01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1302.13.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1302.136-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1302.13.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1302.13.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1302.13.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1302.13.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1302.13.00.90.0?
- ×Pektinstoffe, Pektinate und Pektate1302.20
- ×Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert1302.31.00.00.0, 1302.32, 1302.39.00.00.0
- ×Opium1302.11.00.00.0
- ×von Süßholzwurzeln1302.12.00.00.0
- ×von Ephedra1302.14.00.00.0
- ×andere, also nicht: von Hopfen1302.19
- ×Säfte1302.13.00.10.0
- ×in Paketen von nicht mehr als 300 g, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe …1302.13.00.80.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1302.13.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1302.13.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1302.13.00.10.0 | Säfte | Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr |
| 1302.13.00.80.0 | in Paketen von nicht mehr als 300 g, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche … | – |
| 1302.13.00.90.0 | anderediese Seite | Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1302.13.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1302.13.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3,2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1302.13.00.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1302.13.00.90.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium. Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704); b) Malzextrakt (Position 1901); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938; f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203); ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33); k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 1302.20 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-668/2007.04.2022 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 13 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1302.13.00
- 01.01.19721302.13.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „von Hopfen“
- 01.07.20031302.13.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1302.13.00
- 01.07.20031302.13.00.10.0neu eingeführt · „Säfte“ · aus 1302.13.00
- 01.07.20031302.13.00.80.0neu eingeführt · „in Paketen von nicht mehr als 300 g, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche …“ · aus 1302.13.00
- 01.07.20031302.13.00.90.0neu eingeführt · aus 1302.13.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1302.13.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Hopfenauszüge unter 1302.13.00, die nicht alle Voraussetzungen der Zolltarifnummer 1302.13.00.80.0 erfüllen?
Hopfenauszüge, die nicht alle Voraussetzungen der Zolltarifnummer 1302.13.00.80.0 erfüllen, gehören in die Zolltarifnummer 1302.13.00.90.0, auch wenn sie in Paketen von nicht mehr als 300 g aufgemacht sind. Säfte aus Hopfen gehören in die Zolltarifnummer 1302.13.00.10.0.
Gilt für Hopfenauszüge unter 1302.13.00.90.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 1302.13.00.90.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile