01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1302.326-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1302.32.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1302.32.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1302.32.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0?
- ×Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge1302.11.00.00.0, 1302.12.00.00.0, 1302.13, 1302.14.00.00.0 und 1 weitere
- ×Pektinstoffe, Pektinate und Pektate1302.20
- ×Agar-Agar1302.31.00.00.0
- ×andere, also nicht: Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert1302.39.00.00.0
- ×aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen1302.32.10.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1302.32.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1302.32.90.00.0 | aus Guarsamen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1302.32.90 eingereiht
11 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI34438/25-1Deutschland | Pflanzensaft- und -extrakt, teilweise hydrolysiertes Guarkernmehl. Minimaler Geschmack, Farbe und Geruch, reduzierte … | 16.11.2028 |
| DEBTI30150/25-1Deutschland | Die Ware besteht aus teilweise hydrolysiertem Guar Gum (Gummi) und wird aus den gespaltenen Samen der Guarbohne … | 19.10.2028 |
| DEBTI30153/25-1Deutschland | Partiell hydrolysiertes Guar Gum Die Ware besteht aus teilweise hydrolysiertem Guar Gum (Gummi) und wird aus den … | 19.10.2028 |
| DEBTI34443/25-1Deutschland | Die Ware besteht aus teilweise hydrolysiertem Guar Gum (Gummi) und wird aus den gespaltenen Samen der Guarbohne … | 14.09.2028 |
| DEBTI13407/25-1Deutschland | Zusammensetzung: Guarkernmehl (E412) aus den Samen der Guarpflanze. Verwendung: Glutenfreies, pflanzliches … | 01.06.2028 |
| DEBTI58898/24-1Deutschland | Zusammensetzung: Guarkernmehl. Verwendung: Zum Andicken und Binden von kalten Speisen. Verpackungseinheit: 100-g-Dosen. … | 23.02.2028 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium. Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704); b) Malzextrakt (Position 1901); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938; f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203); ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33); k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 1302.20 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1302.31.00 bis 1302.39.00 | Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Quillt eine Ware in kaltem Wasser oder löst sie sich in heißem Wasser auf, sind die Kriterien der Erläuterung zu Position 1302 des HS, Abschnitt C erster Absatz erfüllt. |
| 1302.32.10 bis 1302.32.90 | Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert Siehe die Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt C Ziffer 2. Nicht hierher gehört Endosperm von Guarsamen (sog. Guarsplit) in Form von kleinen, unregelmäßigen, hellgelben Schuppen (Position 1404). |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-668/2007.04.2022 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 13 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1302.32.90
- 01.01.19721302.32.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Guarsamen“
- 01.01.19721302.32.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Guarsamen“
- 26.02.20151302.32.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1302.32.90
- 26.02.20151302.32.90.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1302.32.90
- 06.01.20221302.32.90wieder anmeldefähig · aus 1302.32.90
- 06.01.20221302.32.90.00.0wieder anmeldefähig · aus 1302.32.90
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Guarkernmehl aus Guarsamen?
Für Guarkernmehl aus Guarsamen gilt die Zolltarifnummer 1302.32.90.00.0. Sie gehört zur Warennummer 1302.32.90.
Gilt unter 1302.32.90.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
