01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3913.10.00.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3913.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3913.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3913.10.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3913.10.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3913.10.00.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3913.10.00.20.0?
- ×andere, also nicht: Alginsäure, ihre Salze und Ester3913.90
- ×andere, also nicht: Natriumalginat, Extrakt aus Braunalgen (CAS RN 9005-38-3), mit - einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C), - …3913.10.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3913.10.00.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3913.10.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3913.10.00.20.0 | Natriumalginat, Extrakt aus Braunalgen (CAS RN 9005-38-3), mit - einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C), - …diese Seite | Zollkontingent |
| 3913.10.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3913.10.00 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI1179/24-1Deutschland | Nachfüllset für ein Formgebungsset Feststellungen an einem Warenmuster: Verkaufskarton mit 4 Beuteln Calciumchlorid … | 10.11.2027 |
| CZBTI31/137810/2026-300000-ZI/01Tschechien | Nach den deklarierten Angaben handelt es sich um Natriumalginat in Form eines weißen Pulvers, das aus Braunalgen … | 22.03.2029 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3913.10.00.20.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 3913.10.00.20.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3913.10.00.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.2573 | alle Länder | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3913.10.00.20.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3913.10.00.20.0
Anmerkungen (4)
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3913.10.00 | Alginsäure, ihre Salze und Ester: Siehe die Erläuterungen zu Position 3913 des HS, erster Absatz Ziffer 1. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 3913.10.00
- 01.01.19723913.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Alginsäure, ihre Salze und Ester“
- 01.01.20143913.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3913.10.00
- 01.01.20143913.10.00.90.0neu eingeführt · aus 3913.10.00
- 01.01.20223913.10.00.20.0neu eingeführt · „Natriumalginat, Extrakt aus Braunalgen (CAS RN 9005-38-3), mit - einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C), - …“ · aus 3913.10.00
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3913.10.00.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Natriumalginat unter 3913.10.00?
Natriumalginat aus Braunalgen mit einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C) und einer wasserunlöslichen Fraktion von nicht mehr als 2 GHT in der Trockenmasse gehört in 3913.10.00.20.0. Andere Waren dieser Warennummer gehören in 3913.10.00.90.0.
Gehört eine Lösung von Natriumalginat in einem flüchtigen Lösemittel unter 3913.10.00.20.0?
Nein, sofern das flüchtige organische Lösemittel mehr als 50 GHT der Lösung ausmacht. Solche Lösungen gehören nicht zu Kapitel 39, sondern zur Position 3208. Das gilt für Natriumalginat aus Braunalgen, das in 3913.10.00.20.0 eingereiht wird.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
