01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7318.15.95.85.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7318.156-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7318.15.958-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7318.15.95.8510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7318.15.95.85.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7318.15.95.85.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7318.15.95.85.0?
- ×Waren ohne Gewinde7318.21, 7318.22, 7318.23, 7318.24 und 1 weitere
- ×Schwellenschrauben7318.11.00.00.0
- ×andere Holzschrauben7318.12
- ×Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben7318.13
- ×gewindeformende Schrauben7318.14
- ×Muttern7318.16
- ×andere, also nicht: andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben7318.19
- ×zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen7318.15.20.00.0
- ×ohne Kopf7318.15.35, 7318.15.42, 7318.15.48
- ×mit Schlitz oder Kreuzschlitz7318.15.52, 7318.15.58
- ×mit Innensechskant7318.15.62, 7318.15.68
- ×mit Außensechskant7318.15.75, 7318.15.82, 7318.15.88
- ×für bestimmte Luftfahrzeuge7318.15.95.11.0, 7318.15.95.19.0
- ×andere, also nicht: aus nicht rostendem Stahl7318.15.95.89.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7318.15.95.85.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7318.15.95
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7318.15.95.11.0 | aus nicht rostendem Stahl | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7318.15.95.19.0 | andere | Antidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7318.15.95.85.0 | aus nicht rostendem Stahldiese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7318.15.95.89.0 | andere | Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7318.15.95 eingereiht
183 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI15391/26-1Deutschland | Es handelt sich um Schrauben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einem gewölbten Rundkopf und einem zu einer … | 25.10.2029 |
| DEBTI37850/26-1Deutschland | Es handelt sich um Schrauben aus nicht rostendem Stahl, mit einem flachen Rundkopf und mit einem bis zum Kopf … | 12.10.2029 |
| DEBTI31111/26-1Deutschland | Es handelt sich um aus Stahl gefertigte Schrauben aus Stahl, mit einem sternförmigen Kopf aus Kunststoff, einem … | 28.09.2029 |
| DEBTI21920/26-5Deutschland | Es handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte Schrauben mit Flachrundkopf und mit einem bis zum … | 24.09.2029 |
| DEBTI22541/26-1Deutschland | Es handelt sich um Schrauben aus nicht rostendem Stahl, in verschiedenen Abmessungen, jeweils mit metrischem … | 20.08.2029 |
| DEBTI17183/26-1Deutschland | Es handelt sich um vollständig aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte Schrauben mit flachem, zylindrischem … | 13.08.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 7318.15.42 | 107 | Es handelt sich um Bolzen aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), ohne Kopf, mit einem über die gesamte Länge (30 mm) reichenden Außengewinde (Größe M6) mit stumpfen Gewindeenden. Die Erzeugnisse … |
| 7318.15.58 | 55 | Es handelt sich um Schrauben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) in zwei verschiedenen Größen, jeweils mit Linsenkopf mit Kreuzschlitz und mit einem bis zum Kopf reichenden metrischen Gewinde (M5 … |
| 7318.15.48 | 49 | Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl), ohne Kopf, mit einem über die gesamte Länge reichenden, metrischen Gewinde (M8). Die … |
| 7318.15.88 | 43 | Es handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte Schrauben in verschiedenen Längen, mit Kopf mit Außensechskant und mit einem bis zum Kopf reichenden metrischen Gewinde (M8) mit … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7318.15.95.85.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7318.15.95.85.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7318.15.95.85.0
Anmerkungen (1)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 7318.15.95 | andere Hierher gehören z. B. Schrauben mit Kopf mit Innen- oder Außenvierkant, Außenachtkant oder Außendreikant, [Abbildung] Rundkopfschrauben in verschiedenen Ausführungen, z. B.: [Abbildung] und Schrauben mit einem Mittelbund am Schaft, wobei der Mittelbund die Funktion des Kopfes hat: [Abbildung] |
| 7318.15.52 bis 7318.15.95 | mit Kopf: Hierher gehören Schrauben, deren Kopf über den Gewindeschaft hinausragt. |
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2026/187423.07.2026 | Verzinkte Gewindestangen aus anderem als nicht rostendem Stahl mit weniger als 800 MPa Zugfestigkeit wurden in die Warennummer 7318.15.42 eingereiht. | 7318.15.42 |
| 2019/108220.06.2019 | Ein Einpressbolzen aus Stahl mit Gewindeschaft und rundem, flachem Kopf mit Rändelung wurde in die Warennummer 7318.15.95 eingereiht. | 7318.15.95 |
| 2016/175928.09.2016 | Eine Ware aus einem Gewindeschaft aus verzinktem Stahl mit Kopf aus Kunststoff, als Ständer oder Fuß für Möbel aufgemacht, wurde in die damalige Nummer 7318.15.90 eingereiht; heute gehört sie in 7318.15.95. | 7318.15.90heute 7318.15.95 |
| 553/201219.06.2012 | Eine Ware aus anderem als nicht rostendem Stahl ohne Gewinde mit Sechskantkopf und 1 040 MPa wurde in die damalige Nummer 7318.15.89 eingereiht; heute gehört sie in 7318.15.82 oder 7318.15.88. | 7318.15.89heute 7318.15.82, 7318.15.88 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-592/1715.11.2018 | Das Urteil C-592/17 legt die Kombinierte Nomenklatur für einen im Ausgangsverfahren strittigen Artikel aus. |
| C-272/1411.06.2015 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7318.15.95
- 01.01.20177318.15.95neu eingeführt · aus 7318.15.10, aus 7318.15.90
- 21.12.20207318.15.95.11.0neu eingeführt · „aus nicht rostendem Stahl“ · aus 7318.15.95
- 21.12.20207318.15.95.19.0neu eingeführt · aus 7318.15.95
- 21.12.20207318.15.95.85.0neu eingeführt · „aus nicht rostendem Stahl“ · aus 7318.15.95
- 21.12.20207318.15.95.89.0neu eingeführt · aus 7318.15.95
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7318.15.95.85.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Edelstahlschrauben unter 7318.15.95?
Edelstahlschrauben mit Kopf, der weder Schlitz, Kreuzschlitz noch Sechskant hat, gehören in 7318.15.95.85.0, wenn sie aus nicht rostendem Stahl sind. Schrauben aus anderem als nicht rostendem Stahl fallen in 7318.15.95.89.0.
Gilt CBAM bei der Einfuhr von Edelstahlschrauben unter 7318.15.95.85.0?
Ja, bei der Einfuhr der Ware 7318.15.95.85.0 aus allen Ländern ist der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) zu beachten. Als Unterlage kommt die CBAM-Kontonummer (Y128) in Betracht, ebenso ein Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno (Y134) oder eine Befreiung (Y135).
Welche Zolltarifnummer gilt für Edelstahl-Befestigungselemente unter 7318.15.95?
Edelstahl-Befestigungselemente gehören in 7318.15.95.85.0, wenn es sich um Schrauben mit Kopf aus nicht rostendem Stahl handelt, deren Kopf keinen Schlitz, Kreuzschlitz oder Sechskant hat.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile