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gültig seit 01.07.2013

Zolltarifnummer 3913.90.00.20.0 – Poly(3-hydroxybutyrat)-Polymere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Poly(hydroxyalkanoat), das hauptsächlich aus Poly(3-hydroxybutyrat) besteht, in Primärformen. Xanthan gehört in 3913.90.00.40.0 und ist damit von dieser Zolltarifnummer getrennt.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 3913.90.00.20.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3913.90.00.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionNatürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
UnterpositionAlginsäure, ihre Salze und Ester
Unterpositionandere
ZolltarifnummerPoly(hydroxyalkanoat), hauptsächlich bestehend aus Poly(3-hydroxybutyrat)Diese Seite
ZolltarifnummerXanthan
ZolltarifnummerChondroitinschwefelsäure, Natriumsalz (CAS RN 9082-07-9)
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3913.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3913.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3913.90.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3913.90.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3913.90.00.20.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3913 Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und …
✓andere, also nicht: Alginsäure, ihre Salze und EsterDie Ware ist ein natürliches Polymer oder ein chemisch modifiziertes natürliches Polymer in einer Primärform. Als Primärformen gelten Flüssigkeiten und Pasten einschließlich Dispersionen und Lösungen sowie Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
✓Poly(hydroxyalkanoat), hauptsächlich bestehend aus Poly(3-hydroxybutyrat)Das erkennen Sie an der Stoffbezeichnung: Das Erzeugnis muss als Poly(hydroxyalkanoat) bezeichnet sein, dessen Hauptbestandteil Poly(3-hydroxybutyrat) ist.
3913.90.00.20.0Poly(hydroxyalkanoat) aus Poly(3-hydroxybutyrat)

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3913.90.00.20.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3913.90.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3913.90.00.20.0Poly(hydroxyalkanoat), hauptsächlich bestehend aus Poly(3-hydroxybutyrat)diese SeiteAutonome Zollaussetzung
3913.90.00.40.0XanthanEinfuhrkontrolle
3913.90.00.85.0steriles Natriumhyaluronat (CAS RN 9067-32-7)Autonome Zollaussetzung
3913.90.00.87.0mit: - einer gewichtsmittleren Molekularmasse (Mw) von nicht mehr als 900 000, - einem Endotoxingehalt von nicht mehr als 0,008 …Zollkontingent
3913.90.00.88.0andere–
3913.90.00.95.0Chondroitinschwefelsäure, Natriumsalz (CAS RN 9082-07-9)Autonome Zollaussetzung
3913.90.00.99.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3913.90.00 eingereiht

28 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland12
Frankreich8
Niederlande3
Österreich1
Estland1
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI12413/26-1DeutschlandSodium Hyaluronate Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Laut zusätzlichen Informationen handelt es sich um nicht …25.05.2029
DEBTI32496/25-1DeutschlandMaterial für Spritzgussanwendungen. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein schwarzes Granulat aus …09.03.2029
DEBTI32478/25-1DeutschlandGelber, pulvrig-flockiger Feststoff aus überwiegend gehärtetem Eiweißstoff auf Grundlage natürlicher Polymere. Es …01.03.2029
DEBTI50298/25-1DeutschlandSteriles Natriumhyaluronat, ein natürliches Polymer in Primärformen, als Pulver vorliegend.15.02.2029
DEBTI61185/24-1DeutschlandAdditiv auf Ligninbasis für das negative aktive Material in Blei-Säure-Batterien. Modifiziertes Lignin, hergestellt …03.08.2028
DEBTI19325/25-1DeutschlandXanthan-Gum - EINECS: 234-394-2; CAS: 11138-66-2. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Natürliches Polymer in …27.07.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3913.90.00.20.0

€
3913.90.00.20.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3913.90.00.20.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3913.90.00.20.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3913.90.00.20.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, Belarus, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3913.90.00.20.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3913.90.00andere: Siehe die Erläuterungen zu Position 3913 des HS, erster Absatz Ziffern 2 bis 4.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
2023/221816.10.2023Agarose-Kügelchen, chemisch modifiziert mit Protein A, wurden in die Warennummer 3913.90.00 eingereiht.3913.90.00
597/9206.03.1992Dextran-Eisen(III)-Komplex in Pulverform wurde in die damalige Nummer 3913.90.80 eingereiht, heute gilt dafür 3913.90.00.3913.90.80heute 3913.90.00
1214/9107.05.1991Agarose wurde in die damalige Nummer 3913.90.90 eingereiht.3913.90.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-11/1017.02.2011Der Gerichtshof hat im Urteil C-11/10 die Auslegung von Anhang I Teil I Titel II C Nr. 1 Ziff. i der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 für eine pharmazeutische Substanz festgelegt.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3913.90.00

  1. 01.01.19723913.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19883913.90.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3913.90.10, 3913.90.90
  3. 01.01.20043913.90.00.95.0neu eingeführt · „Chondroitinschwefelsäure, Natriumsalz“ · aus 3913.90.10, 3913.90.20, 3913.90.30, 3913.90.80 (8 Unterteilungen)
  4. 01.01.20043913.90.00.99.0neu eingeführt · aus 3913.90.10, 3913.90.20, 3913.90.30, 3913.90.80 (8 Unterteilungen)
  5. 01.01.20083913.90.00.95.0Stellung im Tarifbaum geändert
  6. 01.01.20083913.90.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
  7. 01.07.20093913.90.00.85.0neu eingeführt · „steril“ · aus 3913.90.00
  8. 01.01.20113913.90.00.87.0neu eingeführt · „mit: - einer gewichtsmittleren Molekularmasse (Mw) von nicht mehr als 900 000, - einem Endotoxingehalt von nicht mehr als 0,008 …“ · aus 3913.90.00
  9. 01.01.20113913.90.00.88.0neu eingeführt · aus 3913.90.00
  10. 01.07.20133913.90.00.20.0neu eingeführt · „Poly(hydroxyalkanoat), hauptsächlich bestehend aus Poly(3-hydroxybutyrat)“
  11. 01.01.20143913.90.00.85.0Wortlaut geändert · „steriles Natriumhyaluronat (CAS RN 9067-32-7)“ · vorher „steril“
  12. 01.01.20143913.90.00.95.0Wortlaut geändert · „Chondroitinschwefelsäure, Natriumsalz (CAS RN 9082-07-9)“ · vorher „Chondroitinschwefelsäure, Natriumsalz“
  13. 06.01.20223913.90.00.40.0neu eingeführt · „Xanthan“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3913.90.00.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Poly(hydroxyalkanoat), hauptsächlich aus Poly(3-hydroxybutyrat), unter 3913.90.00?

Poly(hydroxyalkanoat), hauptsächlich bestehend aus Poly(3-hydroxybutyrat), gehört in die Zolltarifnummer 3913.90.00.20.0. Unter der Warennummer 3913.90.00 sind unter anderem Xanthan und Chondroitinschwefelsäure, Natriumsalz, gesondert eingereiht.

Wurde die Zolltarifnummer 3913.90.00.20.0 seit 2025 geändert?

Ja, die Nummer wurde am 08.01.2025 neu geschaffen, geändert oder aufgeteilt. Dabei wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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