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Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0 – Verdickungsstoffe aus Guarsamen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Schleime und Verdickungsstoffe aus Guarsamen, auch modifiziert, etwa Guarkernmehl. Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen gehören in 1302.32.10.00.0.

Typische Waren:GuarkernmehlTeilhydrolysiertes GuarkernmehlPartiell hydrolysiertes Guar-GumVerdickungsmittel aus Guarkernmehl

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelSchellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
1302.11 – 1302.19Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
UnterpositionPektinstoffe, Pektinate und Pektate
Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
ZolltarifnummerAgar-Agar
UnterpositionSchleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert
Zolltarifnummeraus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen
Zolltarifnummeraus GuarsamenDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1302.326-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1302.32.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1302.32.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1302.32.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0?

Kapitel 13 Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte … › 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe …
✓Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziertDie Ware ist ein Schleim oder Verdickungsstoff von Pflanzen, auch modifiziert. Sie quillt in kaltem Wasser oder löst sich in heißem Wasser auf.
✓Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziertDie Ware ist ein Schleim oder Verdickungsstoff aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert. Ein Schleim aus anderen Pflanzen fällt hier heraus.
✓aus GuarsamenDie Ware stammt aus Guarsamen und nicht aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen. Guarsplit, kleine hellgelbe Schuppen aus Guarsamen-Endosperm, gehört nicht hierher.
1302.32.90.00.0Guarkernmehl und Schleime aus Guarsamen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1302.32.90

ZolltarifnummerWortlaut
1302.32.90.00.0aus Guarsamen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1302.32.90 eingereiht

11 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland8
Lettland2
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI34438/25-1DeutschlandPflanzensaft- und -extrakt, teilweise hydrolysiertes Guarkernmehl. Minimaler Geschmack, Farbe und Geruch, reduzierte …16.11.2028
DEBTI30150/25-1DeutschlandDie Ware besteht aus teilweise hydrolysiertem Guar Gum (Gummi) und wird aus den gespaltenen Samen der Guarbohne …19.10.2028
DEBTI30153/25-1DeutschlandPartiell hydrolysiertes Guar Gum Die Ware besteht aus teilweise hydrolysiertem Guar Gum (Gummi) und wird aus den …19.10.2028
DEBTI34443/25-1DeutschlandDie Ware besteht aus teilweise hydrolysiertem Guar Gum (Gummi) und wird aus den gespaltenen Samen der Guarbohne …14.09.2028
DEBTI13407/25-1DeutschlandZusammensetzung: Guarkernmehl (E412) aus den Samen der Guarpflanze. Verwendung: Glutenfreies, pflanzliches …01.06.2028
DEBTI58898/24-1DeutschlandZusammensetzung: Guarkernmehl. Verwendung: Zum Andicken und Binden von kalten Speisen. Verpackungseinheit: 100-g-Dosen. …23.02.2028

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0

€
1302.32.90.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €
1302.32.90.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €
1302.32.90.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 13, Anmerkung 1
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium. Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704); b) Malzextrakt (Position 1901); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938; f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203); ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33); k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
Wortlaut · Kapitel 13, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 1302.20 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
1302.31.00 bis 1302.39.00Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Quillt eine Ware in kaltem Wasser oder löst sie sich in heißem Wasser auf, sind die Kriterien der Erläuterung zu Position 1302 des HS, Abschnitt C erster Absatz erfüllt.
1302.32.10 bis 1302.32.90Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert Siehe die Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt C Ziffer 2. Nicht hierher gehört Endosperm von Guarsamen (sog. Guarsplit) in Form von kleinen, unregelmäßigen, hellgelben Schuppen (Position 1404).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-668/2007.04.20221. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 13 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1302.32.90

  1. 01.01.19721302.32.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Guarsamen“
  2. 01.01.19721302.32.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Guarsamen“
  3. 26.02.20151302.32.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1302.32.90
  4. 26.02.20151302.32.90.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1302.32.90
  5. 06.01.20221302.32.90wieder anmeldefähig · aus 1302.32.90
  6. 06.01.20221302.32.90.00.0wieder anmeldefähig · aus 1302.32.90

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Guarkernmehl aus Guarsamen?

Für Guarkernmehl aus Guarsamen gilt die Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0. Sie gehört zur Warennummer 1302.32.90.

Gilt unter 1302.32.90.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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