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Zolltarifnummer für Programmierhandgeräte

Häufigste Zolltarifnummer · Programmierhandgerät

Programmierhandgeräte werden nach ihrer Steuertechnik und ihrer Funktion eingereiht. Ein Gerät, das als Bedien- oder Schaltgerät ohne programmierbare Steuerung mit Anwenderspeicher arbeitet, gehört in die Position 8537. Ein Gerät, das nur Programmdaten und Maschineninformationen ein- und ausgibt und Maschinenbewegungen nicht unmittelbar steuert, gehört in die Position 8543.

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01Ausführungen

Welche Zolltarifnummer haben Programmierhandgeräte?

Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

PositionAutomatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische …
UnterpositionEin- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten
ZolltarifnummerTastaturenhäufigsteProgrammierhandgerät0 %0 %
PositionTafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger …
Unterpositionfür eine Spannung von 1 000 V oder weniger
andere
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
ZolltarifnummerandereHandbediengerät mit Display und Schalttasten2,1 %2,1 %
PositionElektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion …
Unterpositionandere Maschinen, Apparate und Geräte
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerandereProgrammierhandgerät mit Touchdisplay3,7 %3,7 %

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

Am Beispiel der üblichen Ausführung (Programmierhandgerät): Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.

  1. 01 · HS-Code8471.606-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8471.60.608-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8471.60.60.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8471.60.60.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

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Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre Programmierhandgeräte?

Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

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02Abgrenzung

Häufige Verwechslungen bei Programmierhandgeräten

VerwechslungRichtigGrund
Programmierhandgerät mit Touchdisplay zur Ein- und Ausgabe von Programmdaten8543.70.90.99.0Es dient nur der Ein- und Ausgabe von Programmdaten und Maschineninformationen und steuert keine Maschinenbewegungen unmittelbar.
Elektrisches Steuergerät in Form eines JoysticksZolltarifnummer SteuergerätPosition 8471Die Erläuterung zu Position 8537 nennt sogenannte Joysticks im Sinne der Anmerkung 5 C zu Kapitel 84 ausdrücklich als Position 8471.
Kabelloses Infrarotgerät zum FernbedienenPosition 8543Die Erläuterung zu Position 8537 verweist Infrarotgeräte zum kabellosen Fernbedienen von Videorekordern oder anderen elektrischen Geräten in die Position 8543.

03vZTA

So hat der Zoll Programmierhandgeräte eingereiht (vZTA)

Gültige vZTA je Nummer

8471.60.60Programmierhandgerät42
8537.10.98Handbediengerät mit Display und Schalttasten233
8543.70.90Programmierhandgerät mit Touchdisplay558
vZTAWareNummer
DEBTI18349/26-1Deutschland · bis 20.08.2029Einbautastatur, im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten …8471.60.60
DEBTI8275/26-1Deutschland · bis 05.07.2029Sog. Gamingtastatur, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, einem Werkzeug zum Entfernen von Tastenkappen …8471.60.60
DEBTI19222/26-1Deutschland · bis 04.10.2029Bedienelement, in Form eines Encoders, - bestehend aus einer elektronischen Schaltung in einem Metallrahmen mit …8537.10.98
DEBTI19221/26-1Deutschland · bis 04.10.2029Bedienelement, in Form eines Encoders, Abbildung siehe Anlage, - bestehend aus einer elektronischen Schaltung (u.a. mit …8537.10.98
DEBTI25080/26-1Deutschland · bis 25.10.2029Eigensicheres Speisegerät (Abbildung siehe Anlage), - aus einer unter anderem mit Widerständen, Kondensatoren …8543.70.90
DEBTI39650/26-1Deutschland · bis 25.10.2029Signalkonverter (Abbildung siehe Anlage) - aus einer mit Analog-Digital-Wandler, Mikrocontroller und weiteren …8543.70.90

04Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Programmierhandgeräte

€
8471.60.60.00.0Programmierhandgerät0 %0 €1.900 €1.900 €
8537.10.98.99.0Handbediengerät mit Display und Schalttasten2,1 %210 €1.940 €2.150 €
8543.70.90.99.0Programmierhandgerät mit Touchdisplay3,7 %370 €1.970 €2.340 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenz: 0 % mit Ursprungsnachweis für Waren aus 41 bis 58 Ländern und Gebieten, neu seit 2026: Armenien, Mercosur, USA.

