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gültig seit 21.10.2025

Zolltarifnummer 8431.49.20.20.0 – Zusammengebaute Stahl-Kettenplatten

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst zusammengebaute Kettenplatten aus Stahl, die mehr als 380 mm lang, mehr als 140 mm hoch und mehr als 118 kg schwer sind und keine Kettenstege jeglicher Form mit einer Abmessung von 1 mm oder mehr haben, wenn sie Teile für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8426, 8429 oder 8430 sind. Nicht zusammengesetzte Kettenplatten mit denselben Maßen gehören in 8431.49.20.05.0, zusammengebaute Stahlplatten, die diese Maße nicht erreichen, in 8431.49.20.29.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8431.49.20.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionTeile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt
Zolltarifnummervon Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425
Unterpositionvon Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427
8431.31 – 8431.39von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8428
von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430
UnterpositionEimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen
ZolltarifnummerPlanierschilde für Planiermaschinen (Bulldozer oder Angledozer)
UnterpositionTeile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430.41 oder 8430.49
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturaus Eisen oder Stahl, gegossen
bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von höchstens 3 000 mm
zusammengebaut
ZolltarifnummerKettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerBestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8431.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8431.49.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8431.49.20.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8431.49.20.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8431.49.20.20.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich …
✓von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430Die Ware muss ein Teil für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8426, 8429 oder 8430 sein, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich dafür bestimmt.
✓andere, also nicht: Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen, Planierschilde für Planiermaschinen (Bulldozer oder Angledozer), Teile von …Für die Ware bleibt ein Teil, das weder ein Eimer, Kübel, Schaufel, Löffel, Greifer oder eine Zange noch ein Planierschild ist und auch kein Teil einer Bohrmaschine oder eines Tiefbohrgeräts.
✓aus Eisen oder Stahl, gegossenDie Ware besteht aus Eisen oder Stahl und ist gegossen.
✓bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von höchstens 3 000 mmDie Ware ist eine bestimmte Art von Stahlplatte mit einer Länge von höchstens 3 000 mm, auch mit daran befestigten Gummiauflagen oder zu einer Laufkette zusammengesetzt.
✓zusammengebautDie Ware liegt zusammengebaut vor, also nicht als unzusammengesetzte Einzelteile.
✓Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne Kettenstege jeglicher Form mit einer Abmessung von 1 mm oder mehrDie Kettenplatte aus Stahl ist mehr als 380 mm lang, mehr als 140 mm hoch und wiegt mehr als 118 kg. Sie hat keine Kettenstege jeglicher Form mit einer Abmessung von 1 mm oder mehr.
8431.49.20.20.0Zusammengebaute Kettenplatten aus Stahl

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8431.49.20.20.0?

  • ×von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 84258431.10.00.00.0
  • ×von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 84278431.20
  • ×von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 84288431.31.00.00.0, 8431.39
  • ×Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen8431.41
  • ×Planierschilde für Planiermaschinen (Bulldozer oder Angledozer)8431.42.00.00.0
  • ×Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430.41 oder 8430.498431.43
  • ×andere, also nicht: aus Eisen oder Stahl, gegossen8431.49.80
  • ×Bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane8431.49.20.50.0
  • ×andere, also nicht: bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von …8431.49.20.90.0
  • ×nicht zusammengesetzt8431.49.20.05.0, 8431.49.20.10.0
  • ×andere, also nicht: Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …8431.49.20.29.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8431.49.20

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8431.49.20.05.0Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …–
8431.49.20.10.0andereAntidumpingzoll
8431.49.20.20.0Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …diese Seite–
8431.49.20.29.0andereAntidumpingzoll
8431.49.20.50.0Bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue MobilkraneRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
8431.49.20.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8431.49.20 eingereiht

