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gültig seit 01.01.2020Dual-Use

Zolltarifnummer 8522.90.00.10.0 – Baugruppen für zivile Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterposition 8519.81, sofern sie für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Die übrigen Baugruppen und Teile dieser Warennummer, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 8522.90.00.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8522.90.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionTeile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 oder 8521 bestimmt
ZolltarifnummerTonabnehmer für Rillentonträger
Unterpositionandere
ZolltarifnummerBaugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterposition …Diese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8522.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8522.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8522.90.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8522.90.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8522.90.00.10.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8522 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder …
✓andere, also nicht: Tonabnehmer für RillentonträgerDie Ware ist kein Tonabnehmer für Rillentonträger. Sie muss ein Teil oder Zubehör sein, das erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte bestimmt ist.
✓Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterposition 8519.81, für zivile LuftfahrzeugeDie Ware muss eine Baugruppe oder ein Teil einer Baugruppe sein, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen. Sie muss für Geräte der genannten Unterposition und für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sein.
8522.90.00.10.0Baugruppen für Tonwiedergabegeräte, zivile Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8522.90.00.10.0?

  • ×Tonabnehmer für Rillentonträger8522.10.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterposition 8519 …8522.90.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8522.90.00

ZolltarifnummerWortlaut
8522.90.00.10.0Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterposition …diese Seite
8522.90.00.90.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8522.90.00 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Belgien2
Deutschland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI43318/25-1DeutschlandSignalverarbeitungsplatine für Audiogerät (Mainbord), - aus einer mit Speicherbausteinen, Verstärker, Analog-Digital- …22.02.2029
BEBTIDT.50.024.733BelgienDie Unterseite eines Gehäuses eines tragbaren Rekorders. Das Ganze ist aus schwarzem Kunststoff gefertigt. Die …06.07.2029
BEBTIDT.50.024.732BelgienDie Unterseite eines Gehäuses eines SD/CD-Recorders. Das Ganze ist aus schwarzem Kunststoff gefertigt. Die Unterseite …03.07.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8522.90.00.10.0

€
8522.90.00.10.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8522.90.00.10.0

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A002A der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8522.90.00.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 1
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder oder Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39 oder aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) oder andere Waren von der Art wie sie in Maschinen, Apparaten, mechanischen Geräten oder elektrotechnischen Waren verwendet werden oder zu anderen technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. Abschnitt XV); e) Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen (Position 5910), sowie Gegenstände des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen (Position 5911); f) Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) der Positionen 7102 bis 7104 sowie Waren ganz aus diesen Steinen der Position 7116, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522); g) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39); h) Bohrgestänge (Position 7304); ij) endlose Gewebe und Bänder, aus Metalldraht oder -streifen …
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
1288/9114.05.1991Optische Tonabnehmer für CD-Spieler mit einer Laserdiode und einer Photodiode in einem Metallgehäuse mit höchstens 10 Anschlußstiften wurden in die damalige Nummer 8522.90.91 eingereiht; heute gelten dafür die Warennummern 8522.90.00 und 8542.31.11.8522.90.91heute 8522.90.00, 8542.31.11

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-223/8407.10.1985EIN ALS TIMER/TUNER BEZEICHNETES GERÄT , DAS AUS EINEM FARBFERNSEHEMPFÄNGER MIT EINEM ZWÖLFFACHEN PROGRAMMSPEICHER UND EINER SCHALTUHR FÜR DIE SPEICHERUNG DER EIN- UND AUSSCHALTUNG DES GERÄTS INNERHALB VON ZEHN TAGEN IM VORAUS BESTEHT UND DAS MIT EINEM …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8522.90.00

  1. 01.01.19728522.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19888522.90.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8522.90.10, 8522.90.30, 8522.90.91, 8522.90.99
  3. 01.01.20208522.90.00.10.0neu eingeführt · „Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterposition …“ · aus 8522.90.20, 8522.90.30, 8522.90.41, 8522.90.49, 8522.90.70, 8522.90.80 (12 Unterteilungen)
  4. 01.01.20208522.90.00.90.0neu eingeführt · aus 8522.90.20, 8522.90.30, 8522.90.41, 8522.90.49, 8522.90.70, 8522.90.80 (12 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8522.90.00.10.0

Gehören Förderbänder oder Treibriemen unter 8522.90.00.10.0?

Nein. Abschnitt XVI, Anmerkung 1 schließt Förderbänder oder Treibriemen aus Kunststoffen des Kapitels 39 oder aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) aus. Die Zolltarifnummer 8522.90.00.10.0 erfasst dagegen nur Baugruppen aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen für zivile Luftfahrzeuge.

Welche Zolltarifnummer gilt für Baugruppen für zivile Luftfahrzeuge unter 8522.90.00?

Für Baugruppen aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen für Geräte der Unterposition 8519.81 und für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 8522.90.00.10.0. Andere Baugruppen und Teile dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 8522.90.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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