Weiterführend

05Maßnahmen

Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr von Programmierhandgeräten

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderZollfrei für Waren zum Bau, zur Instandsetzung, Wartung oder Ausrüstung bestimmter Wasserfahrzeuge und von Bohr- oder Förderplattformen. Erforderlich ist eine Bewilligung der Endverwendung (Unterlage C990). Gilt für 8537.10.98, 8543.70.90; nicht für 8471.60.60.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderZollfrei für Teile und Ausrüstung ziviler Luftfahrzeuge. Mit Freigabebescheinigung nach EASA-Formblatt 1 oder gleichwertiger Bescheinigung (Unterlage C119). Gilt für 8537.10.98, 8543.70.90; nicht für 8471.60.60.0 %
verbotenGüter für Folter oder Repression: Einfuhrverbot · alle LänderEinfuhr verboten, wenn die Ware zu den gelisteten Gütern gehört; sonst Nachweis, dass sie nicht darunter fällt. Gilt für 8543.70.90; nicht für 8471.60.60, 8537.10.98.
verbotenGüter für Folter oder Repression: Ausfuhrverbot · Güter für Folter oder Repression: Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr verboten, wenn die Ware zu den gelisteten Gütern gehört; sonst Nachweis, dass sie nicht darunter fällt. Ausfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware zu den gelisteten Gütern gehört. Gilt für 8543.70.90; nicht für 8471.60.60, 8537.10.98.
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist. Gilt für 8537.10.98, 8543.70.90; nicht für 8471.60.60.
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist. Gilt für 8471.60.60, 8543.70.90; nicht für 8537.10.98.
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt. Gilt für 8537.10.98, 8543.70.90; nicht für 8471.60.60.
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · SyrienAusfuhr nach Syrien nur mit Genehmigung, wenn die Ware unter die Beschränkungen der Sanktionsverordnung fällt. Gilt für 8543.70.90; nicht für 8471.60.60, 8537.10.98.
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Krim und Sewastopol, Iran, Nordkorea, Simbabwe, Libyen, Myanmar, VenezuelaSanktionsliste prüfen

06Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Programmierhandgeräten

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 6
6. A) Als „automatische Datenverarbeitungsmaschinen“ im Sinne der Position 8471 gelten Maschinen, die 1) das Datenverarbeitungsprogramm oder die Datenverarbeitungsprogramme und mindestens die Daten speichern können, die zur Durchführung dieses Programms oder dieser Programme unmittelbar benötigt werden; 2) frei programmiert werden können entsprechend den Benutzeranforderungen; 3) Rechenoperationen entsprechend den Anweisungen des Benutzers durchzuführen vermögen, und 4) in der Lage sind, ohne menschliche Mitwirkung ein Datenerarbeitungsprogramm durchzuführen, dessen Ausführung sie während des Programmablaufs aufgrund logischer Entscheidung selbst ändern können. B) Automatische Datenverarbeitungsmaschinen können in Form von Systemen vorkommen, die aus einer unterschiedlichen Anzahl gesonderter Einheiten bestehen. C) Vorbehaltlich der Bestimmungen der nachstehenden Absätze D und E wird eine Einheit dann als Teil eines automatischen Datenverarbeitungssystems angesehen, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllt: 1) sie ist von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem verwendeten Art; 2) sie ist an die Zentraleinheit unmittelbar oder über eine oder mehrere andere Einheiten anschließbar, und 3) sie ist in der Lage, Daten in einer Form (Codes oder Signale) zu empfangen oder zu liefern, die vom System verwendbar sind. Gesondert gestellte …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
8537.10.98andere: Hierher gehören z. B.: 1. so genannte Kabelfernbedienungen für Videorekorder. Das sind elektrische Schalttafeln (mit Drucktastenschaltern und anderen auf einer Platine angebrachten elektrischen Bauelementen), die dazu dienen, über ein Verbindungskabel alle Funktionen des angeschlossenen Videorekorders zu schalten; 2. elektrische Steuergeräte für Warenverkaufsautomaten. …
8543.70.90andere Hierher gehören z. B.: 1. elektrostatische Vorrichtungen (z. B. für elektrostatische Gewebe-Beflockungsmaschinen); 2. elektroluminiszierende Vorrichtungen, im Allgemeinen in Form von Leuchtbändern, Leuchttafeln oder Leuchtplatten; 3. thermoelektrische Generatoren, bestehend aus einer Wärmebatterie mit einer gewissen Anzahl von Thermoelementen und einer Wärmequelle (z. …

