01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7318.156-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7318.15.628-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7318.15.62.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7318.15.62.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0?
- ×Waren ohne Gewinde7318.21, 7318.22, 7318.23, 7318.24 und 1 weitere
- ×Schwellenschrauben7318.11.00.00.0
- ×andere Holzschrauben7318.12
- ×Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben7318.13
- ×gewindeformende Schrauben7318.14
- ×Muttern7318.16
- ×andere, also nicht: andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben7318.19
- ×zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen7318.15.20.00.0
- ×ohne Kopf7318.15.35, 7318.15.42, 7318.15.48
- ×mit Schlitz oder Kreuzschlitz7318.15.52, 7318.15.58
- ×mit Außensechskant7318.15.75, 7318.15.82, 7318.15.88
- ×andere, also nicht: mit Innensechskant7318.15.95
- ×andere, also nicht: aus nicht rostendem Stahl7318.15.68
- ×für bestimmte Luftfahrzeuge7318.15.62.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7318.15.62
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7318.15.62.10.0 | für bestimmte Luftfahrzeuge | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7318.15.62.90.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7318.15.62 eingereiht
32 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI36937/26-1Deutschland | Es handelt sich um vollständig aus nicht rostendem Stahl gefertigte Schrauben mit Zylinderkopf mit Innensechskant und … | 22.10.2029 |
| DEBTI19141/26-1Deutschland | Es handelt sich um Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit einem kreiszylindrischen Kopf mit Innensechskant und mit … | 02.07.2029 |
| DEBTI35529/25-1Deutschland | Es handelt sich um Schrauben aus nicht rostendem Stahl in verschiedenen Größen, mit Zylinderkopf mit Innensechskant und … | 06.11.2028 |
| DEBTI34093/25-1Deutschland | Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte Schrauben in verschiedenen Abmessungen, mit Flachrundkopf mit … | 19.10.2028 |
| DEBTI34802/25-1Deutschland | Es handelt sich um Schrauben aus nicht rostendem Stahl in verschiedenen Größen, mit Zylinderkopf mit Innensechskant und … | 19.10.2028 |
| DEBTI34759/25-1Deutschland | Es handelt sich um Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit einem Senkkopf mit Innensechskant, einem bis zum Kopf … | 21.09.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 7318.15.95 | 183 | Es handelt sich um Schrauben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einem gewölbten Rundkopf und einem zu einer Kugel ausgeformten Ansatzstück sowie mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen … |
| 7318.15.42 | 107 | Es handelt sich um Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), ohne Kopf, mit einem über die gesamte Länge (30 mm) reichenden Außengewinde (Größe M6) mit stumpfen Gewindeenden. Die Erzeugnisse … |
| 7318.15.58 | 55 | Es handelt sich um Schrauben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) in zwei verschiedenen Größen, jeweils mit Linsenkopf mit Kreuzschlitz und mit einem bis zum Kopf reichenden metrischen Gewinde (M5 … |
| 7318.15.48 | 49 | Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl), ohne Kopf, mit einem über die gesamte Länge reichenden, metrischen Gewinde (M8). Die … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0
Anmerkungen (1)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 7318.15.52 bis 7318.15.95 | mit Kopf: Hierher gehören Schrauben, deren Kopf über den Gewindeschaft hinausragt. |
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2026/187423.07.2026 | Verzinkte Gewindestangen ohne Kopf, aus anderem als nicht rostendem Stahl und mit weniger als 800 MPa Zugfestigkeit, gehören in die Warennummer 7318.15.42. | 7318.15.42 |
| 2019/108220.06.2019 | Ein Einpressbolzen aus Stahl mit Gewindeschaft und glattem Kopf mit Rändelung darunter wurde in die Warennummer 7318.15.95 eingereiht. | 7318.15.95 |
| 2016/175928.09.2016 | Ein Gewindeschaft aus verzinktem Stahl mit Kunststoffkopf, als Ständer für Möbel aufgemacht, wurde in die damalige Nummer 7318.15.90 eingereiht; heute gilt die Warennummer 7318.15.95. | 7318.15.90heute 7318.15.95 |
| 553/201219.06.2012 | Eine Ware ohne Gewinde aus anderem als nicht rostendem Stahl mit Sechskantkopf und 1 040 MPa wurde in die damalige Nummer 7318.15.89 eingereiht; heute gelten dafür die Warennummern 7318.15.82 und 7318.15.88. | 7318.15.89heute 7318.15.82, 7318.15.88 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-592/1715.11.2018 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 … |
| C-272/1411.06.2015 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 7318.15.62
- 01.01.20177318.15.62neu eingeführt · „aus nicht rostendem Stahl“ · aus 7318.15.10, aus 7318.15.20, aus 7318.15.61
- 01.07.20177318.15.62.10.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 7318.15.62
- 01.07.20177318.15.62.90.0neu eingeführt · aus 7318.15.62
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Innensechskantschrauben aus nicht rostendem Stahl unter 7318.15.62?
Die Zolltarifnummer 7318.15.62.90.0 gilt für Schrauben und Bolzen mit Kopf und Innensechskant aus nicht rostendem Stahl, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Für Ware, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt ist, gilt die Zolltarifnummer 7318.15.62.10.0.
Gibt es CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bei der Einfuhr von Schrauben unter 7318.15.62.90.0?
Ja, bei der Einfuhr gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Als Unterlage ist dafür die CBAM-Kontonummer anzugeben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

