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gültig seit 01.01.2014

Zolltarifnummer 3913.10.00.90.0 – Alginsäure und Alginate, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Alginsäure, ihre Salze und Ester in Primärformen wie Pulver, Granulate oder Pasten. Natriumalginat aus Braunalgen mit einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT und einer wasserunlöslichen Fraktion von nicht mehr als 2 GHT in der Trockenmasse gehört in die Zolltarifnummer 3913.10.00.20.0.

Typische Waren:Nachfüllset für Formgebungsset

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3913.10.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionNatürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
UnterpositionAlginsäure, ihre Salze und Ester
ZolltarifnummerNatriumalginat, Extrakt aus Braunalgen (CAS RN 9005-38-3), mit - einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C), - …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3913.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3913.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3913.10.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3913.10.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3913.10.00.90.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3913 Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und …
✓Alginsäure, ihre Salze und EsterDie Ware muss Alginsäure, ein Salz der Alginsäure oder ein Ester davon sein. Die Stoffe liegen in einer Primärform vor, etwa als Pulver, Granulat, Flocken oder Paste.
✓andere, also nicht: Natriumalginat, Extrakt aus Braunalgen (CAS RN 9005-38-3), mit - einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C), - …Übrig bleibt Alginsäure, ein Salz oder ein Ester, die nicht Natriumalginat aus Braunalgen (CAS RN 9005-38-3) mit einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C) und einer wasserunlöslichen Fraktion von nicht mehr als 2 GHT in der Trockenmasse sind.
3913.10.00.90.0Alginsäure und Alginate, ohne Braunalgenextrakt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3913.10.00.90.0?

  • ×andere, also nicht: Alginsäure, ihre Salze und Ester3913.90
  • ×Natriumalginat, Extrakt aus Braunalgen (CAS RN 9005-38-3), mit - einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C), - einer …3913.10.00.20.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3913.10.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3913.10.00.20.0Natriumalginat, Extrakt aus Braunalgen (CAS RN 9005-38-3), mit - einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C), - …Zollkontingent
3913.10.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3913.10.00 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Tschechien1
Deutschland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI1179/24-1DeutschlandNachfüllset für ein Formgebungsset Feststellungen an einem Warenmuster: Verkaufskarton mit 4 Beuteln Calciumchlorid …10.11.2027
CZBTI31/137810/2026-300000-ZI/01TschechienNach den deklarierten Angaben handelt es sich um Natriumalginat in Form eines weißen Pulvers, das aus Braunalgen …22.03.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3913.10.00.90.0

€
3913.10.00.90.0Drittlandszoll5 %500 €1.995 €2.495 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3913.10.00.90.0

KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3913.10.00.90.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3913.10.00Alginsäure, ihre Salze und Ester: Siehe die Erläuterungen zu Position 3913 des HS, erster Absatz Ziffer 1.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3913.10.00

  1. 01.01.19723913.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Alginsäure, ihre Salze und Ester“
  2. 01.01.20143913.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3913.10.00
  3. 01.01.20143913.10.00.90.0neu eingeführt · aus 3913.10.00
  4. 01.01.20223913.10.00.20.0neu eingeführt · „Natriumalginat, Extrakt aus Braunalgen (CAS RN 9005-38-3), mit - einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C), - …“ · aus 3913.10.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3913.10.00.90.0

Gehört eine Lösung von Alginsäure in einem flüchtigen Lösemittel unter Zolltarifnummer 3913.10.00.90.0?

Nein, wenn der Lösemittelanteil 50 GHT der Lösung übersteigt, gehört die Lösung nicht nach Kapitel 39, sondern in Position 3208. Das gilt für Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913, ausgenommen kollodium, und damit auch für Alginsäure unter 3913.10.00.90.0.

Welche Zolltarifnummer gilt für Natriumalginat aus Braunalgen unter Warennummer 3913.10.00?

Natriumalginat aus Braunalgen mit einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT und einer wasserunlöslichen Fraktion von nicht mehr als 2 GHT in der Trockenmasse gehört in die Zolltarifnummer 3913.10.00.20.0. Alle anderen Ausführungen von Alginsäure, ihren Salzen und Estern fallen unter 3913.10.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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