Einreihungsverordnungen (21)

VerordnungWareDamals
2016/195804.11.2016Eine Stromverteilungseinheit mit 27 Steckerplätzen für die Versorgung von Einschubkomponenten in einem Schaltschrank wurde in die damalige Nummer 8537.10.99 eingereiht; heute sind 8537.10.95 und 8537.10.98 angegeben.8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98
2016/61519.04.2016Eine Smartphone-Dockingstation mit LCD-Farbbildschirm, Tastatur und Netzanschluss wurde in die damalige Nummer 8537.10.99 eingereiht; heute sind 8537.10.95 und 8537.10.98 angegeben.8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98
115/201404.02.2014Eine elektrische Steuerung mit Touchscreen-Display und einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine mit Betriebssystem wurde in die Warennummer 8537.10.10 eingereiht, die weiterhin gilt.8537.10.10
704/201323.07.2013Ein elektronisches Steuergerät für ein Automatikgetriebe eines Kraftfahrzeugs mit einer Betriebsspannung von 1 000 V oder weniger wurde in die damalige Nummer 8537.10.99 eingereiht; heute sind 8537.10.95 und 8537.10.98 angegeben.8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98
705/201323.07.2013Ein tragbares Gerät für Fluggäste mit Bedieneinheit, Display und Magnetkartenleser wurde in die damalige Nummer 8537.10.99 eingereiht; heute sind 8537.10.95 und 8537.10.98 angegeben.8537.10.99heute 8537.10.95, 8537.10.98
2171/200523.12.2005Ein Farbmonitor mit LCD-Bildschirm und 38,1 cm Diagonale wurde in die damalige Nummer 8471.60.80 eingereiht; heute sind 8471.60.70 und 8528.42.00 angegeben.8471.60.80heute 8471.60.70, 8528.42.00

Urteile des EuGH (26)

UrteilKernsatz
C-546/1306.11.2014Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. Oktober 2000, der …
T-133/9813.02.20011. Die Entscheidung 98/406/EG der Kommission vom 16. Juni 1998 über die Gültigkeit bestimmter verbindlicher Zolltarifauskünfte wird für nichtig erklärt, soweit in ihr die Ungültigerklärung der verbindlichen Zolltarifauskünfte Nrn. FR 12030199700151, FR 12030199701394, FR 12030199702134 und FR …
C-362/0711.12.20081. Anmerkung 5 E zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die Verordnung (EG) Nr. 2031/2001 der …

13 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

07Ähnliche Waren

Ähnliche und verwechselte Waren

Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

08Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer für Programmierhandgeräte

Welche Zolltarifnummer melde ich für ein Programmierhandgerät mit Schalttasten an?

Für ein kabelgebundenes Programmierhandgerät mit Display, Schalttasten und Not-Aus-Taster für eine Werkzeugmaschine melden Sie die Zolltarifnummer 8537.10.98.99.0 an. Voraussetzung ist, dass das Gerät ein Bedien- oder Schaltgerät ohne programmierbare Steuerung mit Anwenderspeicher ist. Ein Programmierhandgerät mit Touchdisplay zur reinen Ein- und Ausgabe von Programmdaten gehört dagegen in die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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