17 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland8
Slowakei3
Polen2
Österreich1
Frankreich1
Italien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI31793/26-1DeutschlandAchstrichter für Portal-Containerkrane (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes …14.09.2029
DEBTI26003/26-1DeutschlandGegengewicht für Großkrane (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis …16.08.2029
DEBTI22309/26-1DeutschlandAchstrichter - Spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes konisch zulaufendes Erzeugnis aus gegossenem Stahl …20.07.2029
DEBTI25941/25-1DeutschlandEs handelt sich um eine Starrachse, die aus einem überwiegend aus Sphäroguss gefertigten, modular aufgebauten Achsrohr …24.08.2028
DEBTI24403/25-1DeutschlandRadnabe für Mobilkrane (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach Werkzeichnung gefertigte, ringförmige …04.08.2028
DEBTI22001/25-1DeutschlandRadnabe für Mobilkrane (Abbildung siehe Anlage) - in Form einer maßhaltig nach technischer Zeichnung gefertigten …27.07.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8431.49.80117Kran ohne Kranbrücke (Abbildung siehe Anlage) - aus einem verfahrbaren Hubwerk mit Lasten-Aufnahmevorrichtung mit Laufkatzen und Laufrollen, Kopfträger mit Fahrantrieb, Stromzuführung und Steuerung …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8431.49.20.20.0

€
8431.49.20.20.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8431.49.20.20.0

KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8431.49.20.20.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
2019/64615.04.2019Eine Kettengliedbaugruppe (Gleiskette) aus gegossenem Stahl mit gebohrten Löchern für Kettenschuhe wurde in die Warennummer 8431.49.20 eingereiht.8431.49.20
2016/222505.12.2016Eine zylinderförmige Laufrolle aus Stahl, ausgenommen Gussstahl, zur Montage auf der Gleiskette eines Gleiskettenfahrzeugs wurde in die Warennummer 8431.49.80 eingereiht.8431.49.80

Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8431.49.20

  1. 01.01.19898431.49.20neu eingeführt · „aus Eisen oder Stahl, gegossen“
  2. 01.01.19898431.49.20.10.0neu eingeführt · „von Geräten zum Be- und Entladen von Flugzeugen sowie zum Verstauen der Fracht, zum festen Einbau in Flugzeugen, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8431.49.10, 8431.49.90
  3. 01.01.19898431.49.20.90.0neu eingeführt · aus 8431.49.10, 8431.49.90
  4. 01.01.19998431.49.20wieder anmeldefähig · aus 8431.49.20
  5. 01.01.19998431.49.20.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 8431.49.20
  6. 01.01.19998431.49.20.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 8431.49.20
  7. 23.08.20248431.49.20unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8431.49.20
  8. 23.08.20248431.49.20.10.0neu eingeführt · „Bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von …“ · aus 8431.49.20
  9. 23.08.20248431.49.20.90.0neu eingeführt · aus 8431.49.20
  10. 23.04.20258431.49.20.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 8431.49.20
  11. 21.10.20258431.49.20.05.0neu eingeführt · „Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …“ · aus 8431.49.20
  12. 21.10.20258431.49.20.10.0neu eingeführt · aus 8431.49.20
  13. 21.10.20258431.49.20.20.0neu eingeführt · „Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne …“ · aus 8431.49.20
  14. 21.10.20258431.49.20.29.0neu eingeführt · aus 8431.49.20
  15. 19.12.20258431.49.20.50.0neu eingeführt · „Bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane“ · aus 8431.41.00, 8431.43.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8431.49.20.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für zusammengebaute Kettenplatten aus Stahl unter 8431.49.20?

Zusammengebaute Kettenplatten aus Stahl gehören in 8431.49.20.20.0, wenn sie Teile für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8426, 8429 oder 8430 sind, mehr als 380 mm lang, mehr als 140 mm hoch und mehr als 118 kg schwer sind und keine Kettenstege jeglicher Form mit einer Abmessung von 1 mm oder mehr haben. Nicht zusammengesetzte Kettenplatten mit denselben Maßen gehören in 8431.49.20.05.0. Die Warennummer 8431.49.20 hat mehrere Zolltarifnummern, diese Seite gilt nur für 8431.49.20.20.0.

Wurde die Zolltarifnummer 8431.49.20.20.0 seit 2025 geändert?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern der Warennummer 8431.49.20 wurde seit 2025 geändert. Die Änderungen sind am 23.04.2025, am 21.10.2025 und am 19.12.2025 vermerkt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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