.11.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für andere Celluloseacetate, nicht weich gemacht, unter 3912.11.00?

Die Zolltarifnummer 3912.11.00.90.0 gilt für andere Celluloseacetate in Primärformen, die nicht weich gemacht sind. Cellulosetriacetat gehört in die Zolltarifnummer 3912.11.00.30.0.

Gehören Lösungen von Celluloseacetat in flüchtigen Lösemitteln unter 3912.11.00.90.0?

Nein, wenn der Lösemittelanteil mehr als 50 GHT der Lösung beträgt, gehören diese Lösungen in Position 3208. Lösungen von Kollodium sind davon ausgenommen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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